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Unterhalt ohne Vaterschaftsanerkennung?

Thema: Unterhalt ohne Vaterschaftsanerkennung?

Hallo zusammen! Ich habe eine Frage an euch! Mein Exfreund möchte die Vaterschaft für unser Kind nicht anerkennen, da er in einer neuen Beziehung ist und mit "dem Thema" abgeschlossen hat. Ich will ihm da jetzt auch nix kaputt machen oder ihm Verantwortung "aufzwingen".... es liegt mir fern zu streiten! Für mich persönlich wäre es "ok" (fürs Kind ist es natürlich extrem schade und ich würde es mir gern anders wünschen!) Ist es denn auch möglich, dass er Unterhalt zahlt, OHNE die Vaterschaft anzuerkennen? Oder kann die Arge bzw das JA ihn dazu zwingen? Ich lebe derzeit unterstützend (zu meinem 400 Euro Job) von Hartz4 und musste ihn deswegen als Vater angeben. Hat jemand von euch eine Ahnung ob das geht? LG, Sunny

von Sunny11 am 27.03.2013, 19:49



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Wenn du ihn angegeben hast, wird er angeschrieben und zur Anerkennung geladen. Wenn er nicht anerkennt, läuft es auf einen Vaterschaftstest hinaus, den er zahlen muss. So war es zumindest vor neun Jahren. Ohne Anerkennung MUSS er keinen Unterhalt zahlen.

von Fröschli am 27.03.2013, 19:54



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Hmmm ja, er hat ein Schreiben vom JA bekommen wg der Vaterschaftsanerkennung. Aber wenn er nun "freiwillig" zahlen würde...OHNE die Anerkennung... geht sowas auch?

von Sunny11 am 27.03.2013, 20:07



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass er die Vaterschaft anerkennt. Welche Vorteile hat es und für wen? Tut er es nicht, wird er eben dazu gezwungen bzw. verdonnert mit Vaterschaftstest. So einfach ist das. Das hat mit einer Unterhaltszahlung zunächst mal gar nichts zu tun. Die Zahlungsverpflichtung folgt erst auf die Anerkennung oder Feststellung.

Mitglied inaktiv - 27.03.2013, 20:11



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Er ist im Übrigen auch Dir zum Unterhalt verpflichtet, sofern er zahlungsfähig ist. Das Amt hat ein Interesse daran, das zu prüfen.

Mitglied inaktiv - 27.03.2013, 20:57



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Unterhalt für mich??? Das auch noch? Kann ich das ablehnen? Ach je, das wird ja immer schlimmer...

von Sunny11 am 27.03.2013, 20:59



Antwort auf Beitrag von Sunny11

... wenn Du es Dir leisten kannst und komplett ohne Sozialtransfers Dich selbst finanzierst. Ralph

von Ralph am 27.03.2013, 21:01



Antwort auf Beitrag von Ralph

Nein, das kann ich leider nicht Man, das nimmt ja ungeahnte Auswirkungen an...

von Sunny11 am 27.03.2013, 21:04



Antwort auf Beitrag von Sunny11

... die können locker "Finanzkrisen" auslösen, zumindest für die nächsten 20-25 Jahre (beim Unterhaltsverpflichteten). Und Dir ist er unterhaltsverpflichtet, wenn Du drei Jahre zuhause bleibst und wegen der Kindeserziehung nicht arbeiten gehen kannst. Das sind übrigens Rechte von Dir, für die viele Frauen jahrzehntelang erbittert gekämpft haben, das sind Errungenschaften, keine Frechheiten gegenüber dem Vater. Der Mann ist genau zu 50% an Eurem "Wunder" beteiligt, optimalerweise hat er damit auch die Hälfte der Verantwortung, und wenn er die schon nicht bei der Erziehung und Betreuung übernehmen kann oder will, so dann wenigstens finanziell. Kinder kosten Geld, eine Binsenweisheit, die nicht erst seit gestern gilt. Wer das als Mann nicht akzeptiert, soll seinen Schwengel aus der Frau raushalten. So einfach ist das! Ralph

von Ralph am 27.03.2013, 21:15



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Wenn er freiwillig zahlt, brauchst du keine Anerkennung. Wenn er nicht zahlt und du unterhalt von ihm forderst oder über das JA unterhaltsvorschuss beantragen willst, führt kein weg an der Anerkennung vorbei.

