Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Streit mit Kindesvater

Thema: Streit mit Kindesvater

Der Vater meines ersten Kindes (seit 2 Jahren mein Ex-Mann) ist vor 7 Jahren ins Ausland gezogen. Seitdem sieht er das Kind vielleicht 1 Mal im Jahr, wenn es zu ihm fliegt für 3-4 Wochen. Das hat mal besser mal schlechter geklappt. Er hat kaum Geld und verlangt dann, dass ich Teil der Flüge bezahle, was ich auch bisher gemacht habe. Er zahlt keinen Unterhalt und hat das noch nie getan. Er meldet sich rund einmal im Monat um zu fragen, wie es dem Kind geht. Also.. ich würde ihn jetzt nicht als Vater des Jahres bezeichnen. Nun zu unserer Streitigkeit: nach einem Monat Funkstille meldet er sich und meint, er will das Kind über Weihnachten für mind. 2 Wochen. Ich erkläre, dass wir schon Pläne haben und er kann das Kind über Ostern für einen Monat haben. Er flippt aus und will wissen, warum er in diese Pläne nicht mit einbezogen wurde (ich sehe nicht warum?) und droht mir jetzt mit Anwalt. Ich würde jetzt gerne das Sorgerecht und den Umgang über offizielle Wege regeln, weil ich echt keinen Bock mehr auf die Allüren habe. Kann mir bitte jemand sagen, wie ich das angehe: erst Jugendamt oder direkt Anwalt und Familiengericht? Erschwerend kommt noch hinzu dass mein Großer nonverbalen Autismus hat: diese Reisen ins Ausland bedeuten für ihn immer Stress, noch kann er seine Meinung dazu sagen, ob er nun zu seinem Vater möchte oder nicht. Ihn für 2 Wochen dorthin schicken ist einfach so extrem stressig für ihn. Ich bitte um jegliche Meinungen und Vorschläge und Rat. Danke!

von TheEternal am 13.10.2022, 15:15



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Schwer, ich würde ihn klagen lassen. Für einen Sorgerechtsentzug brauchst du ein Beispiel bei dem er seine Entscheidung verweigert hat und auch dann kann das Gericht dies als Einzelfall sehen. Das Sorgerecht würde dir auch nicht das Recht geben, den Umgang/die Reisen zu verweigern - das regelt das Umgangsrecht. Es gibt sicher keine Pflicht den Vater im Ausland zu besuchen. Er muss das Kind bei dir abholen und dann natürlich mit Kind reisen. Bitte ihn freundlich um eine Absprache für das nächste Jahr - wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann soll er den Anwalt einschalten - dann kannst du (mit Anwalt) auf seine konkreten Vorwürfe reagieren.

von Lena_1922 am 13.10.2022, 15:30



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Er ist vom Kind weggezogen? Dann musst du gar nichts. Er darf kommen und das Kind zum Umgang abholen. Du musst ihn nicht ins Flugzeug setzen und schon gar nichts zahlen. Ignoriere den Mann doch einfach. Er soll sich ans Jugendamt wenden, nicht du.

von Pamo am 13.10.2022, 16:19



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Ich schließe mich den anderen an: du musst jetzt erst mal gar nix! ER stellte die Distanz her und DU sollst dafür bezahlen? nene! Wie alt ist jetzt eigentlich "das Kind", um das es geht?

von Limayaya am 13.10.2022, 17:49



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Er ist 9. Ich muss ihn also für die Zeit wo er bei seinem Vater ist, auch aus der Schule nehmen. Die Schule hat zwar bisher immer zugestimmt, aber das hat ja auch alles seine Grenzen. Er kommt schon her und holt das Kind ab und fliegt mit ihm zurück, aber dann beschwert er sich, dass alles so teuer ist, hat ihn Vergangenheit plötzlich gesagt, das Kind muss länger bleiben, weil sie sich den Flug nicht leisten können etc. Ich hätte einfach irgendwas schriftlich offizielles, wo ich sagen kann: so ist es ausgemacht, so wird es auch gemacht. Das würde das Leben einfacher machen.

von TheEternal am 13.10.2022, 21:38



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Also mit 9 ist er ja in der 4. Klasse....es geht also auch darum, wo er ab nächsten Jahr auf die Schule geht.... NEIN, natürlich kann man ein Kind in der 4. Klasse nicht wochenlang beurlauben, es geht ja um seine Zukunft. WENN er meint, das Kind soll 4 Wochen zu ihm, möge er auf die Sommerferien warten, so einfach ist das. Und normalerweise wird eine Urlaubsplanung mindestens 6 Monate im vorraus gemacht....wenn ihm Mitte Oktober einfällt, dass er an Weihnachten seinen Sohn 4 Wochen haben will, darf er sich gerne schon mal auf Weihnachten 2023 freuen. Wieso springst du nach seiner Pfeife?

von Limayaya am 14.10.2022, 14:36



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Weder Geld für Unterhalt noch ausreichend für den Umgang, aber nen Anwalt zahlen wollen/können? Ganz wunderbarer Vater...

