Alleinerziehend, na und?

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UNTERHALT DRINGEND

Thema: UNTERHALT DRINGEND

Hallo zusammen, Wir benötigen einmal Hilfe bzw. Einen Rat. Mein Mann hat eine Tochter aus der ersten Beziehung. Sie ist Anfang des Jahres ... alt geworden. Seine ex geht seit der Schwangerschaft also seit ca. ... Jahren nicht mehr arbeiten. Mein Mann zahlt seit ... Jahren monatlich ...,- Unterhalt an Sie. Dies haben beide damals schriftlich festgehalten. WIR HABEN zusammen 2 Kinder bekommen. Unser Sohn vor .. Jahren und jetzt noch unsere Tochter .. Monate. Wir leben nicht auf großem Fuß und auch der Unterhalt an seine Tochter wurde immer pünktlich gezahlt. Ich bin jetzt für 2 Jahre im Elternzeit bekomme monatlich 550 eur. Mein Mann verdient ...,- netto. Es bleibt wirklich nicht mehr viel über. Gestern erhielten wir einen Brief vom Job center mit der Bitte um Auskunft über unsere Einkünfte in den letzten 12 Monaten. Da der Tochter ab 6 Jahren mehr Unterhalt zusteht. Es geht um ... eur monatlich mehr, ich kann nicht mal für meine eigenen Kinder ... € sparen im Monat und soll es jetzt wieder der Kindes Mutter geben die immer noch nicht arbeiten geht??? Ist das rechtens??? Vor allem das der Brief vom Job center kam und nicht vom Jugendamt? Wir haben jetzt das JA. Kontaktiert um. Heraus zu finden ob sie evtl auch einen Unterhalt s Vorschuss erhält... Sie bekommt zudem auch Kindergeld, H4, Pflege Geld für pflegestufe da die kleine Rheuma hat, aber im geringem Ausmaße, es geht ihr immer besser. Wer weiß was sie sonst noch alles so bekommt. Wie ist hier die Aufteilung, da jaunsere beiden Kinder jetzt auch eine Rolle spielen. Ich bin so erschrocken, wir haben schon nicht viel zum Überleben und sie soll noch mehr bekommen?! Ich würde mich über informative Antworten freuen. Vielen Dank. J

Mitglied inaktiv - 13.05.2022, 21:04



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Das Einkommen der Mutter spielt keine Rolle bei der Unterhaltsberechnung. Da geht's nur um das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, hier des Vaters. Das Kind hat ja nicht weniger Anspruch vom Vater, wenn die Mutter gut verdient. Guck doch mal in die Düsseldorfer Tabelle rein, dein Mann zahlt doch weniger als den Mindestsatz. Dass der Brief vom JC kommt ist ok. Da gibt es eine Stelle, die den Kindesunterhalt für Leistungsbezieher berechnet. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber das Kind und die Mutter können nichts dafür, dass dein Mann mehr Kinder hat, als er von seinem Einkommen versorgen kann. Du hast einen Mann mit Ballast gewählt und ihr müsst euch arrangieren. Überlegt mal, ob es sinnvoll ist, dass du zwei Jahre in EZ gehst und nur so wenig Elterngeld bekommst. Du kannst doch Teilzeit in Elternzeit arbeiten, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt und ihr sogar noch etwas übrig habt. Selbst wenn die Ex Vollzeit arbeiten ginge, dann würde das am Unterhaltsanspruch des erstgeborenen Kindes nichts ändern. (Außer sie verdient ein Vielfaches vom Einkommen deines Mannes) Aber er kann natürlich einen Anwalt damit beauftragen, den Unterhaltsanspruch überprüfen zu lassen. Doch ich empfehle, dass ihr von dieser Empörung runterkommt. Mit 6 Jahren steigt der Unterhalt, das ist normal und vor allem vorhersehbar.

