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Umgang mit Vater

Thema: Umgang mit Vater

Liebe Community, ich hätte gerne Eure Meinung zu meiner aktuellen Situation. Wahrscheinlich wird es auch sehr kritisch zugehen. Damit komme ich zu Recht, wenn es denn bitte nicht unter die Gürtellinie geht. Dafür danke ich vorab. Ich habe einen 1,5 jährigen Sohn aus einem sexuellen Verhältnis. Auf das Kind habe ich es ohne Wissen des Vaters ankommen lassen. Dies hat er mir zur Zeit der Schwangerschaft verziehen. Er hat seinen Sohn nach der Geburt ca. aller drei bis fünf Wochen besucht. Nur seit dem letzten Besuch sind fünf Monate vergangen. Die Vaterschaft hat er nicht anerkannt, auch aufgrund dessen das finanziell belangt werden kann. Aufgrund des Hintergrundes wollte ich auch keinen Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss beantragen. Da er sich aber kaum für ihn interessiert (kaum nachfragt wie es ihm geht) und Besuche immer wieder verschiebt bin ich am Überlegen nicht doch die Vaterschaft anerkennen zu lassen und den Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Mir wurde es in einer Beratungsstelle sogar empfohlen, auch wenn ich ihn "vera.." habe. Ich selber habe mir erst einmal eine deadline bis Ende nächstes Jahr gesetzt. Wenn der Kontakt dann immer noch so selten ist, würde ich das gerne angehen. So ist jedenfalls im Kopf der Plan. Was meint Ihr? Wie würdet Ihr damit umgehen? Ich freue mich über Eure Antworten. Viele Grüße Juliane

von ajhub81 am 14.10.2021, 20:49



Antwort auf Beitrag von ajhub81

hmmm.....also: 1. wer seinen Schniedel ungeschützt irgendwo reinsteckt, muss damit rechnen Vater zu werden...sprich: Wenn du ihn nicht gerade so vera*** hast, dass du ihm gesagt hast, du nimmst die Pille, hat er zumindest einen "Mitschuld" am Kind, weil er sich hätte genauso gut um Verhütung kümmern. ABER: 2. ich lese da irgendwo zwischen den Zeilen durch, dass du ihn jetzt quasi für's nicht Kontakt halten "bestrafen" willst, weil er halt dann die Vaterschaft anerkennen muss und dann bezahlen muss. Du verwechselst hier also das Recht (!) des Kindes auf Umgang mit dem Vater mit dem Recht (!) des Kindes (!) auf Unterhalt. Sprich: JA, du solltest umgehend die Vaterschaft eintragen lassen, bzw. über eine Vaterschaftsfestellungsklage dafür sorgen, dass diese anerkannt und eintragen wird. JA, dann umgehend Unterhalt einklagen, bzw. Unterhaltsvorschuss beantragen, WEIL ES DAS RECHT DEINES KINDES ist! Es steht IHM zu, und zwar einfach so, und nicht als Ersatz für Umgang.

von Limayaya am 14.10.2021, 21:20



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Ich danke dir für die Antwort. Doch so war die Geschichte. Also ziemlich "vera.." Siehst du es jetzt anders?

von ajhub81 am 27.10.2021, 12:43



Antwort auf Beitrag von ajhub81

Ich würde ihn als Vater angeben. Das Kind hat ein Recht auf geklärte Familienverhältnisse, Kindesunterhalt und einen Erbanspruch.

von Pamo am 15.10.2021, 08:35



Antwort auf Beitrag von ajhub81

Ich verurteile dich nicht. Es passiert so vieles im Leben wo man sich nachher denkt, oh man, das war jetzt nicht so klug... Wichtig ist nur, daß man dazu steht und sich dem dann stellt. Ich würde es an deiner Stelle auch vorrangig aus der Sicht deines Kindes betrachten. In meinen Augen gibt es keine pauschale Lösung. Dein Kind sollte um seine Familienverhältnisse und seinen Vater Bescheid wissen. Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, dann ist das nochmal ne Nr. "offizieller". Was der Vater dann daraus macht, und ob er den Umgang weiter pflegt oder auch nicht, ist dann seine Sache. Was den Unterhalt angeht, den würde ich auch beantragen. Eben weil der ja deinem Kind dienen und zu Gute kommen soll. Wenn du allerdings nicht auf den Untethalt angewiesen bist und die Befürchtung hast, daß das ganze in einem Rosenkrieg endet, dann würde ich darauf verzichten. Dann hat dein Kind da auch nichts von. Denn wenn du trotz allem mit deinem Kind offen über die Sache umgehst und ihm nicht vorenthältst wer der Vater ist, und diesem den Umgang eh ermöglichen würdest, dann ist es egal, ob er auch auf dem Papier der Vater ist. Den Unterhalt nur aus dem Grunde einzufordern, weil sein Intetesse abgemacht ist, halte ich nicht für sinnvoll. Wenn du das Geld für das Kind benötigst, dann tu es.

von heli89 am 18.10.2021, 09:06