von Catmu am 27.03.2013, 20:22



Antwort auf Beitrag von Catmu

Unterhaltsvorschuss musste ich schon beantragen... das hat die Arge gefordert. Ich hätte gerne noch damit gewartet... Ach Mensch.... dann geht das Ganze wohl doch vor Gericht Und sowas wollte ich eigentlich vermeiden...

von Sunny11 am 27.03.2013, 20:25



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Das liegt doch gar nicht in deiner Hand. Er selber kann das Gericht vermeiden, indem er sich nicht vor den Konsequenzen seiner Handlungen drückt und nun freiwillig die Vaterschaft anerkennt. Über seine neue Beziehung würde ich mir keine Sekunde den Kopf zerbrechen. Und der Spruch "er habe abgeschlossen" ist weniger als erbärmlich wenn er doch nunmal bereits ein Kind gezeugt hat. Und nein, ohne die Vaterschaftsfeststellung muss und wird er dem Kind garantiert nicht dauerhaft Unterhalt zahlen.

von Pamo am 27.03.2013, 20:48



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Das Jobcenter kann ihn verklagen, weil sie ja für das Kind Geld zahlen, welches vom Vater kommen müsste. Tat es bei mir auch.

von mf4 am 27.03.2013, 20:32



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Hallo, nein, da muss gar nichts vor gericht, wenn er zum Jugendamt marschiert, seinen Perso mitnimmt und sagt: "Ich bin der Papa!" Wenn er das NICHT macht, muss er vor Gericht. Die Vaterschaftsanerkennung muss er ansonsten niemandem mitteilen aus seinem privaten Umfeld. Wie er allerdings die mtl. Zahlung dann "verbergen" will..... dass muss er entscheiden und finden. Die mtl. Zahlung halte ich für offensichtlicher als eine Vaterschaftsanerkennung die irgendwo in einem verschlossenen Umschlag verschwindet. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 27.03.2013, 20:41



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Vielen dank für eure antworten!! Für mich wäre es wirklich ok, wenn er die Vaterschaftsanerkennung nicht machen würde, sondern nur den unterhalt fürs Kind zahlt. Und selbst das würde ich nicht wollen, wenn die arge es nicht verlangen würde. Aber ich musste den Vater doch angeben...dazu bin ich doch verpflichtet! Ach man...das läuft alles mehr als blöd! :-(

von Sunny11 am 27.03.2013, 20:57



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Das Kind hat ein Recht auf den Vater, hat ein Recht auf Unterhaltszahlungen, auf die Du rechtswirksam auch gar nicht verzichten kannst. Du kannst, wenn Du Dich/Euch selbst finanzierst, faktisch darauf verzichten, vom Vater den Unterhalt einzustreichen, aber ein von Dir unterzeichneter Wisch "hiermit verzichte ich für Ronaldo Messi Lothar auf Unterhalt" ist nichtig und juristisch wertlos. Im Übrigen würde ich Dir als Kind später die Hölle heiß machen, wenn ich erfahren würde, daß mein Vater all die Jahre solvent gewesen ist und meine Mutter zu bescheuert war, den MIR zu stehenden und auch real durchsetzbaren Unterhalt einzustreichen. Und: Das Kind hat die Möglichkeit, sobald es 18 ist, den Unterhalt selbst einzuklagen. Ralph

