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Unterhalt - viell. kann mir jemand helfen :(

Thema: Unterhalt - viell. kann mir jemand helfen :(

Schönen guten Morgen, ich bräuchte mal eine kleine Hilfestellung zwecks Unterhalt. Mein Mann und ich haben uns getrennt. Ich bin mit meiner großen Tochter - 19 J. alt - ausgezogen. Sie macht derzeit eine Ausbildung die sie vergütet bekommt. Diese große Tochter stammt aus der 1. Ehe, ist also NICHT von meinem noch Mann. Meine 2. Tochter (ebenfalls aus der 1. Ehe) blieb bei meinen noch Mann. Die Erklärung ist einfach. Wir kamen zusammen, das war sie erst 2 Jahre alt und er ist einfach der Vater (wenn auch nicht leiblich). Für alle zwei. Unsere GEMEINSAME 3. Tochter - jetzt 12 Jahre alt - blieb ebenfalls bei meinem noch Mann. Wir hielten das für das beste. Dort hat sie weiterhin das große Haus sowie Oma und Tante mit dort lebend. Einen Schulwechsel wollten wir beide nicht für sie. Und sie wollte auch im Ort zwecks Freundschaften bleiben. Also unterm Strich sind so alles zufrieden. Nein, stimmt nicht - mir fehlen beide so unheimlich sehr, dass ich schon mit einem Nervenzusammenbruch beim Arzt gelandet bin. Aber die eigentl. Frage ist nun wie sieht es mit dem Unterhalt aus. Das ich dafür aufkommen muss ist klar. Aber wie ist das mit dem Selbstbehalt. Mein Einkommen ist gering. Ich verdiene VOLLZEIT nur 2000 euro brutto. Durch die Lohnsteuerklasse die sich jetzt geändert haben muss (4/4) habe ich einen netto Verdienst von ca. 1420 Euro laut Rechner. Die emotionale ist jetzt schon schwierig und mein Mann ist einfach nur noch genervt und möchte die Beistandschaft beantragen. Ich bin am verzweifeln und weiß weder ein noch aus. LG MP

von MadamePompadour am 28.06.2021, 08:03



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hatte der vater von kind2 denn unterhalt gezahlt? der ginge dann meiner laienansicht nach an deinen noch-mann. du hättest ca. 300€ an ihn zu bezahlen für kind2. wird dir nicht zum leben reichen, also muß der noch-mann unterhaltsvorschuss beantragen und du dir einen besser bezahlten Job suchen. wäre das wechselmodell nicht was für euch?

Mitglied inaktiv - 28.06.2021, 10:58



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vielen lieben dank für deine Antwort. Ich bekam nie Unterhalt für die Kinder aus der 1. Ehe. Ich hatte damals die Beistandschaft und erhielt Vorschuss bis zur erneuten Heirat. Ich habe per google einen Kindesunterhalts-Rechner gefunden. Laut meinem Netto Einkommen von 1400 Euro wäre das bereinigte Einkommen 1330 Somit 170 Euro an Unterhalt zu bezahlen. Mein Selbstbehalt wäre dann bei 1160. Also könnte jetzt erstmal rein theoretisch so hinkommen Ich stelle mir nur die Frage - einigt man sich untereinander. Er würde meinen Lohnzettel sehen und würden dann alles schriftlich festhalten. Oder doch lieber Anwalt oder Jugendamt Die 1400 sind nur ca. Angaben. Viell. ist es auch ein 50ger mehr. Das erfahre ich erst mit dem jetztigen Lohnzettel.

von MadamePompadour am 29.06.2021, 09:02



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leider bin ich ungelernt. Habe zwar schon immer gearbeitet - aber mein Gehalt wird sich nicht sonderlich steigern. Mein Vorteil ist jetzt, dass ich nur 12 Min Fahrzeit zur Arbeit habe. Da bin ich auch schon mal sehr froh, da sich so die Spritkosten in Grenzen halten.

von MadamePompadour am 29.06.2021, 09:06



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wie ist denn dein nochmann finanziell aufgestellt? es gibt halt 319€ unterhaltsvorschuss, ICH könnte nicht drauf verzichten.... man wird u.u. an dich herantreten, dass du dir einen Nebenjob suchst, um 100% unterhalt leisten zu können. aber wenn du deine kiddies so vermisst, warum nicht tatsächlich wechselmodell?

