Alleinerziehend, na und?

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Unterhalt - Aufreger des gestrigen Tages

Thema: Unterhalt - Aufreger des gestrigen Tages

Gestern bekam ich Post vom Jugendamt der Nachbarstadt. Man fordert Unterhalt von meiner jüngeren Tochter, da diese aber noch minderjährig ist, fordert man den Unterhalt von mir. Mir klappte der Mund auf die Tischkante. UNGLAUBLICH!!!!! Hintergrund sind aufgelaufene Unterhaltsschulden (UVG) für die beiden jüngeren Schwester meiner Tochter (nicht meine Kinder). Ihr gemeinsamer Vater ist vor einigen Wochen verstorben und das Jugendamt will jetzt die Unterhaltsschulden eintreiben. Ich habe binnen einer Frist von vier Wochen nachzuweisen, dass "das Erbe" ausgeschlagen und keine Lebensversicherung ausgezahlt wurde, ansonsten ergeht ein Mahnbescheid gegen mich. Das ist so unfassbar ungerecht, ich bin so wütend,,, dreizehn Jahre lang sehe ich KEINEN CENT Unterhalt, und jetzt soll ICH Unterhalt für die weiteren Kinder zahlen? Wir sind nicht angeschrieben worden, ich WEIß gar nichts von einem Erbe, natürlich ist nichts ausgeschlagen worden, weil es nichts zu ausschlagen gab und natürlich gibt es auch keine Versicherung, meine Güte, wir haben zwölf Jahre NICHTS von dem Vater gehört! Jetzt kann ich schon wieder laufen und von Behörde zu Behörde tigern.Schon wieder muss ich mich mit ignoranten Sachbearbeitern rumschlagen, die lapidar sagen: so ist das Gesetz, da kann man leider nix machen... Sorry, aber das musste mal raus. Natürlich werde ich zum Amtsgericht gehen, natürlich werde ich mich schlau machen, natürlich werde ich dafür sorgen, dass wir nichts zahlen müssen...aber allein, dass ich mich darum kümmern muss, macht mich schon wütend!

von Erzangie am 03.10.2012, 22:00



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Oha. Im Rechtsforum war mal so ein Fall. Soweit ich das da gelesen habe muss man das Erbe ausschlagen, sonst kommt man auch für die Schulden auf. Und dann eben Du als gesetzliche Vertreterin. Sauerei, aber so der Gang. Viel Erfolg. Und ganz ehrlich, würde eine Lebbensversicherung existieren und ihr nun 150 000 Euro oder so haben, dann verstehe ich das schon, dass sie schauen wo sie was bekommen können. Mistiger Behördenkram , aber die zwei anderen Kinder können ja auch nix für den anscheinend verantwortungslosen Vater. Achso : Hast Du Halbwaisenrente beantragt ? Die steht Deiner Tochter zu !

von Sternenschnuppe am 03.10.2012, 22:07



Antwort auf Beitrag von Erzangie

ich kenne mich mit der materie null aus - aber als laie ist mir auch unverständlich, wieso die (halb)schwester für die unterhaltsschulden des vaters herangezogen wird? rein instinktiv würde ich ja sagen, dass unterhalt in erster linie (um nicht zu sagen immer) eine sache in gerade verwandschaftlicher linie ist. also zwischen eltern und kindern bzw. kindern und eltern. nicht aber geschwister untereinander. und erst recht nicht der andere elternteil vom halbgeschwister. aber wie gesagt, das ist einfach eine bauch-meinung...

von spiky73 am 03.10.2012, 22:11



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Ist ein völlig normaler Vorgang...Erbe ausschlagen, am besten für die künftigen Kindeskinder gleich mit und gut ist.... Ärgerlich, aber normal...

von Fru am 03.10.2012, 22:40



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Mache einen Termin beim Nachlassgericht und schlage das Erbe im Namen der minderjährigen Tochter aus. So besch*** wie das alles ist aber das ist das einzige und unkomplizierteste was du tun kannst. Dein Personalausweis und die Sterbeurkunde musst du haben. Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde des Kindes. Auskunft zum erbberechtigten Personenkreis musst du auch geben.

