Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Schreiben vom Gericht wegen Kindesvermögen

Thema: Schreiben vom Gericht wegen Kindesvermögen

Hallo, da hier in diesem Forum öfters von Scheidung die Rede ist, wende ich mich mal an euch. Vielleicht kann mir die eine oder andere helfen. Ich bin geschieden und habe aus der 1. Ehe einen Sohn. Vor einer Woche habe ich wieder geheiratet. Heute kam eine Schreiben vom Vormundschaftsgericht, das ich ein Verzeichnis des Kindesvermögen von meinem minderjährigen Sohn innerhalb der nächsten 4 Wochen einreichen soll. Häuser, teuren Schmuck und andere große Sachen besitzt mein Sohn nicht. Er hat nur ein Sparbuch das ich angelegt habe, auf das er abundzu mal sein Schwein leert; eine Lebensversicherung die ich angelegt und auf die ich monatlich einzahle und von der Oma irgendwelche Fonds, 3000 vielleicht. Jetzt frag ich mich, was dies das Gericht angeht, mit welchem Recht wollen die das wissen??? Gleichzeitig sind mein jetziger Mann und ich gesetzl. Betreuer von seinem Bruder, der auch von mir gepflegt wird, da ist es mir verständlich, wenn danach gefragt wird, aber nicht bei Mutter und Kind. Sogar Vermögen das mir und meinem Sohn gehört (haben wir aber nicht) soll ich angeben. Nun ist noch die Rede das ich sorgeberechtigt bin. Bisher waren mein Ex und ich zusammen sorgeberechtigt. Änderte sich das durch meine Wiederheirat? LG

Mitglied inaktiv - 25.07.2008, 22:58



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich kann dir nur sagen das das bei meiner 2. Heirat genau so war. Irgendwie hat das Erbrechtliche Gründe( bei Vermögen von dir und deinem Sohn zusammen) und den Sinn das nichts "weggeschafft" werden kann,( von beiden Elternteilen möglich) es gibt ja scheinbar wirklich Kinder mit großen Vermögenswerten und bei einer Scheidung wirft da das Gericht einen Blick drauf. Ist mir so gesagt worden. Ich hab die paar EURO Sparbuch angegeben und gut war, mehr war sowiso nicht da. Am Sorgerecht ändert sich nichts, das kann nur per Beschluss vom Gericht auf einen Elternteil übertragen werden. Du kannst deinen neuen Ehemann bevollmächtigen in Alltagsdingen Entscheidungen zu treffen, das wars aber auch schon. LG schmusepuu

Mitglied inaktiv - 26.07.2008, 09:59



Antwort auf diesen Beitrag

Danke für deine Antwort, habe jetzt in Erfahrung bekommen, das das Gesetz seit 12.07.2008 aufgehoben wurde, also 6 Tage vor meiner Heirat. Habe auch bei Fr. Bader nach gefragt, weiß aber nicht wie ich jetzt handeln soll. LG

Mitglied inaktiv - 27.07.2008, 16:16