Mitglied inaktiv - 29.06.2021, 10:17



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mein noch Mann meinte auch, dass ich verpflichtet wäre 48 std. wöchentl. zu arbeiten.... Aber wie soll man dann noch einen Umgang aufrecht erhalten können?! Ich bin diesbezüglich noch nicht gut belesen - es ist noch alles recht frisch. Aber letztendlich ist das kaum umsetzbar und ich glaube so ein Mensch ( glaube ich) wird er nicht sein dies einzufordern. Das Wechselmodell ist bei uns ergebnislos. Wie gesagt, ich arbeite 40 Std. in der Woche und sie hätte ihre Schule in einem anderen Ort. Ich könnte sie da gar nicht hinbringen zwecks bei mir unterschiedlichen Arbeitszeiten. Mal hab ich früh (Beginn 6:30) und manchmal spät. Aber das ist immer im Wechsel Denn die Überlegung hatte ich natürlich auch! Nachdem er sich am 11. April trennte, habe ich mich ganz schnell auf die Hinderfüße gestellt. Auto gekauft, gebraucht, 3000 Euro - geliehen von einem guten Freund. Wohnung gefunden, 3 Zimmer, für mich und meine Tochter. Unter heulen und betteln bekommen. Denn wie gesagt, bei uns war ja Schwiegermutter und meine Schwägerin mit im Haus - und nach seiner kurzfristigen Trennung wollte ich dann einfach nur noch weg. Ich war überfordert, verzweifelt und er knallhart. Nach 15 Jahre Ehe - Er will sein Leben wieder leben. Das sagte er so.

von MadamePompadour am 29.06.2021, 14:46



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Mein noch Mann arbeitet 38 Std. die Woche und hat in etwa 3000 Euro Brutto - plus 2 mal Kindergeld und natürlich dann auch den Unterhalt von mir für unsere Kleine. Er hat sein damaliges Elternhaus übernommen uns seinen Bruder und Stiefschwester ausgezahlt. Die Schwiegermutter lebt seit unserem damaligem kennenlernen vor 15 Jahren mit im Haus. Die Umschreibung auf ihn gab es 2008. Meine Ex Schwägerin hat die DG Wohnung gekauft. Sprich: er hat 2/3 vom Haus. Ich war im Grundbuch nie erfasst. Wollte ich schon alleine nicht wegen dieser blöden Konstellation.

von MadamePompadour am 29.06.2021, 14:52



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Na ja, üppig ist anders...ich würde schon mal kucken, ob es für kind2 nicht unterhalt gäbe. Auch vorschuss, anwalt fragen! Warum versuchst du nicht, was anderes zu kriegen, mehr taler, andere arbeitszeiten?! Klingt nach anderer frau, da sind drei kids eher hinderlich, zumal zwei nicht die eigenen sind. Da geht doch was Sei nicht passiv, hol deine mädchen zurück!

Mitglied inaktiv - 29.06.2021, 21:21



Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Warum nicht tatsächlich übers JA gehen. So ein UH-Beistand ist ja nicht nur dafür da, Gelder einzutreiben, sondern sich auch exaktestens mit solchen Konstellationen wie bei euch auszukennen. Und der ist auch nicht böse, wenn er mal zur Abwechslung nicht hinter zahlungsunwilligen Elternteilen her klagen darf, sondern einfach mal Eltern vor sich hat, die sagen "bitte helft uns rechnen, ist irgendwie zu kompliziert für uns".. Zumal: vermutlich wird dein Noch-Ehemann um UHV ja nicht drumrum kommen (oder hat er es so dicke?) dann läuft das eh in aller Regel über eine Beistandschaft.

von Limayaya am 29.06.2021, 11:47



Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Naja, für das 2 Kind kann er, wenn er nicht der leibliche Vater ist schonmal keine Beistandschaft oder UV beantragen. Das können nur die leiblichen Eltern bei denen das kind wohnt. Für das 3 kann er UV beantragen. Du hast einen Selbstbehalt von 1160 Euro. Alles drüber muss für Unterhalt eingesetzt werden. Auch kann es passieren das du eine weitere Arbeit annehmen musst. Machst du es nicht kann es sein das dir ein fiktives Einkommen angerechnet wird.

von MamaLuna06 am 29.06.2021, 13:24