von mf4 am 03.10.2012, 22:44



Antwort auf Beitrag von mf4

Erben 1.Grades (wie deine Tochter) fordert offenbar niemand auf zu reagieren und aufs Nachlassgericht zu gehen. Wenn die 6 Wochen um sind seit es bekannt war und man sich nicht geregt hat ist man Erbe. Erben 2.Grades werden angeschrieben, weil sie ja nur in Kraft treten, wenn Erbe1 ausgeschlagen hat.

von mf4 am 03.10.2012, 23:06



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Es gibt leider diese 6 Wochen Frist. Die gilt ab dem Tag, an dem man erfährt, dass der/die Verwandte gestorben ist. Ob es dabei etwas zum Erben gibt, spielt dabei keine Rolle. Bei uns war es so, dass mein Vater in eine Straßenbahn gelaufen ist und starb. Wir haben das Erbe weder angenommen noch abgelehnt, da wir das vorhandene Geld, selbstverständlich unserer Mutter überlassen wollten. Ein Jahr danach forderte die Versicherung, des Straßenbahnfahrers, von uns die Behandlungskosten (Psychotherapie) für ihren Versicherten zurück.

von Treva am 03.10.2012, 22:59



Antwort auf Beitrag von Treva

Es gibt eine sechs-Wochen-Frist??? Mach mich nicht schwach... das wäre...supoptimal. Ich habe extra im hiesigen Jugendamt nachgefragt,ob ich etwas wegen eines möglichen Erbes beachten muss, und die Dame sagte mir, ich müsse nur abwarten, ob wir angeschrieben werden. Das ist NICHT geschehen. Deshalb habe ich auch noch nichts ausgeschlagen...ich wusste ja gar nicht, wo ich das hätte tun sollen. Ich hoffe, ich finde das noch schriftlich, Dann kann sich das hiesige Jugendamt gern mit dem dortigen rumschlagen.

von Erzangie am 03.10.2012, 23:05



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Das stimmt so nicht... Erben 1.Grades müssen das offenbar wissen. Da kommt keiner und sagt dir was zu tun ist.

von mf4 am 03.10.2012, 23:07



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Wir sind auch von niemand angeschrieben worden. Ja leider gibt es diese Frist, Wenn du aber zb. sagst, dass du erst vor 4 oder 5 Wochen erfahren hast, dass der Vater deiner Tochter gestorben ist, könntest du das Erbe immer noch ausschlagen.

von Treva am 03.10.2012, 23:12



Antwort auf Beitrag von Treva

Das klappt aber nicht, wenn es seit beispielsweise 7 Wochen schon im Jugendamt Thema war.

von mf4 am 03.10.2012, 23:16



Antwort auf Beitrag von mf4

...das darf doch wohl nicht wahr sein... natürlich weiß ich es schon länger. Dann ist die Information vom Jugendamt schlicht falsch gewesen! Das wird ja immer schlimmer...manmanman

von Erzangie am 03.10.2012, 23:20



Antwort auf Beitrag von mf4

Regelt denn nicht eigentlich die Beistandschaft des Jugendamtes die Erbangelegenheiten des Kindes? Dann wäre doch das JA in der Pflicht, sich da zu kümmern, oder?

von Erzangie am 03.10.2012, 23:22



Antwort auf Beitrag von mf4

Dann natürlich nicht mehr. Auf jeden Fall sollte sie einen Rechtsanwalt einschalten.

von Treva am 03.10.2012, 23:24



Antwort auf Beitrag von Erzangie

lies mal bitte PN

von mf4 am 03.10.2012, 23:24



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Das Kind ist Erbe 1.Ranges und du musst für das minderjährige Kind handeln.

von mf4 am 03.10.2012, 23:25



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Hallo, Gehöre eigentlich nicht selbst hierher aber habe aus Interesse mal das Thema Erbausschlagung gegoogelt... Bei Wikipedia steht, dass, wenn sich der Erbe zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Erbschaft im Ausland aufhielt, sich die Frist auf 6 Monate verlängert (deine Tochter war doch, wenn ich mich richtig erinnere in Österreich als "es" passierte)... vielleicht reicht das ja für eine Fristverlängerung! http://de.m.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung#section_3 LG happy80

von happy80 am 03.10.2012, 23:31



Antwort auf Beitrag von happy80

...ihr seht mich fassungslos. Das darf doch alles nicht wahr sein...

