Alleinerziehend, na und?

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Sorgerecht

Thema: Sorgerecht

Hallo Muttis und Papis, ich bin zwar nicht alleinerziehend, aber ich hab da mal ne Sorgerechts-Frage: Wenn ich bei der Geburt angebe, dass ich das alleinige Sorgerecht möchte, kann ich das im Nachhinein einfach wieder ändern?

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 16:17



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Wenn du mit dem Vater des Kindes verheiratet bist, dann bekommt ihr beide das Sorgerecht. Wenn ihr nicht verheiratet seid, bekommst du das alleinige Sorgerecht - da musst du nichts "angeben". Und ja, du kannst spaeter dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht einraeumen.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 16:25



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Bei der Geburt fragt danach kein Mensch und das andere wurde von Pamo ja bereits erklärt.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 16:40



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Nur bitte noch bedenken man kann es nicht einfach so wieder zurück ändern auf das alleinige. falls ihr irgendwann das gemeinsame Sorgerecht gemacht habt.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 17:13



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ihr habt das verstanden? Ich überhaupt nicht. Bist du gerade schwanger? Verheiratet oder "nur" in einer Lebensgemeinschaft? Wenn man verheiratet ist bekommt man das gemeinsame Sorgerecht, da kann man nicht sagen ich möchte das alleinige. Wenn man nur in einer Partnerschaft lebt, bekommt man das alleinige Sorgerecht, kann aber das gemeinsame einräumen... später Rückgängig machen kann man das ganze nicht...

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 17:31



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Es geht bestimmt um eine Freundin... nicht um sie

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 18:18



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Ich bin in der 29. SSW. Hintergrund: Ich möchte auf Arbeit einen Präferenzantrag stellen, mit alleinigem Sorgerecht. Wenn dieser durch ist, möchte ich gerne, dass mein Partner auch Sorgerecht hat, möchte dann also das geteilte Sorgerecht.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 18:49



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Du willst auf Arbeit einen Antrag mit alleinigen Sorgerecht stellen? Wieso auf Arbeit? Arbeitest du auf dem Jugendamt? Nein, dann bräuchtest du ja hier nicht fragen und wüßtest das... Und wieso erst alleiniges Sorgerecht und dann geteiltes? Warum nicht gleich geteiltes? Antrag auf alleiniges Sorgerecht muss man auch gar nicht stellen, das hat man doch automatisch... Verstehe den ganzen Sinn nicht, sorry...

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 18:59



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Was soll das denn??? Entweder hab ich offiziel das alleinige Sorgerecht oder gar nicht, aber nicht nur für den Arbeitgeber.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 18:59



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Wenn ich den Antrag mit geteiltem Sorgerecht stelle, dann schicken die mich jedes Wochenende Sa und So arbeiten, dann bräucht ich keine Muttischicht beantragen. Also beantrage ich die Schicht mit alleinigem Sorgerecht, arbeite Mo bis Fr und lasse dann geteiltes Sorgerecht "eintragen", der Arbeitgeber merkt davon aber nix. Für den zählt nur, dass ich mit alleinigem Sorgerecht beantragt habe... Ist ein wenig Konzernspezifisch, deswegen nicht für jeden so einfach zu verstehen. Trotzdem man hier ein bisschen dumm von der Seite angemacht wird, danke für eure Antworten.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 19:03



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Ach jetzt verstehe ich das auch... nun ja, wenn das rechtens ist, sollte das wohl so funktionieren... du kannst deinem Partner später das gemeinsame Sorgerecht geben... bzw. sehe ich auch kein Problem darin das alleinige zu behalten, solange dein Partner alles mit entscheiden darf...

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 19:07



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ich hab auch alleinige SR wegen Elternzeit, danach ändern wir es in geteiltes SR. Wir leben auch nicht zusammen sonst ginge das nicht.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 19:09



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für die nette Antwort, susafi :)

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 19:09



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Geht das einem Arbeitgeber überhaupt was an??? Hab ich noch nie gehört so was Und das mit der Elternzeit auch nicht.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 20:51



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Mit der Elternzeit ist wohl so dass sie dadurch 14 Monate Elterngeld bekommt wenn man Ae ist aber das hat doch nichts mit ASR zu tun.b

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 21:36



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Sicher??? Kann mir beim besten willen nicht vorstellen das das alleinige Sorgerecht etwas mit dem Elterngeld zu tun hat.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 21:50



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Sag ich doch, das hat nichts damit zu tun. Sondern ob man Ae ist.

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 22:18



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als AE zählt man beim Elterngeld nur wenn man auch das ASR hat, so war es zumindest vor 3 Jahren bei mir und ich lebte mit dem KV nicht einmal in einer Wohnung oder gar Ort

Mitglied inaktiv - 06.07.2010, 22:42



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Das wäre mir neu

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 20:36