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Umgang zwischen Tochter und Papa

Thema: Umgang zwischen Tochter und Papa

Hallo liebe Mamas und Papas... Ich hätte gern mal eure Meinung, Einstellung oder auch einen Tipp zu folgender Situation. Meine/unsere Tochter ist jetzt 14 Monate alt. Die KM hat sich noch während der Schwangerschaft getrennt und lebt wieder mit ihrem Ex zusammen. Ich als "Erzeuger" habe beim Jugendamt die Vaterschaft anerkannt und auch den Titel unterschrieben. Auf ein gemeinsames Sorgerecht können wir uns nicht einigen. Seit gut einem halben Jahr darf ich die Kleine im Beisein der KM pro Woche 1 Stunde sehen. Die Orte für die Treffen müssen den Bedingungen der KM entsprechen (neutral, kinderfreundlich etc pp.). Ist eine Stunde pro Woche OK? Ich persönlich finde es viel zu gering. Natürlich ist es nicht einfach, bei getrennten Menschen einen gemeinsamen Termin zu finden, bei dem alles passt. Jedoch würde ich die Kleine gern öfters sehen. Ich bin der Auffassung, das die Kleine schon soweit ist, das sie auch mal eine Stunde oder zwei ohne Mama und nur mit mir klarkommt. Ich persönlich traue mir das jedenfalls zu. Das Jugendamt ist in dieser Sache auch keine große Hilfe. Zumal die KM eh nicht mit zu einem Gespräch beim JA oder der Familienberatung bereit ist. Was kann ich also tun, damit sich die Sitaution ändert? Den Vorwurf, ich würde mich nicht um die Kleine kümmern, kann ich so jedenfalls nicht gelten lassen. Und das die Bindung zu dem Kind auch noch nicht wahnsinnig gefestigt ist, liegt ja auch nicht daran, dass ich nicht will, sondern eher daran, das der Kontakt auf so geringem Maße gehalten wird. Zumal die KM der Kleinen auch nicht sagt, wer ich wirklich bin. Beim letzten Besuch habe ich leider feststellen müssen, das die KM mich nicht als Papa bezeichnet, sondern als jemand ganz normalen. So kann die Kleine auch nicht wirklich einen Bezug herstellen. (wahrscheinlich hätte eine wöchentliche Putzfrau mehr Bezug zu ihr) Interessant ist aber, das du Mutter im Schriftverkehr immer wieder betont, das sie möchte, das ich eine Beziehung zur Kleinen Maus aufbaue und sie dem ganzen nicht im Wege stehen will. Leider versteht sie nicht, das sie genau das Gegenteil macht. Scheinbar ist es auch nicht möglich, das die KM in Zeiten, wo sie Termine hat, mich zu beauftragen auf die Maus aufzupassen. Da hätten alle drei was von. Wäre schön, wenn ich von euch einige Beiträge und Hilfestellungen zu dieser Situation bekommen würde. Vielleicht fehlt mir ja auch nur ein anderer Blickwinkel auf die momentane Situation. Sicher wird meine Zeit kommen, wenn die Kleine älter wird. Doch bis dahin will ich gar nicht warten. Schließlich habe ich nicht nur finanzielle Pflichten, sondern möchte auch aktiv an der Entwicklung teilhaben. Liebe Grüße Martin

von baldpapa11 am 14.01.2013, 13:29



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Du hast ein Umgangsrecht mit dem Kind. Der von dir geschilderte Umgang ist wirklich sehr wenig. Lass dich anwaltlich beraten, wie du den Umgang stückweise erhöhst. Frage: Warum soll die Kindsmutter dem Kind sagen, dass du der Vater bist? Kannst du das nicht selber tun?