von Erzangie am 03.10.2012, 23:32



Antwort auf Beitrag von happy80

Das Ding ist... sie wußte es länger als 6 Wochen und was anderes zu behaupten wäre eine Falschaussage und man unterschreibt beim Nachlassgericht für die Richtigkeit der Angaben. Und durch das JA könnte bestätigt werden, dass es über 6 Wochen bekannt ist.

von mf4 am 03.10.2012, 23:36



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Such Dir einen guten Anwalt für Erbrecht. Der KV hat sich nie gekümmert oder bezahlt. Vielleicht sieht es in Deinem Fall besser aus.

von Treva am 03.10.2012, 23:43



Antwort auf Beitrag von mf4

...aber vom Erbe weiß ich ja jetzt erst *strohhalme suche* ich habe gerade gelesen, dass die sechs-Wochen-Frist ab dem Zeitpunkt läuft, wenn man vom ERBE erfährt. Oh man. Ich werde morgen zum Gericht fahren.

von Erzangie am 03.10.2012, 23:48



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Ich befürchte, dass das keinen Unterschied macht, ob er sich kümmerte, zahlte usw... im umgekehrten Fall würde auch ein nicht-kümmernder Elternteil das Kind beerben können "Wer das Erbe annehmen will, muss dies nicht ausdrücklich erklären. Es reicht, einfach die 6-wöchige Frist verstreichen zu lassen, ohne etwas zu tun." http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm

von mf4 am 03.10.2012, 23:50



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich weiß, war bei uns leider auch so, dass wir von der 6 Wochen Frist nichts wussten. Egal wie oft dieser Fahrer in Zukunft wegen dem Unfall in Behandlung muss, wir werden zur Kasse gebeten.

von Treva am 03.10.2012, 23:59



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes habt ihr möglicherweise verpasst. Damit wird die Angelegenheit möglicherweise lästiger aber nicht aussichtslos. Nach deutschem Recht hat der Erbe weitere Möglichkeiten die Haftung mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers zu verhindern, zB durch Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Guckst du zB hier: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_03.html Aber, du solltest jetz schnell etwas unternehmen. Am Besten du wendest dich an einen Rechtsanwalt.

von Ebba am 04.10.2012, 07:25



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Es ist schon mal völlig abwegig, das Geld von Dir zu fordern, denn Du haftest nicht für Dein Kind. Allerallerschlimmstenfalls laufen die Schulden für Dein Kind weiter auf und Dein Kind startet mit hohen Schulden ins Berufsleben - sicher nichts, was man seinem Kind wünscht, aber das bedeutet, dass DU eben definitiv aus der Nummer raus bist. Haben die Halbgeschwister denn das Erbe ausgeschlagen? Wahrscheinlich schon, oder? Denn sonst könnte Dein Kind ja ebensogut Unterhaltsansprüche gegen die geltend machen. Schlimmstenfalls müsstest Du prüfen, unter welchen Umständen und wann Dein Kind selber in PI gehen kann - wobei es mMn gar nicht so weit kommen wird. Wende Dich an das zuständige Gericht (hier wäre das m.W. das Amtsgericht, aber Nachlasssachen sind wohl unterschiedlich "untergebracht"). Dort gibt es eine Art "Rechtsberatung". Wenn die sagen, dass das zu kompliziert wird, werden die Dich an einen Anwalt verweisen. Das JA würde ich einbeziehen, mich aber nicht zu sehr auf deren Aussagen verlassen - die haben selten viel Ahnung von Erbrecht und sind an der Stelle genauso "halbinformierte Laien" wie Du. Einzig hilfreich wäre, wenn die irgendwo einen Juristen sitzen haben, der eine Art Rechtsberatung anbietet. (Eventuell kostenlose Rechtsberatung bei den üblichen Verdächtigen wie Caritas, AWO, VAMV oder so.....)

von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 07:56



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Die Schulden, die der Mann bei Deinem Kind hatte, darfst Du m.W. auch gegenrechnen.

von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 07:58



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

(Derzeit werde ich komischerweise selten ohne P.S. fertig. Ich glaube, mein Hirn leidet unter der Grippe, die ich derzeit habe.) Wer hat denn die Beerdigung bezahlt? Das ist Aufgabe der Erben. Schwirrt da jemand herum, der das Erbe aktiv angenommen hat? Eltern vielleicht?