von Ralph am 27.03.2013, 21:10



Antwort auf Beitrag von Ralph

Ich habe mal eine eine Überschlagsrechnung gemacht: Aus monatlich 200,- € Unterhalt werden bei 1% Zinsen nach 20 Jahren mindestens 56.300,- €, bei 1,5% mindestens 59.600,- € und bei 2% mindestens 63.100,- €. Bei 250,- € im Monat werden es 70.500,- €, 74.500,- € bzw. 79.000,- € sein, bei monatlich 300,- € wären es 84.500,- €, 89.400,- € bzw. 94.700,- € sein. Dabei ist es in Wahrheit sogar noch wesentlich mehr, da tag-genau verzinst wird und nicht nur einmal jährlich wie in meiner Rechnung (ich bin kein Banker). Ich schreibe Dir das, um Dir vor Augen zu führen, um welche Summen es geht! Dabei sind übrigens noch nicht künftige Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle eingepreist, woher auch, aber diese Erhöhungen werden kommen. Wir sprechen also u.U. um eine sechsstellige Summe, Sunny! Und deshalb wäre ich Dir als Dein Kind auch so böse! Wenn Du später arbeitest und den Unterhalt für Euch nicht wirklich für den Alltag benötigst, dann spare ihn für Dein Kind. Es kann eine Rücklage für einen schweren Schlag im Leben sein, es kann später in der Ausbildung nützen, oder dem Kind "ein Jahr Erfahrung sammeln, irgendwo auf dieser Welt!" ermöglichen, den Führerschein, das erste Auto, ein teures Musikinstrument... male Dir es selbst aus. Und darauf willst Du verzichten??? Viele Grüße Ralph

von Ralph am 27.03.2013, 21:38



Antwort auf Beitrag von Ralph

Ich weiß ja, dass es beim Unterhalt um sehr viel Geld geht und dass nicht ich, sondern das Kind den Anspruch darauf hat! Ich sehe auch ein, dass ich nicht darauf verzichten kann und darf! Nur die Umstände, unter denen es wohl gezahlt wird, sind mehr als unglücklich! Natürlich ist es auch sein Kind, dass weiß er. Das bezweifelt er auch nicht! Nur hätte ich mir gewünscht, dass die ganze Sache nicht vor Gericht endet! Ich will ihn nicht zur Verantwortung zwingen müssen... Ich hatte so sehr gehofft, dass man das alles ohne Ämter hätte regeln können ...

von Sunny11 am 27.03.2013, 21:58



Antwort auf Beitrag von Sunny11

... liegt allein in seiner Hand. Es haben ja schon andere gepostet. Geht er zum Jugendamt und unterschreibt die Vaterschaftsanerkennungsurkunde, ist das Gericht da schon einmal nicht involviert. Alles andere regeln die Ämter. Wenn er bereitwillig die Unterlagen einreicht, kann das alles sehr entspannt ablaufen. Ämter sind nicht per se Feinde, sie können auch Partner sein und zur Entspannung beitragen, weil sie unabhängig und unparteiisch sind - sie sind parteiisch für das Kind, aber dafür sind die Jugendämter ja auch schließlich da. Löse Dich von dem Gedanken, daß Du dem Vater etwas Schlechtes tust. Er ist Vater, und damit in Verantwortung und Pflicht. Gerichte müssen nur eintreten, wenn Menschen uneins sind, Ämter können begleiten, wenn sich Menschen unsicher sind, Ämter können allerdings auch scharf schießen, wenn Menschen (z.B Väter ) sich quer legen. Nur, dann wird es noch teurer - für den Vater. Das sind dann wirklich verschwendete Gelder, die man lieber in das Kind stecken sollte. Aber, nochmal, - das ist seine Baustelle, seine Entscheidung. Ralph

von Ralph am 27.03.2013, 22:16



Antwort auf Beitrag von Sunny11

sondern die ämter, wenn er selbst sich vor SEINER verantwortung drückt. lass ihm mal seinen teil, wenn er sich drückt ist das nicht ein fehler von dir sondern von ihm!

von mama.frosch am 27.03.2013, 22:36



Antwort auf Beitrag von Ralph

Hmmm ja, da hast Du recht! Es liegt wohl wirklich in seiner Hand, wie es jetzt weiter verläuft... Dann hoffe ich sehr, dass er es sich noch mal anders überlegt und die Vaterschaftsanerkennung doch unterschreibt. Wenn er doch unsicher sein sollte, zahle ich meinetwegen auch den Vaterschaftstest... Daran soll es nicht scheitern! Es ist gar nicht so sehr der Gedanke ihm etwas Schlechtes damit anzutun, der mich so zurückhaltend macht... Ich mag ihn nur nicht dazu zwingen müssen! Wobei das ja noch nicht mal ich bin, sondern ehr die Ämter! ...und eben der fiese Nachgeschmack, wenn man als geldgierig dargestellt wird (sowas sagte nicht mein Exfreund, sondern mein Exmann, als es um den unterhalt für die Kinder ging.)