von Möhrchen am 13.10.2022, 18:46



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Der Vater soll mal klagen… dass ich nicht lache. Aller Erfahrung nach wird er das nicht tun, er versucht seine Regeln durchzuboxen. Ich würde ganz genau überhaupt nichts tun! Ich finde das ganze Prozedere auch schwierig, so lange ohne hauptbezugsperson im Ausland, Eltern verstehen sich nicht und auch sonst hält der Vater nicht regelmäßig Kontakt (regelmäßige Kontaktaufnahme per Videochat, oder mal versenden von Fotos, Nachrichten oder Videos schicken über dich, wenn das mit der Kommunikation aufgrund seiner Behinderung schwierig ist, müssten ja eigentlich selbstverständlich sein). Ich hätte da echt Bauchschmerzen und würde dem Vater auch nicht hinterherrennen (was ja leider viele Frauen machen).

von JakobsMutti am 14.10.2022, 08:56



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Das wäre für mich eigentlich die grundsätzliche Frage. Wenn Kind selbst will, würde ich eben versuchen, dem Wunsch entgegen zu kommen und zB auch Flugkosten mit zu tragen etc. Wenn Kind selbst aber gar nicht will - dann würde ich nichts tun und abwarten, ob er wirklich einen Anwalt einschaltet etc. Von welchem Ausland reden wir hier überhaupt bzw. wie lange fliegt Kind dann? Da der KV die Entfernung hergestellt hat, keine wirkliche Bindung bzw. regelmäßiger Umgang besteht im Sinne Vater kommt ihn regelmäßig abholen/besuchen, sehe ich eh nicht, dass der Vater irgendwelche großen Ansprüche stellen kann. Was für mich gar nicht geht und genau nicht dem Kindeswohl entspricht: ihn wegen irgendwelcher Befindlichkeiten des Vaters aus der Schule zu nehmen für Umgang! Geht´s noch? Euer Sohn ist ein Schulkind und kann dann Urlaub eben nur in den Ferien machen. Kann oder will der KV da nicht, darf er sich gerne für x Wochen in einem Hotel bei euch einquartieren und den Umgang dann eben zu Schulzeiten wahrnehmen.

von cube am 14.10.2022, 09:54



Antwort auf Beitrag von cube

Großbritannien. Es ist jetzt also kein ewig langer Flug. Wie gesagt, er ist nonverbal und auch recht in seiner eigenen Welt. Ich kann von daher nicht sagen, ob er zu seinem Vater möchte, noch weiß ich, ob er überhaupt versteht, wohin er geht und zu wem. Schwer zu sagen, ob er seinen Vater noch als eigentlichen Vater ansieht. Ich versuche so gut es geht Drama zu vermeiden, ich habe ja eigentlich genug zu tun mit der Schwerbehinderung des Großen. Ihr habt natürlich alle recht und ich danke für den input. Ich warte jetzt erstmal ab, zu Weihnachten bekommt er ihn auf keinen Fall, so viel ist klar.

von TheEternal am 14.10.2022, 20:51



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Mhhh... was meinst du denn als Mutter, die ihn täglich um sich hat, ihn kennt und auch sicher trotz nonverbal einschätzen kann, wie gut oder eben nicht gut ihm der Flug und alles drumherum tut? Hast du den Eindruck, es ist wichtig für ihn? Ich finde, wenn es dem Vater wichtig ist, sein Kind zu sehen, eine halbwegs Bindung zu seinem behinderten Sohn aufrecht zu erhalten ohne ihn dabei unnötig zu stressen - dann würde er kommen. Ich bin immer dafür, das Kinder ihren Vater kennen und bin meist dagegen, wenn Mütter den Kontakt unterbinden oder erschweren - aber hier spielt für mich eben auch die Behinderung eures Kindes eine Rolle. So selten, wie er seinen Vater sieht bzw. so wenig, wie es den Vater offenbar interessiert - warum solltest du euren Sohn dann stressen? Ich glaube, ich würde diese Reiserei lassen. Soll der Vater seinen Hintern hier her bewegen. Was hat das mit Kindeswohl zu tun, ihm den Stress aufzubürden? Was denkt der Vater sich dabei, den Umgang einzufordern, wohlwissentlich, dass es sein Kind stresst? Sowas ist für mich nicht nachvollziehbar und hat für mich wenig mit Liebe und Fürsorge zu tun - eher mit Rechte einfordern wollen ohne Rücksicht auf die Situation des Kindes. Er hat zu wenig Geld? Er hätte ja nicht so weit wegziehen müssen (ich unterstelle dabei, dass er es nicht zwingend musst, sondern eben wollte).

von cube am 15.10.2022, 08:31



Antwort auf Beitrag von TheEternal

Sorgerecht wird schwierig. Aber ich würde Unterhalt einklagen, wenn er jetzt mit Anwalt daherkommt UND wenn du das noch nicht gemacht hast.

von ichbinfrei am 15.10.2022, 09:27



Antwort auf Beitrag von TheEternal

die anwaltkeule immer...die männer schwingen diese und die frauen ängstigen sich . bitte bleib ruhig , wir haben mitte oktober , bis weihnachten wird das eh nix.. überlege auch denn kntakt zum vater arg einzuschränken und nur das nötigste zu besprechen . dann geh im nächsten jahr in ruhe an was dir wichtig ist- unterhalt an erster stelle

Mitglied inaktiv - 15.10.2022, 10:37