von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 08:00



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Wer die Bestattung bezahlt hat habe ich mich auch schon gefragt. Die Bestattungsinstitute wollen binnen 7 Tagen die Kosten bezahlt haben und irgendjemand hat die Kosten gezahlt oder es entstehen weiter Schulden, die die Erben vermacht bekommen. Hätten die Eltern z.B. das Erbe angenommen hätten sie mit den anderen Erben 1.Grades teilen müssen und da es keine Kontaktaufnahme gab denke ich, dass sich da nichts getan hat.

von mf4 am 04.10.2012, 08:08



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Da Kinder vorhanden sind erben die Eltern des Verstorbenen allenfalls dann etwas, wenn alle Kinder das Erbe ausschlagen oder ein Testament vorhanden ist.

von Ebba am 04.10.2012, 08:15



Antwort auf Beitrag von Ebba

In D besteht Bestattungspflicht. Ich nehme an, die Bestattung fand schon statt und jemand muss sie bezahlt haben. Die Kosten kommen ebenfalls auf die Erben 1.Ranges zu.

von mf4 am 04.10.2012, 08:26



Antwort auf Beitrag von mf4

Normalerweise sind Bestattungsinstitute richtig fix beim Ermitteln von potentiellen Zahlern, also Erben. Deutlich fixer als irgendwelche Anwälte von irgendwelchen Miterben, die ja auch erstmal auf die Idee kommen müssen, daß da u.U. ein Anspruch besteht. (Noch dazu ein Anspruch um 3 Ecken herum.) Noch eine Frage, die mir einfällt: War der Mann denn wirklich so arm? Wenn ein Unterhaltsanspruch bestand - und zwar scheinbar für mindestens drei Kinder - dann muß er ja grundsätzlich zahlungsfähig gewesen sein. Wenn die Ansprüche von den Kindern und nicht von der Vorschußkasse geltend gemacht werden, dann wohl sogar über dem UHV-Satz. Der Mann muß also nicht schlecht verdient haben. Selbst, wenn er das Geld - statt ordnungsgemäß den Unterhalt zu bezahlen - für Autos, Fernseher oder sonstwas verbraten hat: Irgendwo muß es doch sein. Wer hat das? Ich vermute tatsächlich, daß da irgendjemand sich als Erbe geriert, vielleicht sogar Erbe ist. Eltern? Geschwister? Neue Lebensgefährtin? Neue Ehefrau? Selbst wenn der Mann "nur" ein normales Girokonto bei irgendeiner 08/15-Bank hatte und er sein Geld ansonsten für vergängliche Güter ausgegeben hat: Was ist mit dem Konto passiert? Wer hat da jetzt Zugriff drauf? Warum? Ganz profan: Wer hat den Dauerauftrag für die Miete und das Zeitungsabo gekündigt, zum Beispiel? Wenn es nicht so tragisch wäre, wäre es geradezu spannend ;-). Bei sowas erwacht der Detektiv in mir - zumal ich aus privaten Gründen gerade im Thema "Erben und Testament" drin bin und die Person, die mich zu dem Thema derzeit öfter befragt, genau solche Szenarien vermeiden will, wenn sie stirbt.

von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 08:31



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Eltern und Geschwister können das Erbe erst annehmen wenn alle Erben 1.Ranges ausgeschlagen haben und da das Kinder der AP das nicht tat kann es nicht sein, dass Eltern und Geschwister schon geerbt haben als Erbe 2.Ranges. Das Konto schließen zu lassen könnten auch die Eltern getätigt haben. Das geht auch, wenn sie nicht Erbe 1.Ranges sind. Zugriff hat definitiv keiner momentan, denn es gibt ganz sicher noch keinen Erbschein, weil der Alleinerbe das Kinder AP wäre, wenn tatsächlich alle anderen Kinder ausgeschlagen haben und um an Konto u.a. heran zu kommen benötigte man den Erbschein... der aber noch nicht vorhanden ist. Es kann auch sein, keiner hat das Konto geschlossen und dann gingen weiterhin Abbuchungen ab oder jemand hat sich unrechtmäßig bedient. Dazu müsste er aber Mit-Inhaber sein. Sehr verworren alles...