von Sunny11 am 27.03.2013, 22:58



Antwort auf Beitrag von Sunny11

"zahle ich meinetwegen auch den Vaterschaftstest" ääääääh - gut. Du und er wart ein Paar. Du und er haben ein Kind gezeugt. Er ist in neuer Beziehung, ihr seid auseinander. Dein Kind, sein Kind. Er hat die Wahl, das haben hier schon mindestens 5 Leute gesagt, völlig reibungslos ohne viel Aufsehen und Aua zum Jugendamt zu gehen, davon muss die neue Partnerin nicht mal was mitbekommen, und die Vaterschaft anerkennen. Du zwingst ihn ja nicht - es ist Dein Recht. Er hat es selbst in der Hand, ob er gezwungen WIRD. Er macht es sich gerade einfach, möchte damit nichts zu tun haben, da er mit Sicherheit weiß - selbst wenn er sich jetzt nicht ums Kind kümmert, dass er dem Kind (und auch Dir) finanziell zur Seite stehen muss. Neue Freundin hin oder her. Mit Geldgier hat das nichts zu tun, vielleicht fällt es Dir leichter, es so zu sehen, dass es das Geld Deines Kindes ist, das ihm vom Gesetz her zusteht. Wenn Du, wie Du selbst schreibst, auf die Zahlungen von Ämtern angewiesen bist, wäre es taktisch unklug und davon abgesehen auch noch gelogen, wenn Du denen erzählst, Du wüsstest nicht wer der Vater ist. Und wenn der Vater von Anfang an schön kooperativ ist, seine Einkommensnachweise einreicht, damit der Unterhalt bestimmt werden kann, dann wird er auch keinen Ärger bekommen.

von Holzkohle am 28.03.2013, 11:06



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Oder warum bist Du so unterwürfig ? Ihr beide habt ein Kind gezeugt. Ihr beide habt gewisse Konsequenzen zu tragen. Wenn Du es Dir leisten könntest, dann könntest Du auf die Anerkennung verzichten. Kannst Du aber nicht. Abgesehen von den Rechten des Kindes , Erbrecht was Du dem Kind verwehrst etc. Aber wieso soll der Steuerzahler nun die Verantwortung tragen, um den werten Herrn zu schützen ? Du bist die richtigen Wege gegangen, das ist gut. Wenn Du den Voschuss schon bekommst ist es ab jetzt eh ein Selbstläufer. Alternative : Du zahlst denen das Geld selbst zurück und ziehst den Antrag zurück. Er kann unterschreiben, einen Dauerauftrag einrichten und sein Leben leben. Die richtigen Konsequenzen hast Du Zuhause und versorgst sie den ganzen Tag. Also, Aufstehen, Kopf hoch, Brust raus und für die Rechte des Kindes einstehen, es lohnt sich.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 22:38



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Oh Gott, nein!! Ich habe keine Löcher ins Kondom gemacht! Das wäre aller unterste Schublade! Sowas geht ja mal gar nicht! Das Kind war schon geplant..nur nicht ganz so schnell. Und trotzdem hat er sich anfangs noch gefreut... Meine "Unterwürfigkeit" kommt wohl ehr daher, dass es mit meinem Exmann oft und viel Streit wg der gemeinsamen Kinder gab und das sehr an den Nerven gezogen hat! Das hat mich immer viel Kraft gekostet und sowas wollte ich mit meinem Exfreund auf jeden Fall vermeiden...

