Hallo liebe Mamis und Papis,
Ich war im Februar 3 Wochen mit meiner Tochter zur MuKiKur (ich als Patientin, meine Tochter als Begleitperson)
Die KiTafehlzeit hatte ich dem JA mitgeteilt und diese bezahlt den Ausfall in der KiTa nicht bzw das Betreuungsgeld für diese 3 Wochen nicht, laut Vertrag müßte ich aber den Monat voll bezahlen.
Wer hat denn Erfahrung damit, kommt ggf die Krankenkasse dafür auf oder muss ich es tatsächlich aus eigener Tasche bezahlen??
VLG Krissi
von
krissi.del.mar
am 24.04.2012, 09:47
Ich kenne das nur so, auch wenn von 30 Tagen das Kind 28Tage die Kita nicht besucht. Die Krankenkasse zahlt ganz sicher keine Betreuungskosten. Du wirst lediglich das Essengeld einsparen.
von
mf4
am 24.04.2012, 09:57
da kommt keiner für auf,wieso meldet du das fehlen des kindes im kiga???
wenn man urlaub macht meldet man das kind doch auch nicht ab!
hätte einfach so weiter laufen müssen,denn die schließzeit den kigas werden auch weiter finanziert,ich schätze mal du muss es selber zahlen!
von
carmenm.
am 24.04.2012, 10:02
Wenn dein Kind krank ist, übernimmt das Jugendamt doch auch die Kosten für diese Zeit, in der dein Kind nicht den Kindergarten besucht.
Ich kann mir NICHT vorstellen, dass das in dem Fall eurer Kur anders ist!
Frag da mal nach.
Dein Kind ist doch aus medizinisch INDIZIERTEN Gründen vom Kiga ferngeblieben. Wie hättest du sonst als Alleinerziehenden zu Kur fahren sollen?
Ich denke, dass ist Ding des JA, nicht der Krankenkasse.
Aber genau weiß ich es nicht.
Frag mal bei der Diakonie oder anderen Beratungsstellen nach.
LG
S
von
suchepotentenmannfürsleben
am 24.04.2012, 11:53
Ich hatte schon im JA nachgefragt und meine Bearbeiterin meinte, dass das Kind über 10 Tage gefehlt hat und sie da nicht für aufkommen würden, aber ich werde mich trotzdem mal bei der Diakonie erkundigen. Vielen Dank für den Vorschlag!
VLG Krissi
von
krissi.del.mar
am 24.04.2012, 12:38