Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Trennung vom Ehemann

Thema: Trennung vom Ehemann

Hallo, ob ich hier bei euch richtig bin weiß ich nicht, aber ich versuch mal mein Glück :) Mein Mann und ich haben uns vor 2 Wochen getrennt. Wir wohnen noch zusammen. Ist hier bei uns im Dorf nicht ganz so einfach etwas neues zu finden. In der Woche ist er auf Montage. Ich muss dazu sagen das wir jetzt ein besseres Verhältniss haben wie vorher. Jetzt wo wir wissen das wir getrennt sind. Nun wollte ich morgen zum Amt. Ich habe einen 400 Euro Job. Die Wohnung hier ist 85 qm groß und wir bezahlen 450 Euro warm. Ich möchte einfach erstmal vom Amt wissen ob ich in der Wohnung bleiben kann. Ich habe 2 Kinder. Wird mir irgendwas vom Amt bezahlt? Zuschuß zur Miete oder sowas? Ich war noch nie in der Situation das ich zum Amt musste. Daher kenne ich mich null damit aus. Nicht das mein Mann auszieht, ich mir die Wohnung nicht leisten kann weil ich nichts vom Staat bekomme. Den dann kann er die Wohnung behalten und ich suche mir etwas anderes mit den Kinder. Danke schonmal für die Antworten

Mitglied inaktiv - 14.08.2011, 17:28



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, es ist ja schon mal gut, dass ihr euch jetzt gut versteht, klare Verhältnisse schaffen wollt und ihr Dank der Montage nicht ständig aufeinander hockt. Ob dir das Amt etwas zahlt, kommt auf den Verdienst deines Mannes an. Er wird Unterhalt für die Kinder und evtl. dir vorerst Trennungsunterhalt zahlen müssen. Dabei hat er aber einen Selbstbehalt. Wenn er in Vollzeit und auf Montage arbeitet, dürfte es vermutlich aber genug Einkommen sein. Wie alt sind die Kinder? Sollten sie älter als drei Jahre sein, wirst du mehr arbeiten müssen als auf 400-Euro-Basis. Sieh dich also schnellstmöglich nach einem Job mit mehr Stunden um oder frage, ob du aufstocken kannst. Aller Voraussicht nach wirst du dann keine staatlichen Hilfen brauchen und kannst eine Wohnung selbst finanzieren. Falls du doch z.b. Wohngeld oder andere Zuschläge bekommen solltet, musst du dich an die Vorgaben des zuständigen Amtes halten. Da gibt es entweder eine Höchstgrenze bei der Miete oder, was öfter vorkommt, bei den Quadratmetern. 85qm könnten zu groß sein (bei drei Personen sind es oft 75qm), aber das ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Alles Gute, terkey

von Terkey235 am 14.08.2011, 17:41



Antwort auf diesen Beitrag

Dein Mann muss den Kindern und dir sicher auch Unterhalt zahlen. Mit dem 400€-Job und Kindergeld denke ich wird wohl vom Amt nichts bzw. nicht mehr viel drin sein. Dann wäre der Wohnraum egal. Wenn es ALG2 geben sollte könnte die Wohnung zu groß/teuer sein und ihr müßtet u.U. ausziehen. So lange dein Mann bei dir wohnt wird dir das Amt auf keinen Fall die ganze Miete als Ausgabe anrechnen und den ALG2-Betrag kann man auch erst berechnen, wenn du Zahlen hast über Unterhalt. das ist alles Einkommen.

von mf4 am 14.08.2011, 18:25



Antwort auf diesen Beitrag

Danke für sie Antworten. Die Kinder sind 8 und 3 Jahre. Wobei meine große nicht von meinem jetzigen Ehemann ist. Unterhalt für die große bekomme ich nicht.

Mitglied inaktiv - 14.08.2011, 19:35



Antwort auf diesen Beitrag

Unterhalt müßte der KV aber zahlen oder wenn du UH-Vorschuss bekommst dann ist das auch Einkommen. Das Amt wird kein Geld geben, was eigentlich der Vater des Großen zahlen müßte bzw. es tut es aber verklagt ihn (läuft gerade gegen meinen nicht zahlenden Ex).

von mf4 am 14.08.2011, 20:19