von Sunny11 am 27.03.2013, 22:49



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Oben schriebst Du doch er hat abgeschlossen und eine neue Beziehung. Das ist dann doch super. Geb es in die Hände der Behörden und lehne Dich zurück. Von einem Umgangswunsch und der Bitte um Sorgerecht sehe ich nix. Sagst Du auch nix zu. Was für ein Stress soll da also kommen. Wenn er Umgang will und Sorgerecht, dann kann er das eh jederzeit beantragen und bekommen. Und vorher macht er mit seiner Neuen fein Urlaub und gönnt sich was vom Geld Eures Kindes ? Ne, Du hast Deine Konsequenzen seit der Geburt Zuhause, das bisschen was er zu tragen hat wird er schon schaffen. Ganz sicher.

von Sternenschnuppe am 27.03.2013, 23:04



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wenn er trotz allem Umgang oder das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, stehen ihm jederzeit die Türen offen! Kind und Vater haben doch ein recht aufeinander! Da lege ich ganz sicher keinem Steine in den Weg! Aber leider hat er bis jetzt nicht mal ein Foto sehen wollen... Es ging mir hier auch ehr um die rein finanzielle Verantwortung... Dazu wird er wohl stehen müssen...freiwillig oder von den Ämtern beschlossen... Ich könnte den Vater doch nicht als unbekannten benennen. Ich bin doch auch in der Pflicht... Was er aus seinen Rechten macht...keine Ahnung! Ich hoffe nur, dass das Kind niemals darunter zu leiden hat. Ob er den Kontakt nun will, oder nicht.

von Sunny11 am 27.03.2013, 23:13



Antwort auf Beitrag von Sunny11

versteh ich nciht ganz... also auch nicht un-ganz ;-)

von mama.frosch am 27.03.2013, 23:16



Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Es geht mir nicht so sehr ums finanzielle, sondern ehr um die Vaterschaftsanerkennung, die er nicht unterschreiben mag. Also geht das ganze vor Gericht. Damit verbunden sind die Unterhaltsleistungen, die somit auch vom Gericht bzw den Ämtern festgelegt werden. Ich will ihm jedoch keinerlei Verantwortung aufdrücken...dieser Zwang dahinter ist es, der mich so traurig macht! Und die Angst vor erneutem Stress und Streit! Das zieht alles so an den nerven... Dann würde ich lieber auf alles verzichten, als noch mal diesen Stress durchzumachen... aber das kann ich nicht.

von Sunny11 am 27.03.2013, 23:35



Antwort auf Beitrag von Sunny11

sieh es mal so: hier wird die Sachlage ganz am Anfang geklärt. Dann gibt es auch weniger Streit. Darf ich mal raten, dass du bei den gemeinsamen Kindern den Kuschelkurs der Kooperationssuche gegangen bist, statt kurz und knapp auf dein Recht zu bestehen?

von Pamo am 28.03.2013, 07:35



Antwort auf Beitrag von Pamo

Stress und Streit ist doof, keine Frage. Ich musste auch alles vom Gericht klären lassen damals. Aber er ist es doch der diese Lawine lostritt, nicht Du. Er mag nicht anerkennen ( warum nicht ? ) Das was nun passiert ist lediglich die Folge SEINES Tuns oder eher nicht Tuns. ( das Wort gibt es nicht oder *g* ) Und Du kannst später in den Spiegel schauen, denn Du hast Deinem Kind nihts vorenthalten. Keinen Unterhalt, kein mögliches Erbe, etc. Was er dann daraus macht und wie er in den Spiegel schaut ist seine Baustelle. Im Übrigen hat mein Ex sich seit 6,5 Jahren nicht gerührt, nie das Kind gesehen. Ich bin mit mir aber im Reinen, ich habe alle Rechte des Kindes damals erhalten, seine Ansprüche geltend gemacht. Wenn er seine Rechte nicht nutzen will muss ich das akzeptieren, aber die minimalsten Pflichten habe ich ihm nicht auch noch abgenommen.