von mf4 am 04.10.2012, 08:40



Antwort auf Beitrag von Ebba

Richtig, aber wissen die Eltern das? Ich habe gerade so ein Szenario vor Augen: Die Eltern (wobei das auch jemand anders sein könnte - neue Ehefrau oder Lebenspartnerin zum Beispiel) haben eine Bankvollmacht, weil jeder vernünftige Mensch jemandem eine Bankvollmacht ausstellt, falls ihm was passiert. Oder es war eben ein gemeinsames Konto mit der neuen Frau/LG. Jetzt ist der Mann tot und der Bevollmächtigte denkt einfach, daß da sonst keiner ist - vielleicht weiß er nichts von den Kindern, oder weiß nicht, daß die Kinder erbberechtigt sind - und behandelt das Konto so, als wäre er der Erbe: Zahlt die Beerdigung, kündigt die Daueraufträge und nimmt den evtl. vorhandenen Rest an sich. Das muß ja nicht mal böswillig sein, das kann man durchaus gut meinen. Leider bringt man aber so die ganze Geschichte durcheinander, weil dann keiner einen Erbschein beantragen muß und daher kein Erbe aktiv vom Nachlaßgericht gesucht wird. Normalerweise geht die ganze Erbscheingeschichte in Gang wenn entweder das Bestattungsinstitut jemanden sucht, der den Spaß bezahlt, oder die Bank das Konto abwickeln will/muß. Wenn weder das eine noch das andere stattfindet, dann braucht keiner einen Erbschein und prompt ist das Chaos perfekt.

von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 08:42



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich finde das auch sehr mysteriös. Konto ist offen, weil keiner was bei der Bank gemeldet hat oder jemand mit Sterbeurkunde in der Hand (andere Kinder, neue Frau) haben das Konto schließen lassen. Oder jemand der Mit-Konto-Inhaber war hat Zugriff gehabt. Als Mitinhaber sein Recht aber wenn er von den Kinder wußte hat er sich ggf. an deren Erbe bereichert. Denn wenn was auf dem Konto ist müßte er das Guthaben mit den Erben teilen...

von mf4 am 04.10.2012, 08:50



Antwort auf Beitrag von mf4

Mir ist ein Fall bekannt, wo nach dem Todesfall weiterhin Geld vom Konto des Verstorbenen abgehoben wurde und das Geld zurück gefordert wurde. Ich rate mal, dass keiner an das Kind von Erzangie gedacht hat und dass der KV ein Testament hinterlassen hat, in dem es nicht erwähnt oder bedacht wurde. Das muss ganz schnell geklärt werden.

von Pamo am 04.10.2012, 08:50



Antwort auf Beitrag von mf4

Die Eltern können das Konto nur schließen lassen, wenn sie entweder Erbe (mit Erbschein) oder Bevollmächtigte über den Tod hinaus sind. Siehe mein Beitrag unten. Da mindestens ein Erbe ersten Ranges das Erbe nicht ausgeschlagen hat, können sie keinen Erbschein haben - bleibt die Vollmacht. "Einfach so" geht das nicht - wäre ja noch schöner. Okay: Es könnte sein, daß derzeit keiner Zugriff auf das Konto hat und die Zahlungen munter weiterlaufen. Dann muß aber ziemlich viel Geld vorhanden gewesen sein, denn die Bank wäre aktiv geworden, wenn über Monate die Miete (und evtl. noch andere Zahlungen) abgeht aber kein Zahlungseingang mehr stattfindet und das Konto deswegen wild ins Minus rutscht. Oder der Vermieter ruft an und fragt, warum die Miete weiterläuft - auch dann wachen die auf. Apropos Vermieter: Auch die Wohnung muß abgewickelt werden. Wer hat die gekündigt? In dem Fall bin ich mir nicht absolut sicher, aber ich vermute, daß auch das eigentlich nur die Erben dürften und nicht einfach die Eltern oder sonstwer ohne Erbschein. Wobei ein (privater?) Vermieter sich vielleicht selber nicht auskennt und daher u.U. eine Kündigung von den Eltern akzeptiert, auch wenn sie eigentlich rechtlich nicht kündigen dürfen.

