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Unterhalt ab 18

Thema: Unterhalt ab 18

Hallo, ich bin vom Vater meiner Kinder geschieden. Es gibt seit Jahren keinen nennenswerten Kontakt. Mit der Unterhaltszahlung war es erst schwierig. Ging leider bis vor Gericht. Danach hat er beim Jugendamt die Titel unterschrieben und zahlt laut Tabelle, wie es festgelegt wurde. Nun steht bald der 18. Geburtstag bevor. Eigenes Einkommen hat das "Kind" nicht. Das wird auch noch länger dauern. Grundsätzlich wäre es für mich total ok, er würde einfach so weiter zahlen. Aber das würde er wahrscheinlich nicht ohne weiteres machen. Den persönlichen Kontakt würde ich sehr ungern zu dem Thema suchen. In der Vergangenheit konnte ich mich nie auf sein Wort verlassen. Ich hätte gerne eine offizielle Regelung. Wie habt ihr das gemacht? Beim Jugendamt habe ich angerufen. Die sagten mir zwar, sie würden auch jungen Erwachsenen helfen. Aber irgendwie war mir das Telefonat nicht so....sympathisch. Das müssen die Kinder selbst regeln. Die Kinder würden kurz vor dem Geburtstag einen Beratungstermin bekommen. Natürlich ohne mich. Ok.... Ist mir klar, dass ich da grundsätzlich raus bin. Aber nicht jeder ist mit knapp 18 so taff und selbstständig. Vielleicht gewöhnt oder verwöhnt.... aber hier bin ich für solche offiziellen Sachen zuständig. Dazu kommt, so Sachen wie Unterhalt und Geld allgemein sind eigentlich kein Thema. Das der Vater Unterhalt zahlt, ist bekannt. Über die Einzelheiten wie die Höhe macht sich niemand Gedanken. Klar steht das Geld dann den Kindern direkt zu plus Unterhalt von mir. So lange sie allerdings hier im Haushalt leben und mit allem versorgt werden, macht es ja keinen Sinn, dass ich erst auf das Kinderkonto überweise und mir dann Geld zurück geben lasse. Lange Rede, kurzer Sinn.... Am liebsten wäre mir, es gäbe ein Anschreiben an den Vater, das die Kinder natürlich selbst unterschreiben und es wird offiziell berechnet. Hat das mal jemand über einen Anwalt regeln lassen? Wie hoch waren da die Kosten? Vielen Dank für eure Erfahrungen, Jannas

von jannas am 04.11.2021, 08:43



Antwort auf Beitrag von jannas

Hallo! Dein Kind darf dich selbstverständlich zum Termin beim Jugendamt mitnehmen. Das machen viele "Kinder" in dem Alter - zumindest bei unserem Jugendamt hier. Dann könnt ihr euch das einfach anhören und seht dann weiter. Gesprächspartner ist dann aber - das muss dir klar sein! - dein Kind und nicht du! Wenn das dann alles nichts ist und ihr ein schlechtes Gefühl habt, könnt ihr immer noch zum Anwalt. Gruß

von juleba am 04.11.2021, 11:31



Antwort auf Beitrag von jannas

Dein Kind kann dich mitnehmen zum Amt. Das kann ihm keiner verbieten

von Btby am 04.11.2021, 13:06



Antwort auf Beitrag von jannas

Natürlich gibt es die Möglichkeit, auch Ü18 den Unterhalt berechnen zu lassen. ABER: das läuft dann ganz anderst. Da geht es eben nicht mehr darum "bei wem wohnt 'das Kind'"...sondern nur noch Elternteil A verdient XY, Elternteil B verdient ZZ, dann muss nach Abzug Selbstbehalt usw. usf Elternteil A soundsoviel bezahlen, Elternteil B soundsoviel... Ob du dann hinter deinen Anteil deinem Kind gibst, oder ihr zwei es untereinander verrechnet, steht auf einem anderen Blatt. Aber erst mal musst DU auch deine ganzen Einkommensverhältnisse offen legen.

von Limayaya am 04.11.2021, 14:09



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Danke für die Erklärung, das Prinzip habe ich verstanden. Von mir aus kann auch mein Exmann gerne wissen, wie wenig ich verdiene.... Ich fürchte nur, dass er ohne Anwalt/Jugendamt seine Einkünfte nicht offen legt. Oder Dinge verschweigt.... genau das war damals schon das Problem. Daher würde ich am liebsten die ganze Angelegenheit abgeben.

von jannas am 04.11.2021, 15:48



Antwort auf Beitrag von jannas

jo....DU kannst allerdings gar nix abgeben.... Ich hab den Schlamassel gerade hinter mir, allerdings liegen die Vorraussetzungen ein bisserl anderst, weil KV ein Näherungverbot hat. Töchterchen (inzwischen 19) hat mit dem 18. Geburtstag dann beschlossen, dass sie lieber auf den Unterhalt verzichtet, als irgendwo, irgendwie zu riskieren, dass der Vater herraus findet, wo sie jetzt studiert und wohnt...(ja, da gibt es diese Sperrvermerke....aber Dinge gibts, die gibts gar nicht)

von Limayaya am 04.11.2021, 16:09



Antwort auf Beitrag von jannas

Ist der Titel denn zeitlich begrenzt? Also geht der bis 18? Meine Tochter ist auch kürzlich 18 geworden und die große Diskussion um den Unterhalt scheint auszubleiben. Er hat sie nach ihrer Bankverbindung gefragt - mal schauen, was dabei rumkommt. Eine Freundin von ihr war direkt nach dem 18. mit dem Vater vor Gericht.

von Möhrchen am 06.11.2021, 11:54