von Sternenschnuppe am 28.03.2013, 07:49



Antwort auf Beitrag von Pamo

Bei den gemeinsamen Kindern mit meinem Exmann wurde das Thema unter.alt zusammen mit der Scheidung geklärt. Da gab es massig Streit, weil er die Unterhaltsklage erst noch anfechten wollte. Das wurde aber zurück gezogen, da er ja nun mal der Vater ist. Eine Vaterschaftsanerkennung musste ja auch nicht gemacht werden, da wir verheiratet waren. Jetzt sieht die Lage etwas anders aus, da mein Exfreund und ich nicht verheiratet waren. Die ganze Situation zieht schon wieder arg an den Nerven :-( Mal ganz davon abgesehen, dass mir das Kind so unendlich leid tut! Es kann doch nichts dafür, dass es da ist! Und jetzt gibts deswegen Streit :-( Dabei sind Kinder so ein wundervolles Geschenk...

von Sunny11 am 28.03.2013, 09:16



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Das Kind merkt davon aber nix und aktuell wird es ihm auch ziemlich schnuppe sein vorerst. Mein Tipp : Geh den Weg den Du begonnen hast, lass es die Ämter machen und lass ihn alleine streiten. Er will das Kind eh nicht sehen, keinen Umgang, welch Streitthemen soll es da geben. Du hast wie Du sagst keine Löcher ins Gummi gepiekst, er ist erwachsen, das Kind gewünscht, da muss ER nun durch.

von Sternenschnuppe am 28.03.2013, 09:34



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Mir persönlich würde das Kind noch mehr leid tun, wenn a. der Vater keine Verantwortung übernehmen will und b. die Mutter ihn damit auch noch durchkommen lässt und die Ansprüche des Kindes ignoriert und sich nicht für seine Rechte einsetzt. Dann wird es irgendwie von beiden Elternteilen verraten. Gegen a bist Du machtlos, b hast Du alleine in der Hand :-) Und wie gesagt, finanziell kannst Du gar nicht darauf verzichten, das würde Punkt b vielleicht etwas ändern, zumindest die Unterhaltszahlungen auch einzufordern,nicht die Anerkennung.

von Sternenschnuppe am 28.03.2013, 09:38



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Das hört sich ja nett an, "Ich will ihm da jetzt auch nix kaputt machen oder ihm Verantwortung "aufzwingen".... es liegt mir fern zu streiten!" Wenn ich das richtig herauslese willst du zwar den Unterhalt,. logo - aber mal knallhart gesagt soll er sich auf keinen Fall mehr blicken lassen. Und jetzt willst du hier herausbekommen wie das geht.

von bobfahrer am 28.03.2013, 10:33



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Eher eingeschüchtert, keinen Streit, Schiss vor Ärger. Sie schreibt doch selbst dass er sich jederzeit melden kann und sich kümmern kann .

von Sternenschnuppe am 28.03.2013, 10:36



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Nein! Um Gottes Willen! Das hab ich absolut nicht damit sagen wollen! Er ist und bleibt der Vater und ich würde mir wünschen, dass er regelmäßig Kontakt zu seinem Kind haben will! Das wäre so wichtig fürs Kind!! Ihm steht jederzeit hier die Tür offen, wenn er es sich anders überlegen sollte!! Ich würde ihm niemals den Kontakt verwehren!!

von Sunny11 am 28.03.2013, 10:42



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ich würde nicht mal den unterhalt wollen, wenn es die arge nicht verlangen würde!

von Sunny11 am 28.03.2013, 10:45



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

wo bitte liest du das denn raus?

von mama.frosch am 28.03.2013, 10:59



Antwort auf Beitrag von Sunny11

Eine Vaterschaftsanerkennung dauert 10 Minuten und geht unter 4 Augen - die Urkunde kann er dann in seinem Tresor oder Aktenschrank verstecken. Wenn er dann noch für dich & Kind zahlt, bekommt das niemand mit. Wenn er die Verweigerungsschiene macht, wird das ein großer Akt ggfls. mit Gericht, Titel und Gehaltspfändung. Wenn er also kein Aufsehen will, dann sollte er kooperativ sein. Der Staat/der Steruerzahler/die Arge hat ein Recht drauf (wenn er leistungsfähig ist) das er für dich zahlt.

von Lena_1977 am 28.03.2013, 18:35