mein ex hat sich ja geweigert trotz 12. geburtstag des großen den unterhalt anzugleichen, bisher hab ich es ignoriert, weil ich keinen zoff mehr wollte.
leider hat er aber nun wieder die ganz große fr. bekommen und nun ist schicht.
brauch ich den gang zum anwalt, oder genügt das JA?
Mitglied inaktiv - 06.02.2012, 20:23
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JA sollte genuegen, falls deines etwas taugt. Hast du eine gute Beistandschaft?
von
Pamo
am 06.02.2012, 20:38
ich hab gar keine beistandschaft.
Mitglied inaktiv - 06.02.2012, 20:52
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Kannst doch eine einrichten? Dann siehst du doch ob das JA das gebacken kriegt.
von
Pamo
am 06.02.2012, 21:04
mach ich!
Mitglied inaktiv - 06.02.2012, 21:21