von Pamo am 13.05.2022, 22:16



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Vor 26 Jahren hatte meine Mutter den selben Fall. Da wurde direkt bei ihr angerufen, um zu erfahren, wie ihre Einkünfte sind - weil wenn sie gut verdient, könnte mein Vater ja mehr Unterhalt an seine beiden Kinder aus erster Ehe zahlen. Meine Mutter hat denen damals den metaphorischen Zeigefinger gezeigt, weil sie selbst zwei Kinder zu versorgen hatte. Da hat man den Versuch, den Unterhalt zu erhöhen schnell abgebrochen. Allerdings hat sich in der Zwischenzeit wohl einiges getan. Es gibt tatsächlich ein BGH-Urteil, nach dem auch die Einkünfte des Ehepartners aufgedeckt werden müssen, damit der Unterhalt entsprechend berechnet werden kann. ABER alle Kinder deines Mannes sind gleichberechtigt gegenüber deines Ehemanns. Das heißt, das Kind aus erster Ehe darf nicht mehr Unterhalt bekommen als eure beiden gemeinsamen Kinder. Wenn er 2000 Netto verdient, dann hat dein Mann einen Selbstbehalt von 1160 Euro. 840 Euro stehen für die Unterhaltsberechnung also zur Verfügung. Wenn mich nicht alles irrt, dann liegt der Mindestsatz bei 424 Euro. Dein Mann hat also sowieso schon weniger bezahlt, als dem Kind überhaupt zusteht (bevor eure beiden Kinder geboren wurden). Mit den beiden Kinder aus eurer Beziehung müssen die 840 Euro durch drei geteilt werden. Wären wir bei 280 Euro pro Kind. Das ist allerdings nur eine vereinfachte Rechnung - es kommen noch ein paar Dinge hinzu, die angerechnet werden können z.B. wenn dein Partner dem Kind aus erster Ehe regelmäßig Kleidung kauft. Und da das Kind mit 6 Jahren in die neue Stufe kommt, wird es einen minimal größeren Anspruch als eure gemeinsamen Kinder haben. Das wird aber wahrscheinlich trotzdem bei den 280€ etwa liegen. Es liegt also definitiv ein Mangelfall vor, an dem sich so erst einmal nichts ändern lässt. Nun ist die Frage, ob dein Elterngeld anzurechnen ist, um das für den Unterhalt zur Verfügung stehende Geld zu erhöhen. Meines Erachtens ist das nicht der Fall, weil dann Mann mehr verdient und dein Elterngeld unter deinem eigenen Selbsterhalt liegt. Also ist dein Mann eher dir Unterhaltspflichtig als umgekehrt. Für eine genaue Berechnung würde ich aber wirklich einen Termin mit dem Jugendamt machen. Die können das mit euch genau durchrechnen. Ich würde aber mal behaupten, dass deine Einkünfte kein Potential haben, um den Betrag, mit dem der Kindesunterhalt berechnet wird, zu erhöhen. Aber wie gesagt: unbedingt von Fachleuten beraten lassen.

von Belly-Monkey am 14.05.2022, 09:54



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Selbst schuld. Du wusstet von dem Kind. Von der finanziellen Verpflichtungen deines Mannes. War dir egal. Dem Kind steht das Geld zu auch dann wenn du Mutter arbeitet. Pflegestufe 3 bei einem Kind bekommt man nicht mal eben so. Wegen ein bisschen Asthma schon mal gar nicht. Wenn euer Geld nicht reicht, dann gehe arbeiten. So machen es andere Familien auch.

von Neverland am 14.05.2022, 10:42



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im falle ihr trennt euch und dein mann würde die summe an eure kinder zahlen die er an sein erstes kind zahlt, fändest du das dann auch zu viel? du weißt selber was ein leben mit kind kostet und wenn eben 2 elternteile da sind müßen auch 2 zahlen. 36,00 eur im monat sind nicht viel und sollten immer als option über sein im falle es kommt etwas unvorhergesehenes ...so wie eben jetzt

Mitglied inaktiv - 14.05.2022, 11:27



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ich verstehe aber wenn es finanziell eng ist , dass man sich bei neuen kostenpunkten erst einmal sträubt ....ist menschlich . aber bitte denke noch einmal drüber nach und versuche dich damit zu arrangieren

Mitglied inaktiv - 14.05.2022, 11:31



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Der Selbstbehalt Deines Mannes beträgt 1160 €. Von seinem Netto werden 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen und dann die Differenz auf alle 3 Kinder verteilt. Dabei bekommt das große Kind anteilig etwas mehr, weil sein Unterhaltsanspruch gemäß Düsseldorfer Tabelle höher wäre. Kann man alles hier nachlesen: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

von kevome* am 14.05.2022, 11:56



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und das Ganze im Alleinerziehend Forum abzukippen ist schon etwas dreist bzw deplatziert ;)

von LebenskunstAE am 14.05.2022, 16:47



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Ok, dein Mann kann sich die zwei vorhandenen Kinder kaum leisten und ihr zeugt noch ein drittes? Hab ich das richtig verstanden? Du kannst deine beiden Kinder nicht unterhalten, statt zu arbeiten soll die große Tochter deines Mannes deine Kinder quersubventionieren? Richtig so? Oder hab ich was falsch verstanden? Ich kann nicht fassen wie jemand so denken kann.