von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 08:50



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Richtig. Ein privater Vermieter wird sinnvollerweise die Kündigung annehmen, vor allem wenn er weiss dass da nichts mehr kommen wird oder nur schwer einzutreiben ist. In unserem Fall musste und wurde die Wohnung innerhalb von 21 Tagen geräumt werden - das ging unbürokratisch.

von Pamo am 04.10.2012, 08:53



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Sie müssen nur im Besitz der Sterbeurkunde sein. Auch wenn sie keine Erben1. Ranges sind könnten sie das Konto schließen lassen.

von mf4 am 04.10.2012, 08:54



Antwort auf Beitrag von mf4

Aber sie können nur schließen, haben keinen Zugriff aufs Konto.

von mf4 am 04.10.2012, 08:55



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich bin mir absolut sicher - wie gesagt, ich bin gerade im Thema drin - daß man einen Erbnachweis (das kann, neben dem Erbschein, noch ein anderes amtliches Dokument sein, dessen Name mir gerade nicht einfällt - war irgendwas mit Testamentseröffnungsurkunde oder so) braucht. Ein Totenschein reicht NICHT!!!

von Strudelteigteilchen am 04.10.2012, 08:59



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich war drin und ich habe genau das getan. Der Besitz der Sterbeurkunde reichte aus und das Konto wurde geschlossen. Einen Erbschein braucht man dazu nicht. Den braucht man um jemanden das Konto wieder zu öffnen, weil er sich durch den Erbschein als Erbe legitimiert hat. Nicht der Totenschein. Den bekommt das Standesamt und dieses stellt die Sterbeurkunde aus. Mit dieser kann man auch Krankenkasse usw. informieren.

von mf4 am 04.10.2012, 09:05



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Vielen vielen Dank ihr Lieben, für eure Denkanstöße. Bei aller detektivischen Akribie lasst ihr allerdings eines außer acht: ihr geht von einem geregelten, normalen Leben aus. Das liegt in diesem Fall nicht vor. Es GIBT kein Konto. Der Vater meiner Tochter hat halblegal gelebt und zwar viel Geld verdient, dieses aber illegal (so dass es auf kein Konto verbucht werden konnte) Zudem hat er zuletzt sein gesamtes Hab und Gut in Alkoholika umgesetzt. Er konnte keine Aktiengeschäfte mehr tätigen, weil der Alkohol ihn unfähig zu klaren Gedanken machte, so dass zuletzt, so weit ich das noch recherchieren konnte, sein Hab und Gut in eine Plastiktüte passte. Ich erfuhr von seinem Tod über Facebook und zwar durch seine leibliche Mutter in Amerika, die mich bat, mich um ihn zu kümmern. Später erhielt ich auch den Anruf einer mir unbekannten Frau, die sich als seine Lebensgefährtin vorstellte. Bei ihr war er die letzten Monate "untergeschlüpft", denn auch eine Wohnung gab es nicht mehr. Sie sagte mir, sie hätten gemeinsam von dem Geld gelebt, das sie als Putzfrau verdiente (und sie trinkt auch :-( ) Wir waren bei der Beisetzung. Offensichtlich hatte sich die Lebensgefährtin darum gekümmert und hier lernten wir auch leibliche Brüder von ihm kennen. Er und einer seiner Brüder waren als kleine Kinder gemeinsam im Heim und wurden später getrennt adoptiert. Die Herkunftsfamilie ist auf eine Weise chaotisch, das könnt ihr euch nicht vorstellen! Es existieren ca (die genauen Zahlen variieren) neun bis zehn leibliche und vier adoptierte Geschwister und neben meiner Tochter noch drei weitere Mädchen. Die zwei jüngsten sind ehelich, allerdings war der Vater zum Zeitpunkt seines Todes bereits geschieden. Das sind natürlich alles Informationen "aus zweiter Hand". Ich hatte bis jetzt keinen Anlass, das Vorhandensein eines Kontos zu überprüfen. Aber ich glaube schon, dass die Umstände so sind, wie sie mir insgesamt beschrieben wurden. Das zuständige Gericht habe ich heute morgen noch nicht erreichen können. Morgen fahre ich direkt dort hin und versuche, das Erbe noch auszuschlagen. Die älteste Schwester meiner Tochter habe ich informiert, dass sie das ebenfalls noch tun sollte: sie ist aus allen Wolken gefallen denn auch sie hat bis jetzt noch nichts unternommen. Ich werde mich noch an die Exfrau wenden und herauszufinden versuchen, ob sie vielleicht irgendetwas bezüglich den Erbes unternommen hat. Für ihre Kinder werden jetzt bei meiner Tochter, bzw, bei mir, die Unterhaltsschulden geltend gemacht. Soweit ich weiß, lebt diese Familie von Hartz IV, sie werden uns sicher nichts schlimmes wollen, aber vielleicht auch gezwungen sein, alle möglichen Ansprüche überprüfen zu lassen. So etwas kompliziertes...damit hätte ich im Leben nicht gerechnet.

