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Sehe ich das mit den Kranken Tagen Richtig ?

Thema: Sehe ich das mit den Kranken Tagen Richtig ?

Habe mir gerade mal den ganzen Tarif Vertrag von meinen Beruf angeschaut der sich im Jan 2011 geändert hatte . Bis jetzt hatte ich nur immer auf das Gehalt geschaut . Und da finde ich das : 2. Ferner besteht Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Gehaltes bei durch Attest nachzuweisender Erkrankung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sofern die Pflege notwendig ist und durch keine andere im selben Haushalt lebende Person vorgenommen werden kann, bis zu insgesamt fünf Arbeitstagen jährlich, soweit kein Anspruch auf anderweitigen Ver- gütungsersatz besteht. Sehe ich das richtig das ich bis zum vollendeten 16 Lebensjahr 5 Tage beim Kind bleiben darf wenn ich vom Arzt so eine Bescheinigung bekomme ? Gut meine sind so gut wie nie Krank aber hatte mir immer Gedanken gemacht was ich mache ab den 12 Lebensjahr den ab da gibt es doch nicht mehr diese Kinder krank Tage , oder ? Danke schon mal Noci

von nociolla am 15.12.2011, 22:32



Antwort auf Beitrag von nociolla

Hallo Noci, ja das siehst du meiner Meinung nach richtig, dann hast du von 12-16 Jahre wenigstens noch die 5 Kind-Krank-Tage durch den Tarifvertrag. Gute Sache.

von berita am 15.12.2011, 23:00



Antwort auf Beitrag von berita

habe es noch mal erklärt gefunden . Danach können Kinder bis 16 Jahre an fünf Tagen pro Jahr unter Gehaltsfortzahlung betreut werden. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der gesetzliche Anspruch zur Betreuung für Kinder bis zu zwölf Jahren bereits ausgeschöpft ist. Das heißt: Haben Sie für Ihr Kind bereits die gesetzlichen „Kinderkrank-Tage“ in Anspruch genommen, können Sie nun ohne Gehaltseinbußen die tarifliche Regelung nutzen. Hört sich gut an falls ich es mal brauche nur meine Kinderkranktage in den letzten 2 Jahren waren immer 0 .

von nociolla am 16.12.2011, 00:55



Antwort auf Beitrag von nociolla

Heißt das dann das der AG den Lohn weiterzahlen muß oder springt dann wieder die KK ein? LG CHrissie

von Aprilscherz2000 am 16.12.2011, 10:25



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Er muss nicht, Chrissie, er macht es für bis zu 5 Tage freiwillig, wenn das so im Tarif steht, erst danach hat man dann den gesetzl. Anspruch an die Krankenkasse für 10 bzw. 20 Tage Lohnfortzahlung.

von Curly-Cat am 16.12.2011, 10:38