Alleinerziehend, na und?

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Unterhalt

Thema: Unterhalt

Vorab meine Sachbearbeiterin ist erst Montag wieder da. Deswegen dachte ich frag ich mal hier nach. Bin schon viele Jahre vom exmann geschieden und seid 2 Jahren neu verheiratet. Seid dem bekomme ich ja keinen UHV mehr. Und der Vater zahlt sage und schreibe 199€ für beide Kinder. Hat noch ein drittes. Da zahlt er auch 100€. Weiß das er seid ca 6monaten mit der Freundin zusammen wohnt. Und sagte mir das er deswegen mehr zahlen kann und es prüfen lässt. Naja 6 Monate und ich sehe nicht mehr Geld. Habe ihn heute gefragt, da Schieckt er mir Fotos von einer online Berechnung, als Beweis das er nicht mehr zahlen kann. Da er sich ein Auto gekauft hat auf Kredit. Jetzt rief mich heute die andere ex an mit der er ein Kind hat das er über das doppelte pro Kind inzwischen zahlen kann. Wurde gestern von ihrer beistandschaft berechnet. Bin fast aus den Socken gefallen. Jetzt wollte er mir weiß machen das die Rechnung die er mir als "Beweis " geschickt hat von seiner Anwältin wäre, deswegen steht da drüber auch www......net . Dann hieß es er hat den Termin erst nächste Woche bei der Anwältin. Dann meint er das die neue Freundin sich nicht 50% an der Miete beteiligen muss, weil die nichts mit den Kindern zu tun hat. Und er schließlich das Auto abzahlen muss. Also meine Meinung ist, das die neue sich wohl 50% an der Miete beteiligen muss, sowie GEZ usw. und das sein kredit nicht berücksichtigt wird. Aber wollte eure Meinung hören, ob es so ist oder nicht? Danke schon mal.

von Cemi am 28.11.2018, 18:35



Antwort auf Beitrag von Cemi

Da kam auch schonmal die dreiste Antwort, mein neuer Mann schließlich auch mal zahlen könnte.

von Cemi am 28.11.2018, 18:51



Antwort auf Beitrag von Cemi

Ich mag mich täuschen, aber meines Wissens nach kommt Unterhaltsverpflichtung noch immer vor Auto. Auf jeden Fall würde ich mich nicht auf seine Angaben verlassen. Wenn er eine geringere Miete hat, bzw haben könnte, denn Kinder kommen auch vor neuer Lebensgefährtin, dann wird sich bestimmt etwas an seinen Zahlungsmöglichkeiten/-verpflichtungen den Kindern gegenüber ändern. Dein neuer Mann zahlt ja schon in der Form, dass er mit euch bzgl Wohnung usw ja auch höhere Kosten hat. Die UHV-Regelung finde ich ohnehin merkwürdig. Der Lebensgefährte muss ja nicht für die Kinder aufkommen. Und wenn die Kinder noch Unterhalt von ihrem Vater zu bekommen haben, dann müssten sie als Ersatz genauso Anspruch auf UHV haben. Aber mit Logik braucht man da wohl nicht kommen.

von Susanne.75 am 28.11.2018, 20:42



Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Darüber haben wir gestern auch gesprochen keine Rechte aber zahlen kann der neue Partner. Noch eine dumme Aussage der exmannes war, das mein Mann auch mal für die Kinder zahlen kann, als ich mit meinem Mann damals nicht so lange zusammen war. Da stellt sich jetzt die Frage was bei ihm schief läuft. Er denkt auch das diese 100€ für das Kind ausreichen. Und mein Mann ja gar nicht mit dem Rest für SEINE Kinder aufkommt.

von Cemi am 29.11.2018, 02:06



Antwort auf Beitrag von Cemi

Hallo, bei so konkreten Fragen können wir nicht helfen, denn wir sind ja keine Experten fürs Unterhaltsrecht. Außerdem wirst Du allein Deine Ansprüche nicht durchsetzen können, sondern brauchst Hilfe. Du wirst wohl bis Montag warten und die Fachfrau fragen müssen. Besser als eine Sachbearbeiterin wäre natürlich jetzt eine Anwältin oder ein Anwalt! Wenn Du sie Dir den nicht leisten kannst, kann er/sie für Dich bei Gericht einen kostenlosen Beratungsschein beantragen. LG

von Banu28 am 03.12.2018, 12:23