hi,
mein lg hat ein kind aus einer früheren beziehung.
er geht seit kurzem vollzeit arbeiten und ich habe ein paar fragen.
wie hoch ist der selbstbehalt der uns in folgender situation bleibt.
-8jähriges kind aus früherer beziehung
-lg lebt mit mir ,meinem sohn und unserer gemeinsamen tochter zusammen
-ich beziehe noch alg2
-rund 1300 netto verdienst
kann mir jemand einen anhaltspunkt gebem wieviel wir für den jungen zahlen müssen?
lg nicole
Mitglied inaktiv - 20.06.2008, 00:31
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Ich denke er wird den mindestsatz zahlen müssen,bei uns sind es knapp 199 euro.
lg
Mitglied inaktiv - 20.06.2008, 09:56
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Der neue partner, bzw die nicht mit dem Vater verwandten Kinder, habe keinen einfluss auf den selbstbehalt gegenüber einem unterhaltsberechtigten Kind.
d.h. an der Unterhaltspflich deines partners ändert sich erstmal nichts.
Solltest ihr gemeinsam in einer Wohnung leben, könnte das zu einer Kürzung des Selbstbehaltes deines Lebenspartners führen, da ihr die Miete und Nebenkosten ja teilt.
Minderjährige Kinder stehen auch so nach der Reform an allererster Stelle bei den Ansprüchen und die Unterhaltspflich ist nunmal auch berechtigt
Mitglied inaktiv - 20.06.2008, 09:58