Hallo Ihr könnt mir sicherlich weiterhelfen hier :-)
Meinem Bruder ist "über nacht" die Freundin mit der gemeinsamen Tochter abhanden gekommen. Sie haben gemeinsames Sorgerecht er ist eingetragener Vater... Sie ist mit Kind bei einem anderen eingezogen, er zahlt nach Tabelle Unterhalt.
Nun sagte mir eine Bekannte man MUSS (Pflicht) einen Titel irgendwo erwirken der die Unterhaltszahlung regelt? Wie was wo? Könnt Ihr mir sagen was es damit auf sich hat?
LG Sindy
von
meerli
am 24.07.2012, 15:31
Man muss keinen Unterhaltstitel erwirken, wenn man das nicht möchte.
Die Unterhaltspflicht ergibt sich aus der Vaterschaftsanerkennung. Über die Höhe hat man sich offensichtlich gem. DDT geeinigt.
Wozu also ein Titel?
von
shinead
am 24.07.2012, 15:35
titel dann wenn er nicht freiwillig zahlt
von
kaathhi
am 24.07.2012, 15:39
Der Titel dient dazu, wenn man den KV auf Zahlung des UH verklagen will...
will ja sicher keiner, da er zahlt.
Ihm haut über Nacht die Frau mit Kind ab und zieht bei einem anderen ein?
Der würde ich aber Beine machen...
heftig.
von
mf4
am 24.07.2012, 19:10
ich KANN und es wäre sinnig, aber müssen tu ich nicht.
von
zwergdackel89
am 24.07.2012, 21:39
Mein "noch" Mann hat nur eine Unterhaltsstufe unter der ausgerechneten titulieren lassen...
Und er hat die Dynamic rausgenommen.
Gruß
von
Lotte08
am 26.07.2012, 21:48