Alleinerziehend, na und?

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KV's Lösung für unterhalt

Thema: KV's Lösung für unterhalt

auf die frage nach unterhalt: (umgang findet eh net statt..) OT " es reicht doch,wenn du vollzeit arbeiten gehst, um den kleinen zu versorgen"

von Thaga am 20.11.2011, 23:18



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Aber wirklich....das muss doch reichen! Ich weiss gar nicht was du noch für Ansprüche an den KV stellst..... Manche Männer haben auch ne geile Einstellung zu ihren Kindern!!!! lg Carina....nicht aufregen. nur wundern!!!!

von krabbe27 am 20.11.2011, 23:42



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Ähhhmm, so ein Exemplar von KV hab ich auch. Umgang? Ja, natürlich. Jedes 2. WE. Mitsprache bei Entscheidungen? Auf jeden Fall, am besten auch bei jedem neuen Haarschnitt und Zahnarztbesuch ( kein Scherz), und wenn die Schule dem Herrn nicht passt geht man schonmal zu Gericht. Man(n) hat ja gemeinsames Sorgerecht= Also hat Man(n) Rechte. Waaaasss, Unterhalt? Bestimmt nicht, da gehst Du besser arbeiten, ganz egal was, Hauptsache Man(n) muss nicht bezahlen. Die Kinder bei mir Krankenversichern? Ich glaub Du sp....., dass kostet mich wieder Geld. Du gehst wo möglich zuviel mit ihnen zum Doc.. Meine Kids sind Gesund und brauchen keinen KIA, also auch keine KV. Du willst Umziehen, wegen einer neuen Stelle? Auf keinen Fall. Na, Mädels was braucht man mehr? Da haben wir uns den falschen Samenspender ausgesucht. Und unserer Gesetz unterstütz das auch noch. Rechte haben sie und die Pflichten darf man teuer einklagen, hat man dann einen Titel, interessiert es die Herren trotzdem nicht. Hat die Frau die Schnauze voll und zieht einfach um, weil sie die Arbeit braucht oder Gewalt vom EX ausging, dann muss sie aufpassen das sie nicht wegen Kindesentführung dran ist. Ich beneide nach wie vor, allen Nachbarländer in denen noch alles beim alten ist: Man(n) muss bezahlen und hat Umgangsrecht.

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 08:18



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Umgang? Ja, natürlich. Jedes 2. WE. Dann bringt Man(n) die Kids zu seiner Mami. Man(n) muss doch jedes Recht in Anspruch nehmen.....selbst wenn, Man(n) es nicht selbst ausüben kann ;-)

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 08:31



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die könnt glatt von meinem Ex kommen , falls wir überhaupt kontakt hätten ;-)

von engelchen_lpz am 21.11.2011, 08:29



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Wer nicht hören will muss fühlen...

von shinead am 21.11.2011, 08:33



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Willst Du das nicht, oder will er sein Kind nicht sehen, weil er meint, er muss dann keinen Unterhalt bezahlen? Wenn Du den Umgang verbietest, kann mein sein Verhalten ggf. nachvollziehen.

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 08:39



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Hallo, also ich weiss nicht, was Dein Anwalt Dir gesagt hat, aber wenn Du umziehst, weil Du dort einen Job findest und da wo Du jetzt bist eben nicht, hast Du sehr gute Chancen das vor Gericht durchzufechten (hat mit ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt gesagt) - Es gibt nämlich auch noch das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (also des Elternteils). Ich habe das ja alles durch, inklusive Kindesentzugsklage - ich sass als Kindesentführerin vor Gericht - mein einziger Rat: such Dir eine wirklich gute auf Familienrecht spezialisierte (ganz wichtig!) Anwaltspraxis. Und auf die Gefahr hin, Dich zu desillusionieren: auch im Ausland gibt es das nicht mehr dass (sozusagen automatisch) der getrennte Vater zahlt und Umgang hat. Die Zeiten sind überall längst passé. Und im Gegenteil, in den Ländern wo erst vor kurzem gemeinsames Sorgerecht usw. eingeführt wurde, ist der Eifer der Gerichte den "ent-elterten" Elternteil zu verstehen und zu unterstützen sehr gross. Das Gras ist auch auf den anderen Seiten der Grenzen in dieser Hinsicht nicht grüner. LG Yola

