Alleinerziehend, na und?

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Trennung-und jetzt?

Thema: Trennung-und jetzt?

Hallo zusammen, erstmal kurz zu mir. Ich bin 22 und habe eine 9 Monate alte Tochter. Zur Zeit bin ich noch in Elternzeit, gehe aber ab November wieder arbeiten. Gestern hat sich der Kindsvater von mir getrennt, weil er eine Andere hat.Es hat schon länger gekriselt, aber anscheind haben meine Versuche es zu kitten nicht funktioniert. Wir leben in einer Wohnung, aber ich möchte so schnell wie möglich ausziehen (Wohnung ist zu teuer für mich allein und auch zu groß für zwei Personen). Wie geht es jetzt weiter?! Kann mir jemand einen Tipp geben? Ich bin grad einfach nur mit der Situation überfordert und weiß nicht wo ich anfangen soll. Liebe Grüße

von schnubbelline am 21.08.2013, 12:27



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Du Arme! Ich mache gerade Ähnliches durch... Hast Du Freunde/Eltern, die Dir helfen können? Bis Dein Kind 3 ist, müßte er ja Unterhalt für das Kind+für Dich zahlen. reicht dass zum Überbrücken? Ich würde mich wg. dem Unterhalt fürs Kind ans Jugendamt wenden. Für DeinenUnterhalt wist Du wohl einen Anwalt bemühen müssen (weiß ich aber nicht). Oder könnt ihr das Finanzielle erst mal so regeln? Redet ihr noch miteinander?

von Spatz am 21.08.2013, 12:38



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Das ist sehr traurig. Kommst du emotional halbwegs zurecht? Gemeine Situation. Für das Kind müsste er selbstverständlich länger zahlen als bis zum 3. Lebensjahr. Du wirst ggf. Trennungs- oder Betreuungsunterhalt bekommen können, je nach Verdienst deines Ex. Sichere alle wichtigen Unterlagen, die z.B. Auskunft über seine Verdienst- und Vermögensverhältnisse geben könnten. Es ist schon mal von Vorteil, dass du im November wieder in den Beruf einsteigst und einen eigenen Verdienst hast. Wirst du in Vollzeit oder stundenweise arbeiten? Ist die Betreuung gesichert? Könntest du bei bedraf Stunden aufstocken? Du hättest dann dein Einkommen + Kindergeld (anteilig) + Kindesunterhalt + anfangs ggf. Unterhalt für dich. Wenn du das zusammenrechnest (Unterhalt beim Anwalt ausrechen lassen, für das Kind evtl. beim Jugendamt) kannst du abschätzen, wie viel du für eine Wohnung ausgeben könntest (bei zu wenig Einkommen könntest du evtl. als Notlösung ergänzende Hilfen beantragen. Dafür müsstest du dich aber vorab erkundigen, wie groß und teuer die Wohnung sein darf). Viel Kraft und Kopf hoch, terkey

von Terkey235 am 21.08.2013, 13:23



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Hi, das tut mir Leid, ist ja noch ziemlich frisch. Erstmal musst du dir eine Wohnung suchen, vorher kannst du nichts beantragen. Dann müsst ihr eine Regelung mit den Umgangszeiten finden, hoffe ihr lasst eure Streitigkeiten nicht an dem Kind aus, lass den beiden den Kontakt, auch wenn er dich sehr verletzt hat !!! Dann wenn du eine Wohnung hast, kannst du Gelder beantragen. Beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß, wenn er nicht zahlt oder nur einen Teil. Unterhalt für dich bekommst du nur, wenn er genug verdient. Alg 2 beantragen, evtl. Wohngeld, deine Lohnsteuerklasse wechseln in 2, da hast du kaum Abzüge.Außerdem bekommst du als Alleinerziehende einen Landes Familien Pass von der Gemeinde, damit hast du vergünstigsten Eintritt bei vielen Veranstaltungen, Kursen... Lg und viel Kraft

von mirico11 am 21.08.2013, 15:53



Antwort auf Beitrag von mirico11

Liebe mirico, Trennung bedeutet nicht automatisch Anspruch auf staatliche Gelder. Grundsätzlich ist erstmal der KV in der Pflicht. Zudem schreibt sie, dass sie ab November wieder arbeitet. Eigener Broterwerb ist nämlich auch noch eine Option. Den ALG2-Antrag als logischen Schritt zu nennen finde ich überdenkenswert... terkey

von Terkey235 am 21.08.2013, 17:14



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Hi, okay das mit der Arbeit hab ich nicht bedacht. Darauf kommt es allerdings natürlich an, meistens ist es ja aber so das Alleinerziehende nicht voll arbeiten können, ich geh davon aus das ihr die Leistungen zustehen, die ich genannt habe, will abér auch nicht unterstellen das es bei allen so ist, sorry. Ich hab ja aber auch geschrieben, das ihr Unterhaltsvorschuss dann zusteht, WENN der KV keinen Unterhalt, oder nur einen Teil bezahlen kann und das steht ihr zu egal ob sie gut verdient oder nicht ! Lg

von mirico11 am 23.08.2013, 13:09