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Taschenpfändung bei EX- wer hat Erfahrung

Thema: Taschenpfändung bei EX- wer hat Erfahrung

Hallo Zusammen, das Jugendamt hat als Beistand für mein Kind Anfang November eine sogenannte Taschenpfändung über das Gericht veranlasst. Wer hat da von euch Erfahrungen zum zeitlichen Ablauf. Kann man im Dezember noch mit dem Besuch des Gerichtsvollstreckers beim EX rechnen. Simnik

von simnik am 28.11.2010, 18:38



Antwort auf Beitrag von simnik

Taschenpfändung ist doch sozusagen Leibesvisitation, er wird durchsucht? Warum das denn?

von mf4 am 28.11.2010, 18:51



Antwort auf Beitrag von mf4

keine Ahnung......er zahlt seit März nicht und meldet sich auf keine Schreiben des JA Da kam die Sachbearbeiterin mit der Idee der Taschenpfändung. Ist wohl die einfachste Wahl, um an eine eidesstattliche Versicherung zu kommen Simnik

von simnik am 28.11.2010, 19:10



Antwort auf Beitrag von simnik

Dann wird eine Pfändung des Lohnes beantragt (so wars bei meinem Ex) und u.U. auch eine Pfändung zu hause aber eine Taschenpfändung? Was soll das bringen? Meinen die er hat tausende Euronen in der Jeans? Ich denke es geht um einen Pfändung zu hause, da sehen die was er an Wetsachen hat, lassen ihn was ausfüllen was er für Vermögen, Konten usw. hat und wieviel er verdient und ist nix zu holen gibt er bei dem Gerichtsvollzieher die EV ab. Die dir aber keinen Cent bringt, denn da ist nix zu holen und das sagt ja die EV aus.

von mf4 am 28.11.2010, 19:29



Antwort auf Beitrag von mf4

Lohnpfändung ist leider nicht, weil selbständig nun ich denke es geht eher darum Druck aufzubauen und an die Restehre zu erinnern wie lang hat die Lohnpfändung denn gedauert ???

von simnik am 28.11.2010, 19:42



Antwort auf Beitrag von simnik

Die LP ging ratz fatz, wenige Wochen. Druck? Welcher Druck? Wenn er offensichtlich nix in der Wohnung hat was von Wert ist und er die EV unterschreibt siehst du kein Geld, denn er hat unterschrieben, dass er nix hat.

von mf4 am 28.11.2010, 19:46



Antwort auf Beitrag von simnik

Ich rate zur Kontopfändung, Taschenpfändung ist doch sinnlos!

von Curly-Cat am 28.11.2010, 19:48



Antwort auf Beitrag von mf4

nach der EV kann wohl eine Anzeige wegen Unterhaltverletzung folgen, weil er sich als Selbständiger einen Job suchen MUSS, um den Unterhalt aufzubringen bisher waren wir noch nie in der Situation, weil er halbwegs regelmässig zahlte und zwischendurch die Differenzen zum UVG abzahlte in Raten Er hat ne Lebensgefährtin mir der er zusammenlebt und vielleicht merkt er dadurch, dass er nicht monatelang auf Durchzug schalten kann Simnik

von simnik am 28.11.2010, 20:00



Antwort auf Beitrag von Curly-Cat

Schau mal hier, besonders, daß die Taschenpfändung nur verhältnismäßig ist, wenn sie Erfolg verspricht http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenpf%C3%A4ndung

von bluemelein71 am 01.12.2010, 11:51