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Namensänderung nach Scheidung

Thema: Namensänderung nach Scheidung

Hallo, ich werde mich von meinem Mann scheiden lassen. Nun möchte ich und unser Sohn gern meinen Mädchennamen annehmen. Weiss jemand von Euch ob das alles so einfach geht (vor allen Dingen auch für meinen Soh) und was so etwas kostet. Wäre Euch dankbar um jede Antwort. LG Anja

von jaju07 am 19.03.2012, 13:39



Antwort auf Beitrag von jaju07

Ich nahm meinen Namen zurück, 7€ glaube ich die Kinder behielten den Namen des Vaters ich nahm ihn aber nur deshalb zurück, weil sonst die Kinder mit dem neuen Partner den Namen eines wildfremden Mannes getragen hätten

von mf4 am 19.03.2012, 13:41



Antwort auf Beitrag von jaju07

Du kannst deinen Namen ändern lassen der des Kindes geht nicht einfach so nur mit Zustimmung des Vaters.

von CKEL0410 am 19.03.2012, 14:07



Antwort auf Beitrag von jaju07

Wenn der Vater zustimmt, kostet es ein paar Euro für die Ausstellung der neuen Papiere. Die Preise schwanken bei uns zwischen 2,50 und 1.022,00 und sind abhängig vom Einkommen der umzubennenden Person.

von shinead am 19.03.2012, 14:19



Antwort auf Beitrag von jaju07

Heutzutage brauch man auch mit Zustimmung des Ex einen guten Grund dafür, denn Namensgebung geht nur rückgängig zu machen, wenn es de Kindeswohl dient, also der alte Namen dem Kindeswohl nicht dient. Ist Dein Mann denn überhaupt einverstanden und gibt Dir das schriftlich ? Ansonsten hast Du da für das Kind eh keine Chance, solange es das Kindeswohl nicht massiv gefährdet.

Mitglied inaktiv - 19.03.2012, 14:40



Antwort auf Beitrag von jaju07

Bei Dir geht das nach der Scheidung ganz unkompliziert. Einfach mit dem Scheidungsurteil zum Einwohnermeldeamt und da wird das dann geändert - kostet ein paar Euro. Weiss nicht mehr, wieviel es war. Liegt bei mir schon einige Zeit zurück. Für die Namensänderung meiner Tochter benötigte ich die Unterschrift des Kindsvaters, die er jedoch nicht gegeben hat, obwohl er sich nicht gekümmert hat. Nach vielen Jahren hat es dann aber auch geklappt -. öffentlich-rechtliche Namensänderung. Es spielten aber viele Faktoren eine Rolle. Meine Tochter war da mittlerweile 6,5 Jahre alt (ist nun 2 Jahre her) und sie ist nun überglücklich, den selben Namen, wie ihre Mama, Oma und Opa und ihr kleiner Bruder zu haben. LG Daniela

von Danie1710 am 19.03.2012, 14:41



Antwort auf Beitrag von Danie1710

man nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht bekommt ( mein Ex hat es freiwillig an mich abgegeben) ? Möchte nämlich jetzt wo Mini in Schule kommt gerne auch dass er meinen Namen bekommt, es ist bei meinem Grossen schon immer nervig in Schule Vereinen usw immer erklären zu müssen ich bin die Frau x die Mama von y und die Kids fragen grad im Kindergarten gehäuft, da sie ja jetzt üben ihren vollen Namen Adresse usw sagen zu können warum er anders heisst als Mama...

von babyproject am 19.03.2012, 21:00



Antwort auf Beitrag von babyproject

Meines Wissens ist das nicht ans Sorgerecht gebunden: Der Vater hat seinen Namen gegeben, dann muss der Vater ihn auch "zurueck nehmen". Ohne vaeterliches Einverstaendnis geht es in aller Regel nicht.

von Pamo am 19.03.2012, 21:31



Antwort auf Beitrag von babyproject

Die Umbenennung ist unabhängig vom Sorgerecht.

von shinead am 19.03.2012, 22:28



Antwort auf Beitrag von shinead

Du benötigst trotzdem die Unterschrift des Kindsvaters. LG Daniela

von Danie1710 am 20.03.2012, 00:32