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Unterhalt - Nachberechnungen, wie läuft das ?

Thema: Unterhalt - Nachberechnungen, wie läuft das ?

Hallo ! Vielleicht kennt sich jemand aus: Wie ist das, wenn der KV über´s Jahr pauschal vergütet wird, nach Jahresabschluss aber irgendwann eine Abrechnung bekommt, in der dann Arbeitsleistung (Umsatz) genau ermittelt und nachgerechnet wird ?` Konkret ist die Situation folgende: Der Unterhalt für mich und die Kids wurde im letzten August vorab per einstweiliger Anordnung festgelegt. Der KV war und ist extrem "unkooperativ", damals legte er beispielsweise nur eine einzige Abrechnung überhaupt vor. Er verdient ein Fixum (das ist schon nicht zu knapp) zzgl. Umsatzbeteiligung. Der Richter hat damals für die Kinder erstmal den Mindestunterhalt geordert zzgl. 500 € Trennungsunterhalt für mich - es war klar, dass dieser Betrag auf jeden Fall durch den KV zu erbringen ist. Der KV hat nun eine schriftliche Aufforderung bekommen zur Vermeidung des Hauptverfahrens seine Gehaltszettel auf dem Jugendamt vorzulegen und so eine Anpassung an die tatsächlichen Umstände zu ermöglichen. Ignoriert er natürlich, war klar. Inzwischen weiß ich, dass er bislang wirklich fürstlich bezahlt worden ist (dass davon schon nichts mehr ürbig ist, steht auf einem anderen Blatt), weil seine ersten beiden Monate sehr gut waren und dann pauschal ein recht hoher Betrag errechnet und gezahlt wurde. Demnach hätten wir ausgesorgt ;-). ABER: Es wird natürlich *irgendwann* eine genaue Abrechnung geben. Lt. des KV und für mich vorab nicht überprüfbar, wird er wohl Rückzahlungen leisten müssen, weil die gezahlte Vergütung angeblich das übersteigt, was er tatsächlich erwirtschaftet hat. Mir geht es jetzt um folgendes: Wenn wir heute ins Hauptverfahren gehen, existieren nur die bislang erstellten Abrechnungen und seine Aussage "ich muß dann mal irgendwann was zurückzahlen" ohne konkrete Zahlen. Was passiert, wenn der Unterhalt festgelegt wird und sich später rausstellt, dass er eigentlich weniger hätte zahlen müssen ? Müssen dann wir an ihn zurückzahlen ? Weiß das jemand ? Oder wird dann nur für die Zukunft angeglichen ? Mir ist sehr wichtig, dass ich weiß wo wir stehen, was uns zur Verfügung steht und was nicht - ich möchte gern planen können und ich möchte nicht *irgendwann* erfahren "ich bekomm noch was von Dir zurück, also überweise ich jetzt mal x Monate gar nicht" - das wäre der Supergau .... Sorry, wirr, ich hoffe, es ist trotzdem verständlich ? Kennt sich jemand aus ? Danke und VG, Silke

von Ikmam am 09.02.2012, 16:50



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Wie es so ist weiß ich nicht , mein Ex musste 2x nachzahlen ab einen Termin der davon abhängig war wann wir die Unterlagen bei Gericht eingereicht haben .

von nociolla am 09.02.2012, 21:32