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Sorgerecht-wenn was ist

Thema: Sorgerecht-wenn was ist

Hallo ich habe mior mal Gedanken darüber gemacht was mit meinem Sohn passiert wenn ich einen tödlichen Unfall oder sonstiges habe Ich habe mit dem KV das gemeinsame Sorgerecht(er ist aber nicht gross für ihn da und hat auch nicht wirkliches Interesse) möchte aber das mein Sohn falls was ist oder sein wird zu meinem Eltern kann. Was für ein Schreiben kann ich da aufsetzen und von wem muss ich dies beglaubigen lassen ? Wie habt Ihr vorgesorgt

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 08:56



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ich habe eine "verfügung" geschrieben, liegt in meinem sekretär. du kannst es aber auch im jugendamt hinterlegen, das ist auf jeden fall sicherer. bei einem notar oder anwalt kostet es halt was... wie dann tatsächlich entschieden wird, bekommen wir nicht mehr mit. zum wohle des kindes halt, was auch immer das für manch richter heißen mag...

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 09:17



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Bestimmen kannst du nur mit alleinigem Sorgerecht. Im Fall des Falles können deine Eltern die Pflegschaft beantragen und ab einem gewissen Alter wird auch das Kind angehört. Aber erstmal hat der Kindsvater das Recht und die Pflicht sich um sein Kind zu kümmern.Gerichte wirken immer erstmal darauf hin das die Elterliche Sorge gemeinschaftlich ausgeübt wird und nimmt die Väter auch in die Pflicht, ein Kind hat ja ein Recht auf beide Eltern. Alleiniges Sorgerecht gibt es nicht so schnell, und das ist auch gut so, viele Männer werden auch um ihre Rechte gebracht. Ich kann deine Gedanken verstehen, nach meiner ersten Ehe hat sich mir diese Frage auch gestellt, hier hat sich der Kindsvater als beratungsresistent erwiesen,ich habe um Umgangspflegschaft gebeten und alles ausgeschöpft das er seinen Pflichten nachkommt. Nach Jahren ohne Kontakt kann ich nun mal daran denken das Sorgerecht alleine haben zu wollen.Da ich belegen kann das der Kontaktabbruch nicht von mir ausgeht sieht das wohl gut aus. Ich hab aber von Fällen gehört, speziell von einem wo klar war das die Mutter den Kontakt unterbindet, da ist der Antrag rundheraus abgelehnt worden.Ich hoffe das hilft dir weiter.

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 09:26



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Das Kind wird zu 99% zu seinem vater kommen. Zumal noch, wenn er "sowieso" schon das Sorgerecht hat. WARUM Deine Eltern jetzt bitte sooo viel besser sein sollen frü das Kind würde ich schriftlich, kalr und evtl. mit Fakten nachvollziehbar belegen und als Sorgerechsttestament beim Jugendamt hinterlegen. den Anfang des Absazes meine ich nicht böse, sondern so wird es erst mal das JA sehen. Evtl. würde ich auch JETZT schon mit dem JA mal reden udn dann eben dort ggf. meinen Willen hinterlegen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 14:18



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Das das Kind zu 99% zu seinem Vater kommt, kann ich so nicht unterschreiben! Zumindest wenn ist wie bei mir ( ich habe das alleinige Sorgerecht) ich habe mich beim JA erkundigt und ebenfalls eine Verfügung geschrieben, der Mann vom Ja meinte, dass ein Kind erstmal nicht zu einem vater kommmt, den es so gut wie nie sieht. Bei mir wäre es das wahrscheinlichste, dass meine Eltern di Pflegschaft übernehmen..

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 14:51



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Aber es ist nicht wie bei dir. Die OP hat gemeinsames Sorgerecht mit dem KV.

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 17:22