von Pamo am 14.01.2013, 13:37



Antwort auf Beitrag von baldpapa11

Ich denke auch, dass du ein Recht auf mehr Umgang hast und sicher auch mal ohne die KM mit der Kleinen spazieren gehen oder auf einen Spielplatz gehen solltest. Das wäre dann auch gleich eine Gelegenheit ihr den "Papa" vorzustellen. Bisher weiß sie eh noch nicht, was ein Papa überhaupt ist. Ob das Kind schon so weit ist, dass es mit dir ohne die KM etwas machen würde kannst nur du beurteilen. Wenn das der Fall ist sollte Umgang langsam ausgeweitet werden, bis du sie auch mal über einen Tag und nachts bei dir haben kannst. Das alles wird dir die KM offenbar nicht in den Schoss legen also wirst du aktiv werden müssen.

von mf4 am 14.01.2013, 14:01



Antwort auf Beitrag von baldpapa11

Nach den neusten Gesetzten kannst Du das gemeinsame Sorgerecht verlangen.Die KM müßte gute Gründe haben dies zu verweigern.Auch kann das Jugenamt mit einem gemeinsamen Gespräch unterstützen was den Umgang angeht.Und ich frag mich immer warum 2 Erwachsene Probleme haben Termine zu finden.Man sucht sich nen Tag aus und hält sich dran.Und macht an diesem Tag auch keine anderen Termine.So schwer ist das nicht, wenn man wirklich will. Du solltest Dich mal richtig beim JA erkundingen. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 14.01.2013, 14:30



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"Nach den neusten Gesetzten kannst Du das gemeinsame Sorgerecht verlangen." Das war zwar mal im Gespräch, aber verabschiedet wurde das (soweit mir bekannt ist) noch nicht. Man sollte also etwas vorsichtiger sein.

von Keldana am 14.01.2013, 15:46



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>>Das war zwar mal im Gespräch, aber verabschiedet wurde das (soweit mir bekannt ist) noch nicht. Stimmt, aber die Gerichtsbarkeit urteilt für die Väter. Ein Gesetz braucht es da aktuell nicht. Wenn er auf das GSR klagen würde, hätte er gute Chancen.

von shinead am 14.01.2013, 16:04



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Sieht aber so aus - so zumindest der Stand vor 4 Wochen http://eltern.t-online.de/sorgerecht-weg-fuer-gemeinsames-sorgerecht-unverheirateter-paare-ist-frei/id_60651828/index LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 14.01.2013, 18:49



Antwort auf Beitrag von baldpapa11

hallo eine stunde ist in dem alter sehr wenig! ich würde über das jugendamt einen vereinbarung ausarbeiten und das sorgerecht kannst du einfach beantragen, abgeleht wird es nur aus triftigen gründen. frag mal beim jugendamt nach!

von CKEL0410 am 14.01.2013, 15:31



Antwort auf Beitrag von baldpapa11

geh zum jugendamt und lass sie von dort einladen, die senden ihr einen brief, da sieht man ja dann offiziell die bereitschaft. mir wäre es auch zu wenig, warum will sie nciht mehr, als sie ein baby war hättest du doch durchaus mal 1-2 st allein den kiwa schieben können?!

von Milia80 am 14.01.2013, 19:25



Antwort auf Beitrag von baldpapa11

Danke für die Antworten... :) Was ich vorallem raus lesen kann, ist wohl der unumgängliche Weg zum Rechtsanwalt. Eigentlich habe ich gehofft, das wir das ohne diesen Schritt hinbekommen - schließlich verdienen dort Menschen mit dem Elend anderer Geld. Der zweite Punkt ist tatsächlich die Kürze des Umgangs. Meiner Familie, Freunden und mir auch klar muss sich dort was ändern. Schließlich brauchen wir die ersten 10 - 15 Minuten um überhaupt warm zu werden. Der Rest verfliegt dann wie im Fluge und es dauert nicht lang, da wird die Kleine auch schon wieder angezogen. Das ich auf ein Kind mit 14 Monaten nicht einprädige, das ich der Vater bin, sollte klar sein. Ich denke, da ist die Person, bei der sich das Kind aufhält, schon mitverantwortlich (Loylitätspflicht). Zumal das nur fair dem Anderen gegenüber ist. LG Martin P.S.: Heute ist wieder einer dieser Tage, an dem es die besondere Stunde gibt. :)

von baldpapa11 am 15.01.2013, 13:18