Alleinerziehend, na und?

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Thema Unterhalt/ Vaterschaftsanerkennung

Thema: Thema Unterhalt/ Vaterschaftsanerkennung

Hallo, bin ja dabei den KU von meinem Ex einzuklagen. Letzte Woche kommt Post von seinem RA: Antrag auf Vaterschaftsfeststellung... Gestern teilt mir mein RA mit, dass aufgrund der Gesetzesänderung, ich diesem Test zustimmen muss! Wenn nicht, MUSS das Gericht für mich diesem Test zustimmen. Schade, hatte mich schon auf einen netten Briefwechsel eingestellt. Angeblich will mein Ex jetzt doch die Eidesstattl. Versicherung abgeben. Mal sehen, ob das stimmt. Mensch, ich hab echt keine Lust mehr auf diese Spielchen. Immer wieder neue Einfälle hat der.... LG Ursel

Mitglied inaktiv - 07.05.2008, 11:14



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lass doch den Test einfach machen dann ist doch alles sicher und er kann sich auch net um Unterhalt drücken oder wo ist das Problem?

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 09:32



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klar kann er sich um den KU drücken - er tut es bereits seit über 15 Jahren.... Obwohl er Geschäftsführer von 2 Firmen ist, die über xbay massig verkaufen (Neuware), aber er hat kein Einkommen. ICH habe nichts gegen den Test, mich ärgert nur, dass er -vermutlich- diesen Test auch noch bezahlt bekommt( er erhält auch Prozesskostenhilfe, da ich ja auf Zahlung des rückständigen Unterhalts klage!!). Ich hätte mir halt nur gewünscht, dass er auch gezwungen werden kann, zu zahlen, wie man mich jetzt aufgrund dieser Gesetzänderung zwingt. Er ist 1000%ig der Vater, also darum geht es wirklich nicht. Nur ich als erziehende Mutter bin zu so viel gezwungen (z.B. Nebenjob annehmen, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen)und er macht sich ein schönes Leben???? DAS ist das, was mich ärgert. LG Ursel

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 09:54



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klar verstehe Dich als Frau ist man leider immer die gelackmeierte, kann ein Lied davon singen, nur denke ich wenn der Test gemacht ist, den ER ja will wie sich das liest, ist doch egal wer ihn zahlt und dann glaube ich NICHT daß er sich weiter um den Unterhalt drücken kann, Du kannst doch auch Unterhaltsvorschuss vom JA beantragen oder nicht? Würd ich dann tun auf jeden fall

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 14:42



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gibt es nur 6 Jahre lang und mein Sohn wird 16. Ich glaube halt, dass er sich auch dieses Verfahren wieder vom Steuerzahler bezahlen lässt....

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 14:52



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kein schlechtes Gewissen ER ist derjenige der das System ausnutzt aber Du hast das Recht bzw. Euer Kind auf den Unterhalt viel Glück!

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 15:45



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ds es dich ärgert ist klar, würde es mich wohl auch, auch da ihm das noch bezahlt wird. aber ich würde sofort zustimmen, denn dann hast du ein problem weniger was dich ärgert und muss dich da nicht mehr aufregen, dann steht es fest und punkt. reger schriftwechsel bedeutert doch bloss, das man es hinzieht und sich immer wieder damit beschäftigen muss.

Mitglied inaktiv - 09.05.2008, 16:27