von lilly1211 am 14.05.2022, 21:51



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Wow, was hier für Beißreflexe ausgelöst werden... Ja, es ist "unglücklich", dass die TE dieses Anliegen im Alleinerziehenden-Forum gestellt hat, wo die meisten sich wohl eher mit der Mama der 6Jährigen identifizieren können. Aber mal ganz ehrlich: lest ihr aus dem Beitrag wirklich raus, dass die TE das erste Kind ihres Mannes "verhungern" lassen will? Ich lese da eher die Sorge heraus, dass ihre beiden Kinder zugunsten der ersten Tochter vernachlässigt werden sollen - denn was die erste Tochter mehr bekommt, fehlt ja den anderen beiden Kindern. Diese Sorge ist natürlich völlig unbegründet, da alle Kinder gleichgestellt sind, aber es geistern ja noch immer Annahmen herum, dass Kinder aus früheren Beziehungen mehr Anspruch als Kinder aus aktuellen Beziehungen hätten. Wenn man sich nicht auskennt, kann eine solche Sorge dann eben nach oben krieschen. Und ein weiterer Punkt, um der es der TE wohl geht, ist doch auch, dass ihre gemeinsamen (!) Einkünfte offengelegt werden sollen. Dahinter steht doch nichts anderes als die Hoffnung des Anfragenstellers, dass die neue Frau des Mannes mehr verdient als er. Denn dann ist die neue Frau dem Mann Familienunterhaltspflichtig, was dessen Selbstbehalt verringert, wodurch ein höherer Betrag für den Unterhalt entsteht. Das bedeutet dann aber nicht nur mehr Unterhalt für alle (!) Kinder, sondern auch, dass die neue Frau des Mannes ein Kind mitfinanzieren muss, mit dem sie eigentlich rein gar nichts am Hut hat. Und mal ganz unabhängig von der prekären finanziellen Situation der TE: Ja, das ist geltendes Recht und eben so geregelt (und die TE hat da nichts zu befürchten, weil sie sehr viel weniger an Einkünften als ihr Mann hat), aber ganz ehrlich: Ich würde mich auch aufregen und querstellen, wenn ich etwas von meinen eigenen Einkünften an das Kind meines Partners abgeben müsste; also ein Kind, mit dem ich nicht verwandt bin, das ich womöglich gar nicht persönlich kenne. Und das, obwohl ich selbst zwei Kinder zu versorgen habe. Vor allem in Hinblick darauf, dass das Einkommen der Kindsmutter bei der Unterhaltsberechnung des Vaters keine Rolle spielt, hat diese Regelung doch ein ganz schönes Geschmäckle. Geltendes Recht muss nicht immer fair sein - und es ist okay, sich darüber zu brüskieren; zumal man sich dieser Unfairness letztendlich fügen muss.

von Belly-Monkey am 15.05.2022, 05:20



Antwort auf Beitrag von Belly-Monkey

Ich habe gar kein Beissverhalten bemerkt, nur Verwunderung. Und ja, Unterhaltsrecht ist schwierig, und Gerechtigkeit gibt es nicht, eben nur das Recht. Man kann sich endlos darüber grämen oder sich vorausschauend auf die Situation einstellen, wenn einer der Ehepartner unterhaltspflichtig ist. Gut informiert sein hilft da.

von Pamo am 15.05.2022, 13:23



Antwort auf Beitrag von Pamo

Wenn es bisher 286 € gezahlt hat - wurde er schon in die Stufe I unter 1900 € eingestuft. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Kindern aus - bei drei wird neu gerechnet. Wenn man grob sagt 3 x 300 € für die Kinder dann bleibt für deinen Mann selbst noch knapp 1100 € - so sieht es der Gesetzgeber auch vor. Die Einkünfte der Mutter sind erst interessant wenn sie das 3fache verdient. Verwunderlich finde ich, das die letzten 6 Jahre kein Betreuungsunterhalt gefordert wurde. Da die Mutter des Kindes vermutlich nicht von Luft lebt, sind diverse Ämter involviert. Aber wie oben schon erwähnt ändert eine Berufstätigkeit der Mutter nichts am Unterhalt. Die nächste Stufe zu der jährlichen Anpassung ist ab 12 Jahren - da sind es dann 450 € - wenn das Kind auf Grund des Pflegegrades keine Ausbildung machen kann oder dies länger dauert - dann auch nicht bis 18 - sondern 27 Jahre.

von Lena_1922 am 16.05.2022, 08:49