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Umgang - Kind bringen und holen

Thema: Umgang - Kind bringen und holen

Hallo, mich interessiert mal, wie ihr das handhabt. Wer holt bzw. bringt das Kind beim Umgang? Der Vater meines Sohnes wohnt 12km entfernt. Der Kurze ist 1x die Woche dort, von Fr ab Kita bis Sa Mittag. Anfangs hat der Vater ihn in der Kita abgeholt und Sa zurückgebracht. Jetzt möchte er aus Gerechtigkeitsgründen, daß ich eine Tour übernehme. Ich bin eigentlich froh um jede Fahrt die ich vermeiden kann, denn ich bringe den Kurzen ja sonst immer in die Kita, hole ihn ab, und mache alles mit ihm, Einkäufe, Kinderarzt, etc. Außerdem kommt Fr mit meiner Arbeitszeit nicht in Frage (24-Std.-Schicht) und samstags war ich immer glücklich morgens den Hof fertig zu machen und danach ungestört das Essen vorbereiten zu können, das passte genau, wenn der Kurze dann um 13 Uhr wiederkam. Stelle ich mich zu sehr an wenn ich von seinem Vater verlange, beide Fahrten auf sich zu nehmen?

von heli89 am 29.10.2021, 13:43



Antwort auf Beitrag von heli89

Das Gesetz sieht vor, dass der Umgangsberechtigte (hier der Vater) die Kosten des Umgangs trägt, das schließt die Fahrtwege ein. Du stellst dich nicht an; es ist nicht deine Pflicht. Fair könnte sein, dass du eine Fahrt für ihn machst und er dann in der Woche eine Fahrt für dich. Aber generell würde ich ihm seine Aufgabe komplett überlassen. Ein Vater sollte sein Leben durchaus so einrichten können, dass er sein Kind einen Tag die Woche betreut. Hier ist es ja sogar weniger als 24h pro Woche.

von Pamo am 29.10.2021, 13:53



Antwort auf Beitrag von heli89

Nein, du stellst dich nicht an! Normal ist Hol-/Bringeort das Zuhause des Kindes. Das wurde bisher ziemlich einhellig auch von den Gerichten beschieden. Du kannst ihm soweit entgegen kommen: Du holst den Jungen auch Freitag von der Kita nach Hause und dein Ex holt ihn dann dort ab. Das wäre mehr "gerichtskonform". Kann er sich ja überlegen. Hatte die Diskussion beim Großen. Als der KV meinte, ich müsse ihm das Kind zum Bahnhof bringen bzw dann am Bahnhof wieder in Empfang nehmen. Nope. Mein Anwalt hat damals nen kompletten Lachflash gekriegt und nachgefragt: "Aber das hat er mit nem ironischen Unterton gesagt! Oder?" ... nein, hatte er nicht ... "Laß dir kein schlechtes Gewissen machen! Abhol- und Bringeort ist im Normalfall das Zuhause des Kindes!" Er schrieb einen Brief. Mein Ex fand es unfair, hat es aber hingenommen.

von Phila83 am 29.10.2021, 21:52



Antwort auf Beitrag von heli89

Genauso, wie du ihm nicht vorschreiben darf, was er während des Umgangs mit dem Kind unternimmt, darf er dir nicht reinreden, was du tust. Wo ist es denn "unfair", wenn du pro Woche 8x den Hol-/Bringweg unternimmst und er 2x? Letztlich könnte er das Kind freitags auch komplett betreuen

von Rote_Nelke am 19.01.2022, 20:44