Hallo ihr Lieben,
ich bin 21 und meine Tochter ist 6 Wochen alt.
Vor ein paar Tagen habe ich mich vom Kindsvater getrennt.
Wir leben seit 14 Monaten zusammen in einer Wohnung.
Was muss ich nun alles machen? (sprich Ämter usw.)
Er geht arbeiten und hat seinen Lohn und ich bin in schulischer Ausbildung zur Erzieherin und beginne im August das Anerkennungsjahr (NRW).
Bitte helft mir mal...
lg
von
Erzieherin2012
am 05.03.2012, 11:38
Der Kindesvater ist dem Kind UND Dir zu Unterhalt verpflichtet. Die Frage ist, was er verdient. Ohne diese Info kann man hier sonst kaum viel sagen.
Ralph
von
Ralph
am 05.03.2012, 12:03
ca. 1400 netto.
das schwankt aber monatlich, er ist pflegehelfer
von
Erzieherin2012
am 05.03.2012, 12:43
Wende Dich an das zuständige Jugendamt, die werden Dir zwecks Berechnung des Kindesunterhalts weiterhelfen können.
Ggf. musst Du einen Anwalt nehmen, um Dir deinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt ausrechnen zu lassen.
von
shinead
am 05.03.2012, 13:07