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Schulische Ausbildung während Hartz 4 Bezug möglich? Vorsicht lang!

Thema: Schulische Ausbildung während Hartz 4 Bezug möglich? Vorsicht lang!

Hallo, es geht, um eine alleinerziehende Freundin, der ich gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen möchte. Also: Sie hat eine schulische Ausbildung begonnen, da sie im alten Beruf keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung findet. Aussichten hinterher sind gut. Jedoch hat sie ungeplant noch ein Kind bekommen und setzt nun die Ausbildung für ein Jahr aus. Wahrscheinlich wird sie demnächst in den ALG2 Bezug fallen. Wie stehen die Chancen, dass sie nach dem Jahr dan noch die Ausbildung weiter machen kann? Für die Ausbildung hat sie Schulden bei einem Bekannten gemacht, die Schulkosten sind also gedeckt, aber Lebensunterhalt und Krippe nicht. Ich befürchte, dass wenn sie das Kind in die Krippe gibt, um die Ausbildung zu machen, das Jobcenter sagt, dann könne sie auch gleich arbeiten... Die geplante Unterstützung (finanziell und organisatorisch) der Kindsvaters fällt wohl flach :-( Macht mir Hoffnung. LG, bobcat

von bobcat am 22.03.2012, 02:36



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Hallo, ich kann dir da leider nur wenig Hoffnung machen, denn wenn sie zur Schule geht, steht sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung! So wars bei mir.Allerdings hat das Kind einen Anspruch auf Hartz 4 (mit Anteilig Miete und so). Dann besteht evt. die Möglichkeit Schülerbafög zu bekommen.Was ist denn das für eine Schule?(wenn ich schulgeld höre, denke ich an eine Private) Aber Nachfragen kostet ja nichts! ich habe übrigens in der Ausbildung kein ALG2 bekommen, wohl aber Wohngeld. Während des Studiums bekamen meine Kinder ALG2 und ich habe nebenbei gearbeitet. Bafög gab´s leider keins.

von Misty am 22.03.2012, 06:21



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Sie hat nur die Chance über Bafög und ihr eigenes Kindergeld diese Ausbildung fort zu führen...

von susafi am 22.03.2012, 07:46



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Also meine Cousine hat auch H4 und da hat seit 15 Jahren keiner versucht sie zu vermitteln. Politisch nicht korrekt, aber generell lässt einen das Jobcenter 3 Jahre in Ruhe wenn man Elternzeit nimmt. Wenn sie die Betreuung organisiert bekommt, dann kann sie eigentlich unbehelligt die Schue beenden.

Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 07:52



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Es kommt drauf an. Meine Schwester hat ihre schulische Ausbildung angefangen und beendet unter Hartz 4. Ich weiß nicht, welche Bedingungen genau erfüllt sein müssen... sie sollte sich erst mit dem JobCenter und dann mit der Schule und ggf noch mit Beratungsstellen (gibts extra für Hartz 4 Sachen) zusammensetzen. Sollte das JobCenter nein sagen, soll sie sich erstmal nicht drauf verlassen - die erzählen viel, wenn der Tag lang ist, die haben (oft) selbst 0 Ahnung von dem, was sie tun. Und diese 3 Jahre Zeit, die das JobCenter einem gibt, gelten natürlich nicht mehr, wenn das Kind in der Krippe ist, DANN ist man ja wieder vermittelbar, also darauf kann man sich nicht stützen. Lg

von Susi0103 am 22.03.2012, 08:12



Antwort auf Beitrag von Susi0103

"Und diese 3 Jahre Zeit, die das JobCenter einem gibt, gelten natürlich nicht mehr, wenn das Kind in der Krippe ist, DANN ist man ja wieder vermittelbar, also darauf kann man sich nicht stützen." stimmt nicht... auch wenn das Kind in der Krippe ist hat man Anspruch auf die 3 Jahre Elternzeit... steht im SGB II und habe ich gerade selber gemacht....

von susafi am 22.03.2012, 08:33



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Eine Bekannte macht ne Ausbildung und hat es geschafft, sie bekommt KG + Wohng. und Sozialhilfe oder Grundsicherung - kein H4

von taram am 22.03.2012, 08:55



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Das wusste ich nicht. Finde ich auch ehrlich gesagt etwas... merkwürdig. Hast Du einen Arbeitgeber, bei dem Du die 3 Jahre eingereicht hast und bekommst nur überbrückend ALG II? Ich war arbeitslos und die Dame beim JC sagte nur, ich solle mich melden, wenn mein Kind in die Krippe geht, ansonsten meldet sie sich zum 3. Geburtstag... Ist da ein Unterschied zwischen AN und Arbeitslosen?

von Susi0103 am 22.03.2012, 09:18



Antwort auf Beitrag von Susi0103

das sagte meine SB zu mir auch... bis ich ihr den Gesetzesauszug vorlegte... ihr Kommentar "Das wissen sie wohl? Na dann schreibe ich sie am 3. Geburtstag wieder an."

von susafi am 22.03.2012, 10:33



Antwort auf Beitrag von susafi

Hallo, könntest Du mir die genaue Stelle im SGB II nennen? Vielen Dank! bobcat

von bobcat am 22.03.2012, 19:21



Antwort auf Beitrag von bobcat

Mir wurde vor einiger Zeit eine schulische Umschulung seitens des Rehateams (BA) angeboten, in dieser Zeit würde ich weiter Alg2 bekommen (da mir kein Übergangsgeld zustehen würde mangels Voraussetzungen dafür).

von Dreierbande am 22.03.2012, 09:10



Antwort auf Beitrag von bobcat

für die vielen Antworten. Es scheint ja eine Chance zu bestehen, hoffentlich berappelt sich der Kindsvater noch und sie braucht gar kein ALG2. LG, bobcat

von bobcat am 22.03.2012, 19:30