von yola am 21.11.2011, 08:55



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Hallo Yola Mein RA ist eigentlich ein "alter Hase" auf dem Familienrecht, mein EX geht im Gegensatz zu den meisten ( normalen) Männer, wirklich aber wirklich gegen alles aufs Schärfste vor. Er kontrolliert sogar die Kinder, ob ich wieder einen Grund zum streiten liefern könnte. Er hat leider zu viel Geld und Zeit. Mein RA hat mir gesagt, wenn ich eine Zusage hab, können wir das ABR beantragen. Aber die Firmen wollen mir keine Zusage aufs "Blaue" geben. Mit meinem EX kann so ein Prozess wieder Monate dauern. Natürlich kann man auch auf eigenes Risiko umziehen, vielleicht hat man Glück, und die Richter haben ein Einsehen. Aber je nach dem, kann es auch in die Hose gehn. Aber das mit dem Recht auf Entfaltung ist ein guter Tipp, was aber, wenn der Richter sagt: SIe können sich ja entfalten und dahin ziehen wo sie wollen, aber die Kids bleiben im gewohnten Umfeld? Also, meine Freunde aus der Schweiz und Frankreich, kennen diese Problematik nicht. Ja, die schweizer Männer machen gerne Demos, weil sie auch so ein Recht wie in D wollen.

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 09:31



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Umgang will der gnädige vielleicht alle 4 monate mal für eine stunde haben... er ist ja 500 km weiter weg gezogen und da ist es ihm zu teuer... Ich kann ihm ja den Kleinen hinfahren und dann hab ich zurück zu fahren, und das alle monate ... bei ihm kann er leider nicht bleiben - da er ja einen bissigen pitbull mix hat... und die umgebung nicht kindgerecht ist...

von Thaga am 21.11.2011, 10:20



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Ach, da bist Du auch net zu beneiden. Dem scheint sein Hund wichtiger zu sein als sein Sohn. Hast Du alleiniges Sorgerecht? Wenn nicht, würd ich es beantragen. Wahrscheinlich ist es ihm egal. Der Vorteil wäre halt, dass wenn er sich schon nicht kümmert und keinen Unterhalt bezahlt, dass Du dann wenigsten auch alleine Entscheidungen treffen kannst. Trotzdem würde ich ihn auch auf Kindesunterhalt verklagen, einen Versuch ist es Wert. Solange kannst Du Unterhaltszuschuss beantragen. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 10:43



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hab alleiniges sorgerecht :) titel hab ich, er zahlt ab und an 133 - damit ist das JA ruhig ...und hat den vorschuß eingestellt *ironie on*ansonsten ist er so bitter arm, hat nur 200 euro im monat... eigentlich müßte ich ihm ein care paket schicken..., wenn da nicht ein hobby für mehrere tausend euronen im monat wär *ironie off*

von Thaga am 21.11.2011, 10:47



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Geld ist für alles da nur nicht fürs Kind. Dolll *gggrrrr* Wenigstens hast Du das alleinige Sorgerecht, darum beneid ich Dich schon.

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 10:51



Antwort auf Beitrag von Thaga

Wieso fragst du denn nach dem Unterhalt? Fordere oder klage ihn doch einfach ein... Thema Unterhalt ist für mich schon Geschichte... Nr. 1 wird nie legal arbeiten... Nr. 2 hat angekündigt nur so zu arbeiten, das er nicht mehr als seinen Selbsterhalt heraus bekommt Kontakt gibt es keinen... ich würde auch nie erfahren ob sie arbeiten oder nicht... von daher ist das Thema für mich erledigt und ich schaue zu das ich alleine über die Runden komme...

von susafi am 21.11.2011, 10:50