Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

sorgerecht

Thema: sorgerecht

habe eine frage: ich erwarte in paar wochen mein baby und möchte das alleinihe sorgerecht, ich bin vom partner seit weihnachten getrennt weil wir uns gegenseitig nur noch die hölle heiß gemacht haben. wir sind nicht verheiratet. meine frage ist, wenn ich zum jugendamt gehe und beantrage als muuter das alleinige sorgerecht bekomme ich das auch oder kann der vater mir da steine in den wege legen...es ist doch so ein neues gesetz rausgekomm: "mehr rechte für väter". mir gehts nicht darum dem kind den vater zu nehm, um gottes willen, das umgangsrecht hat er, aber ich möchte eben alleine für das kind entscheiden dürfen grad bei wichtigen sachen wie schule, op´s,, wohnort, vermögen etc.! danke schonmal im vorraus

von Glückskind1983 am 18.01.2012, 20:50



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

" das umgangsrecht hat er" Schön, dass Du das so feststellst.... und "mir gehts nicht darum dem kind den vater zu nehm".... Das ist auch nett. Dem Vater das Kind aber schon? Oder liegt es an mir und ich lese da einfach eine negative Interpretation rein und tue Dir Unrecht? WARUM möchtest Du alleine über alle wichtigen Dinge entscheiden? Schätzt Du den Vater dazu als nicht in der Lage ein?

von angry.me am 18.01.2012, 20:53



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

soweit ich weiß, hast du das automatisch, es sei denn, du bist verheiratet oder erklärst, daß du mit dem vater das gemeinsame haben möchtest..

von Thaga am 18.01.2012, 20:53



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

du hast das alleinige sorgerecht automatisch. ihr werden ja bestimmt ne vaterschaftsanerkennung machen und dabei haben die vom JA gefragt, ob ich das sorgerecht teilen will. wenn nicht, dann nicht, da kann sich der vater dort auf den kopf stellen. ABER wenn er nachweist, dass er sich dann ums kind kümmert hat er natürlich gute chancen das gemeinsame sorgerecht zu bekommen, wenn er es dann beantragt

von jessy-less am 18.01.2012, 20:54



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

hallo du musst nichts beantragen du hast es aber wenn er es einklagt hat er gute chancen die begründung du willst alles alleine entscheiden darüber lässt sich streiten und die würde dir sicher nicht helfen, denn warum sollte der vater ncht genauso wichtige entscheidungen für SEIN kind treffen dürfen?

von Savanna2 am 18.01.2012, 20:54



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

Hallo! Wenn der Vater seinen Teil des Sorgerechts einklagt, hat er nun gute Chancen, es auch zu bekommen. Gerade für unverheiratete Väter hat sich dei Rechtslage verbessert. LG terkey

von Terkey235 am 18.01.2012, 20:54



Antwort auf Beitrag von Terkey235

warum der Vater bei Dir denn nicht mitentscheiden soll/darf?

von angry.me am 18.01.2012, 20:55



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

was hier vorgefallen ist , ist private sache.... mir ging es lediglich darum wie es das gesetz sieht.... egal wer hier schandträger is...mann und frau nimmt sich heutzutage nichts.... es ist fraglich ob es es förderlich isr , dem vater das sorgerecht zu geben also zu teilen wenn er nur schandluder damit betreibt.... da muss aber jeder selbst ne entscheidung treffen... ansich ist es erstmal nur ne unterschriftssache... wie man dann es weiter regelt ist und bleibt ja papa-mama sache und ich bin der meinung das man als erwachsene menschen dann solche entscheidungen treffen kann... auch wenn jetzt viel wut und enttäuschung im herzen liegen....

von Glückskind1983 am 18.01.2012, 21:15



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

mag sein das bei manch einen dann nur noch sas gericht bzw.das jugendamt helfen kann aber ich hoffe doch stark das ich mich in das niveau gar nicht erst begeben brauch. die geburt steht nun aber mal kurz bevor un dich möchte eben meine rechte auch wissen....und wie ich es am besten mache, jeder will das beste für sein kind oder nicht??

von Glückskind1983 am 18.01.2012, 21:18



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

Wenn ihr unverheiratet seid, so hast du automatisch das alleinige Sorgerecht fuers Kind - da musst du nichts beantragen.

von Pamo am 18.01.2012, 21:22



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

na kann er das anfechten? ja.... ? wie würde das von statten gehen, geht das dann nu übers JA oder gericht? es geht mir darum, daser seine rechte durchsetzen will aber nicht seine pflichten, pflicht wäre das er zahlt, da er selbstständig ist kann er sein einkommen so legen und das macht er auch hat er schon gesagt , das er nix zahlen brauch. kann ich da unterhaltsvorschuss beantragen?

von Glückskind1983 am 18.01.2012, 21:32



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

Anfechten sind ungelegte Eier. Die derzeitige Rechtslage gibt dir zunaechst das alleinige Sorgerecht.

von Pamo am 18.01.2012, 21:45



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

aber das hat nichts mit dem SR und UGR zu tun. Wenn er es einklagt wirst du dihc wohl auf das "niveau" gericht/ja herablassen msüsen wenn du nicht freiwillig teilst. versuchen kann er es also und hat gute chancen wenn er sich kümmert wobei damit wohl weniger der unterhalt gemeint ist und warte doch mal ab vielleicht zahlt er ja doch

von Savanna2 am 18.01.2012, 21:53



Antwort auf Beitrag von Glückskind1983

ich würde es mir auch so einfach wie möglich machen und zusehen, daß ich als mutter bei der das kind leben wird, das asr habe. vorrangig in meinem kopf wäre aber die geschichte mit der umzieherei. den zirkus dann braucht kein mensch.

Mitglied inaktiv - 19.01.2012, 09:30



Antwort auf diesen Beitrag

aber ist es nicht so dass selbst bei asr das kind nciht einfach mitgenommen werden darf? (hab ich so im kopf irgendwie) oT :-D würdest du wirklich richtig weit wegziehen wenn der kv sich regelmäßig kümmert und das kind gerne hingeht?

von Savanna2 am 19.01.2012, 14:30



Antwort auf Beitrag von Savanna2

doch. ich bin 4x mit meinem kind umgezogen, ohne zu fragen. da eh kein kontakt bestand, wär das auch mehr als unfug gewesen, mir 5-20km zu verbieten. kommt immer auf den fall an, den man jetzt noch gar nicht einschätzen kann, da das kind noch gar nicht da ist. deswegen würde ich mal davon ausgehen, daß er wenig kümmerer ist und wenn, dann kann man das mit dem sr jederzeit ändern, bzw ist das dann völlig nebensächlich. zur anderen frage: da ich ein absoluter heimatjunkie bin, ist die frage bei mir falsch, ich würde nämlich niemals irgendwo anders hinziehen. außer nach monte carlo in die villa. bei angebot diesbezgl. würde ich dem kind zuliebe warten, ja. aber da das relativ unwahrscheinlich ist, wird sich die frage bei meinem kind2 und meinem gatten nicht ergeben. selbst wenn wir uns jemals trennen sollten, ist der wohnort sicher unstrittig. er ist nämlich auch bekennender münchner.

Mitglied inaktiv - 19.01.2012, 15:00