Alleinerziehend, na und?

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Umgangsrecht

Thema: Umgangsrecht

Hallo ihr lieben, Ich hab lange nichts mehr von mir hören lassen ! Jetzt brauch ich allerdings mal wieder Rat von euch ! Ich bin jetzt seid einem Jahr von meinem Mann getrennt in der Zeit hatte er höchstens 5.mal Umgang mit unserem gemeinsamen Sohn ! Er hat ihn jetzt 5 Monate nicht mehr gesehen weil er den Kontakt abgebrochen hatte ! Waren auch vor Gericht doch selbst an die Dinge die dort vereinbart wurden hat er sich nicht gehalten . Jetzt möchte er wieder Umgang mit unserem Sohn dieses Wochenende , komplett ! Mir geht es grad alles zu schnell vorallen weiss ich nicgt wie mein Sohn das aufnehmen wird ! mein Mann hat es auch nicht selbst mit mir vereinbart sondern meine Schwiegermutter ich habe nicht mal eine Telefonnummer von ihm ! Ich freue mich darüber das der kleine seinen Papa endlich mal,wieder sieht doch es gibt noch so viel zu klären !

von jennifera0107 am 07.02.2012, 11:35



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

äh er hat seinen sohn seit fünf monaten nciht gesehen und will ihn nun ein komplettes wochenende?? never! wie alt ist euer sohn?

von Paulara am 07.02.2012, 11:44



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

Keine Übernachtung ohne Annährung. Biete ihm Nachmittage an, in kurzen Abständen, dann kann man in ein paar Monaten sehen, ob die Beziehung der beiden so weit ist.

von shinead am 07.02.2012, 11:53



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

Toll, dass er sich kümmern will. Er möchte bitte einen Termin beim Jugendamt ausmachen, damit ihr Euch moderiert über eine Annäherung bishin zum Übernachtungsumgang ausarbeiten könnt. Zeitlich passt es Dir am besten dann und dann. Deiner Schwiegermutter würde ich auch sagen, dass Du Dich über den Umgangswunsch von ihr freust und sie Euch gerne besuchen kann, um ein wenig mit dem Enkel zu spielen. Allerdings ist das Thema "Vater" dann tabu ! So sträubst Du Dich nicht, zeigst Bereitschaft, aber machst keine pielchen mit. Und sorry, wenn ER Umgang haben will, dann soll ER sich auch darum kümmern.

Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 12:01



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

Beim jugendamt hatten wir schon drei termine sogar gerichtlich wurden solcge termine festgelegt . Zu keinem dieser Termine ist er erschienen ! Eure Vorschläge finde ich super und denke eigentlich genauso doch ich komm.einfach nicht an ihn ran habe weder eine Nummer noch lässt er vernünftig mit sich reden . Es atet immer im Streit aus . alles muss so laufen wie er es grad will !

von jennifera0107 am 07.02.2012, 12:40



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

Dann sag seiner Mutter das er beim JA erscheinen muss. Punkt!

von bobfahrer am 07.02.2012, 12:41



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

Dann mach eine Termin beim JA wie das so üblich ist und besprecht euch zu dritt wie der Umgang in die Wege geleitet wird, der / die SB sagen es ihm dann schon das ein ganzen WE nicht sofort geht. Und die Zeiten besprechen die auch noch gleich mit euch!

von bobfahrer am 07.02.2012, 12:40



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

Und ohne Nummer schonmal gar nicht. Stell Dir vor er hat das Kind und Dir passiert was. Wem soll man dann da Bescheid geben ? Und auch seine Mutter, schön wenn sie Besuche für SICH absprechen möchte, ist ja auch die Oma. Aber ihr Sohn hat das alleine zu machen. Und wenn er es nicht zum JA schafft, dann ist es ihm leider wohl auch nicht wichtig und ernst genug.

Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 12:48



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Ich geb euch da in allem total Recht ! Nur schaffe ich es nie so hart zu sein weil ich ja auch möchte das Umgang stattfindet ! Nur nicht auf diese Art und Weise ! Er meint immer ich kann ihm nichts verweigern da da wir das gemeinsame Sorgerecht haben ! Mein Anwalt allerdings sagt das ich zum Wohle vom Kind entscheiden und auch Nein sagen darf ! Ich hab schon so viel versucht auch im guten aber komm einfach nicht weiter ! Er dreht es immer so hin als wäre ich die jenige die sich zwischen ihm und unserem Sohn stellr dies,würde ich aber nie machen ! Der kleine ist im übrigen 22 monate alt

von jennifera0107 am 07.02.2012, 12:57



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

Es gibt doch schon ein Gerichtsurteil an das er sich nicht hält. Lächeln und sagen : Verklag mich doch ! Macht er es wirklich darf ER sich vom Richter anhören was der Quatsch soll den er da anzettelt. Zuzüglich würde ich auf Erziehungsberatung bestehen. Hilft einigen Eltern wirklich gut und zeigt auch wieder ( gaaanz wichtiger Beweis im Härtefall ) dass DU zum Wohle des Kindes lösungsorientiert arbeitest. Wenn er nicht hingeht, dann darf ER sich den nächsten Anpfiff vom Richter anhören. Sicherlich ist es schade dass das Kind den Vater dann weniger sieht, aber was ist die Alternative ? Keine Regelmäßigkeit, ein Kind was auf den Papa wartet der wieder nicht kommt, dann wieder ganz viel. Beständigkeit ist das Stichwort und das erlangt man bei Deinem Exemplar von Ex offensichtlich nur durch ganz ganz klare Grenzen.

Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 13:21



Antwort auf Beitrag von jennifera0107

Sorry meine Liebe, aber da MUSST du grade mal "hart" sein. Dein Sohn ist keien 2 jahre alt und kapiert nicht im Geringsten was um ihn herum abgeht! Mach es bitte, zum Wohle deines Kindes, wie die Mädels vor mir raten. Er kann ja sagenw as er will, so lange du mit dem JA im Kontakt stehst und Termine einhälst kann er dir grad mal GAR NIX!!! Ich finde es schon ganz schön unverschämt wie dein Ex sich verhält. Aber davon mal abgesehen hast du das Recht und deine Fürsorgepflicht auf deiner Seite! Und wenn dir unwohl ist im Umgang mit deinem Ex ist es umso wichtiger, dass der Umgang im geschützten Rahen (JA) stattfindet! GLG und viel Kraft für deine Eintscheidung!!

Mitglied inaktiv - 07.02.2012, 13:23