hallo an alle
ich habe schwierigkeiten mit dem unterhalt für meine beiden kinder , habe mich ans jugendamt gewand . Die wiederum sind noch mit Altlasten beschäftigt,fürs amtsgericht brauchte ich (für beratungschein ) ein schreiben vom jugendamt das die überlasstet sind und
das ich damit einen anwalt beauftrage !
Da ich ein reines glückskind bin ist die natürlich im urlaub bis zum 20 März :(
meine idee ist nun wenn ich ihn dazu kriege unterhaltspflichtige vater freiwillig einen titel beim jugendamt unterschreiben !
Ist es einfach eine unterschrift oder ist das auch ein längeres verfahren ??
kann mir vielleicht jemand mal kurz schildern wie das von statten geht ??
liebe grüße aus schleswig-holstein wo immoment die sonne scheint !!
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 12:34
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Mein Ex-Mann (Vater der beiden jetzt erwachsenen Jungs) war nicht clever genug um mich zu durchschauen. Ich redete ihm ein son Titel müsse sein, wär nix besonderes. Durch den hab ich dann die Lohnpfändung machen können, da er bezahlt hat ob, wann, wie und wieviel er lustig war.
Der Papa meiner beiden Kleinen (4,5) hat son Teil freiwillig sofort unterschrieben. Er ist da auch anders, sieht das Wohl seiner Kinder.
Meist du er würde sich gegen den Titel weigern? Sprich ihn an und wenn er einwilligt muß er einen termin beim JA machen. Das wird dann notariell beglaubigt.
LG Kerstin
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 13:44
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danke für die antwort
letzt endlich will ich den rechtsanwaltskram umgehen und noch ein wenig hoffnung habe das wir es ohne anwalt schaffen !
Das schreiben habe ich ja hier als beweis für ihn das ich nun ernst mache !
wenn er ein termin beim ja macht wird es sofort unterschrieben oder wird das erstmal eingereicht und so weiter ?
machen die vom ja das beglaubigen beim notar oder muß er /ich das machen ??
liebe grüße
andrea
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 14:01
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Mein Ex bekam einen Termin dann beim JA als eine Beamtin da war, die das notariell beglaubigen durfte. Dann wurde das sofort erledingt.
Die Beurkundung habe ich beantragt beim JA. Papa kam quasi nur noch zum Unterschreiben zur Notarin.
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 14:04
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sorry fürs doofe fragen
kann ich das telefonisch beantragen oder muß ich dahin ?
meinst du da die ja im rückstand sind zählt das auch für so eine freiwillige angelegenheit ?
gruß andrea
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 14:16
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Ich denke du mußt da schon hin. Wo ist das Problem?
Ist wichtig also kümmere dich schnell.
So ahst du wenigstens was in der Hand, wenns mal nötig ist dem Vater auf die Füße zu treten.
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 14:20
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das problem ist für mich das das jugendamt nicht um die ecke ist und ich als tagesmutter tätig bin , wo ich es ungerne den eltern antue ganz spontan nicht zu arbeiten !
mal sehen wie ich das hinbekomme!
danke aber nochmal
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 14:34