von Erzangie am 04.10.2012, 15:13



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Ich bin wirklich erstaunt, was Dir wiederfahren ist und würde gerne lesen, wie es weiter geht (und ich hoffe, das ihr da irgendwie einen Weg findet). Mir ist diese Situation wirklich neu und es hat mich schon erschüttert, was alles "geht".

Mitglied inaktiv - 04.10.2012, 21:32



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Wenn der Vater für deine Tochter keinen Unterhalt gezahlt hat, ist auch deine Tochter im Gegenzug nicht für den Vater unterhaltspflichtig. Dann ist er nämlich "unwürdig", das kann man kurzfristig gerichtlich feststellen lassen. Das Erbe muss dafür übrigens nicht ausgeschlagen werden, das Kind ist weiter erbberechtigt. Ich *denke* dass damit auch weitere finanzielle Haftung ausfällt. Sprich ganz schnell mit einem Anwalt. Ich halte das Ganze für einen Fehler.

von Pamo am 04.10.2012, 08:17



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Auf dem steht ja dann wieviel jeder bekommt.Wenn es mehrere Erben gibt, die das Erbe nicht ausgeschlagen haben, müßten sich doch auch die Schulden teilen LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 04.10.2012, 09:06



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Einen Erbschein gibt es erst, wenn ALLE Erben ermittelt wurden und klar ist, wer von den Erben annimmt oder ausschlägt. Es kann hier noch keinen geben.

von mf4 am 04.10.2012, 09:10



Antwort auf Beitrag von Erzangie

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von Pamo am 04.10.2012, 15:01



Antwort auf Beitrag von Erzangie

da stirbt der KV (gut, das wird für euch weniger ein Problem sein wenn ihr seid Jahren nichts mehr von ihm gehört habt) und dann so was. Kann kaum glauben, dass die Rechtssprechung wirklich verlangt, dass DU die Unterhaltsschulden deines Ex tragen sollst. Von was denn? Wenn ihr kein Erbe hattet. Echt unglaublich. Falls aber doch eine Erbe auftaucht, denke daran die Unterhaltsschulden die deine Tochter über die Jahre aufgehäuft hat einzuklagen. Auch wenn ich nicht glaube, dass Du jemals auch nur zehn Cent siehst. Ich hoffe auf jeden Fall, dass der Bürokratiekram nicht so heftig für Dich wird. und Du schnell und einfach aus der Sache raus kommst Jeckyll

Mitglied inaktiv - 04.10.2012, 15:49



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Wart ihr verheiratet? Dann beantrage Waisen- und Erziehungsrente. Gibt es auch Fristen :-( Ansonsten hilft wirklich nur: zum Amtsgericht und Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

von ursel66 am 04.10.2012, 19:57



Antwort auf Beitrag von ursel66

ich bin mir sicher du kommst aus der sache raus! kann ja wohl nicht sein, ich hab so was noch nie gehört!

Mitglied inaktiv - 06.10.2012, 21:24



Antwort auf Beitrag von Erzangie

Ich bin normaleweise nicht in diesem Forum, bin aber über Dein Beitrag gestolpert. Ich würde wirklich raten, einen Anwalt zu suchen, denn es gibt noch - ausser die Erbe auszuschlagen, wofür jetzt allerdings zu spät sein sollte - andere Möglichkeiten sich von den Schuldner des Erblassers zu befreien. Hier gibt es eine - m.E. recht verständliche - Zusmamenfassung: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_03.html Wünsche Dir alles Gute

von Fuchsina am 04.10.2012, 22:08