Alleinerziehend, na und?

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Trennung

Thema: Trennung

hallo, ich bin noch neu hier und kenne mich nicht aus, ob die Frage hier richtig steht :-( Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bzw nen Rat geben. Ich habe vor mich von meinem Mann zu trennen, bzw wir uns, zumindest erstmal ne Auszeit. Was uns daran hintert ist eigentlich nur die Geldfrage. Ich bin verheiratet, an Scheidung wollen wir noch nciht denken. Bekomme ich von irgendwo her Unterstützung, wenn mein Mann auszieht? Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Danke

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 12:47



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siehe posting weiter unten, melanie78 und dann?

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 12:49



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ja danke schön :-) Aber ich möchte mich im Gegensatz zu dem anderen Posting nicht scheiden lassen. wir wollen uns trennen und evtl dann nach einer Pause wieder zusammen kommen. Derzeit geht es einfach so nicht weiter, wir machen uns beide kaputt :-( Mich interessiert halt, ob ich überhaupt eine Unterstützung bekommen kann in dieser Zeit. 2 Mieten schaffen wir nicht zu bezahlen :-(

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 13:03



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Wenn ihr euch nicht offiziell trennt, er oder du ausziehst wie soll das gehen... ich erhielt auch erst Unterstützung als ich ausgezogen war mit den Kids. Im Prinzip ist es so wie ebei einer Trennung die endgültig ist... einer zieht aus und wer noch Hilfe braucht muß Hartz4 beantragen. Ob ihr dann wider zusammenzieht ist ja erstmal unwichtig für die aktuelle Situation. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 13:10



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ok, dann ist es 2offiziell" eine trennung und was wir drauß machen...ist ne andere Sache. Aber wenn wir beide arbeiten kann man kein H 4 beantragen ne? Wir arbeiten beide vollzeit.

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 13:15



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Wenn ihr beide voll arbeitet müßtet ihr schon Hungerlöhne verdienen um noch zusätzlich H4 aufstockend zu bekommen. Klar, versuchen kann mans immer aber... würd mir keine Hoffnungen machen. Ich denke aber, daß 2 Vollverdiener auch ohne H4 leben können. Ich lebe von H4 mit meinen 3 Kids und das ist definitiv (ikl. Kindergeld, Unterhalt usw.) einiges weniger was ein Vollverdiener hat. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 13:22



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HI, geht am Besten zu einer Beratungsstelle, ein Gespräch "Auge in Auge" bringt euch sicher weiter. Ausserdem stärkt es das Gefühl das ihr euch "gemeinsam" trennt, auch wenn es nur auf Probe ist! Viel Glück.

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 13:19



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Naja H4 wollte ich nun auch nicht anstreben, aber in HH sind die Mieten sehr teuer.... schon alles Mist

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 13:31



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Hallo, zwei Vollverdiener... da sehe ich auch kaum Chancen. Wieviel verdient Ihr denn jeweils brutto und netto? Ich gehe davon aus, daß Du soviel verdienst, daß Du von Deinem Gehalt eine Miete und Deinen Lebensunterhalt sicherstellen könntest. Das bedeutet, daß es um die Kinder/das Kind geht. Die haben einen Regelsatz von 211,- €, abzgl. 164,- Kindergeld macht noch einen Fehlbetrag von 47,- € pro Kind, den Dein Mann wohl an Unterhalt wird zahlen können (mindestens). Damit würde ALG II ausscheiden, auch der Kinderzuschlag. Übrig bliebe evtl. Wohngeld, aber auch das ist fraglich. Es hängt halt davon ab, was Ihr monatlich zur Verfügung habt. Schulden etc. zählen bei ALG II nicht. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 13:35



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Hallo, ihr wollt euch beide erstmal trennen - klare Sache also: dein Mann muß dir Trennungsunterhalt zahlen und dem Kind Kindesunterhalt. Zudem hast du - sofern das Kind bei dir (hauptsächtlich) wohnt das Kindergeld und deinen Lohn, wenn du arbeitest. Der Staat würde nur eingreifen, wenn alles andere ausgeschöpft ist. Dein Mann ist verpflichtet dir Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung zu zahlen) und danach ggf Betreuungsunterhalt. Du widerum bist verpflichtet den Trennungsunterhalt anzunehmen. Wenn du wo Gelder verlangen willst, fragen alle nach Trennungsdatum etc. und würden somit deine Rechten und Pflichten sagen. Dein Mann kann sich nur drücken vor den Zahlungen, wenn er insovlent ist oder arbeitslos und sein Selbstbehalt (ca. 1000 Euro) gerade mal für ihn reicht. Im Trennungsjahr selbst noch hast du die Lohnsteuerklasse wie bisher. Im nächsten Kalenderjahr dann die II.

Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 16:12