ich bin jetzt seit kurzem wieder alleinerizehend und frag mich grad wie es den bei einen mangelfall aussieht?
mein ex zahlt für seinen sohn 133 die höhe des uvg satztes eigentlich müsst er nur 88 euro zahlen so jetz sind wir a nima zusammen wie wird das nun gehandhabt
von
tanja150784
am 04.01.2013, 17:19
Im Mangelfall sieht es schlecht aus. Du kannst Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht einreichen und versuchen zu erreichen, dass dein Ex sein Einkommen bspw. mit einem Nebenjob erhöht. Darüber hinaus musst du selber dein Einkommen erhöhen, um dich und deine von dir finanziell abhängigen Kinder zu ernähren.
von
Pamo
am 04.01.2013, 21:24