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Sorgerecht für den Vater

Thema: Sorgerecht für den Vater

Guten Abend. Ich hoffe ich bin hier richtig. Und zwar habe ich mal eine frage. Mein Bruder wird Vater ist aber nicht mehr mit der Mutter zusammen. Die Mutter achtet nicht auf das Baby und raucht und trinkt trotz Schwangerschaft. Sie hat schon Kinder bekommen, die ihr weggenommen wurden. Mein Bruder will nicht, dass das Kind bei der Mutter bleibt, wenn es geboren ist. Kann er sich Infos beim Jugendamt holen? Sind da ein bisschen überfragt. Danke schon mal für die Antworten.

von Chrissi9507 am 02.01.2018, 22:48



Antwort auf Beitrag von Chrissi9507

Er kann sich nicht nur Infos holen... er kann bereits jetzt vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen. Trotzdem kann er erst nach der Geburt gemeinsames Sorgerecht ect. beantragen. Aber er signalisiert jetzt schon, dass er aktiv am Leben des Kindes teilhaben will. Das erleichtert dann auch solche Sachen, wie gemeinsames Sorgerecht, ggf dann Aufenthaltsbestimmungsrecht ect. Auf alle Fälle beim JA beraten lassen und ggf. auch einen guten Anwalt mit an Bord nehmen. Gegen den Unsinn der Schwangeren wird er jetzt nix ausrichten können. Solange das Baby nicht auf der Welt ist, ist es rechtlich keine eigenständige Person. Aber sobald das Baby geboren ist, sollten er und JA Gewehr bei Fuß stehen...

von Limayaya am 03.01.2018, 08:01