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Umgang einklagen oder unterbinden?

Thema: Umgang einklagen oder unterbinden?

Der Vater meiner Tochter lässt sich bei jedem Umgang was neues einfallen, was ihn davon abhält sein Kind zu sehen und jetzt meien Frage, geht es, dass man entweder einen geregelten Umgang einklagen, oder ihn irgendwie ganz unterbinden kann? Dieses hin und her kann ja auf dauer nicht gut sein, sie hat zum Glück noch keinen Bezug zu ihm deswegen bin ich der Meinung, dass es nur so halb überhaupt nichts bringt, wenn mein Kind den Vater jedes halbe jahr mal für ne Stunde sieht... Ich möchte es einfach klar gestellt haben, eine Struktur für mein Kind schaffen...

von -debo- am 22.11.2011, 10:58



Antwort auf Beitrag von -debo-

Nein, dass geht nicht. Weder kannst Du ihn zwingen sein Umgangsrecht wahrzunehmen, noch kannst du ihn seiner Rechte "berauben".

von shinead am 22.11.2011, 11:23



Antwort auf Beitrag von -debo-

eigentlich brauchst du ihn nicht unterbinden...das tut er ja schon von ganz allein. er legt eh keinen wert darauf, ganz offensichtlich. ist halt scheiße für die kleine, wenn er in ein paar jahren dann dasteht und sagt "ich bin dein papa" und sie vor nem völlig fremden steht und das ganze noch garnicht wirklich verstehen kann... aber er hat ja RECHTE!!!!! die pflichen bocken nicht

von jessy-less am 22.11.2011, 11:28



Antwort auf Beitrag von -debo-

Hallo Debo, das tut mir leid für Euch! Allerdings - rechtlich ist es nicht möglich, den Vater erfolgreich zum regelmäßigen Umgang zu zwingen (würde ja auch für Deine Kleine nichts bringen, wenn sie ihn sieht, er dabei auch immer deutlich macht, dass er nicht will) oder ihm alternativ weiteren Umgang zu untersagen. Zumal das Recht auf Umgang ja auch das Recht Eurer Tochter ist... und Du kannst Deiner Tochter dies Recht nicht dauerhaft nehmen, nur weil der Vater sich nicht kümmert... Umgang unterbinden, nur weil er sich nicht regelmäßig kümmert, geht also nicht. Anders könnte es aussehen, wenn konkret etwas vorgefallen wäre, im Verhältnis zwischen Vater und Kind... aber nur ein "unzuverlässiger Vater", der sich nur alles halbe Jahr mal beim Kind meldet, reicht nicht. Viele Grüße!

von Leena am 22.11.2011, 13:10



Antwort auf Beitrag von Leena

Also mein Ex hat den Umgang gerichtlich regeln lassen weiss zwar bis heut net warum aber er wollte ihn dann einmal im Monat nehmen regelmässig und die Richterin und auch die Betreuerin vom Jugendamt haben damals gesagt sollte er sich nicht an die Regelung halten ist es besser fürs Kind den Umgang einige Jahre auszusetzen, da der Kleine Struktur braucht und er durch das einmal im Jahr den Vater sehen und keinen regelmässigen Kontakt haben ziemlich durcheinander war. Es geht also schon wenn das Kindswohl gefährdert ist und das sahen bei uns sowohl JA und Richterin. Wenn er jetzt den Kleinen sehen wollte nachdem er sich 10 Monate wieder verkrümelt hat kann ich jetzt sagen nein im Moment darf er ihn nicht sehen

von babyproject am 22.11.2011, 20:38