Alleinerziehend, na und?

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Scheidungsrecht neu , vorher noch einreichen?

Thema: Scheidungsrecht neu , vorher noch einreichen?

Hallo, nebenher ist natürlich noch meine Scheidungsfrage offen. Ab September gibts ein neues Scheidungsrecht. Mein Anwalt sagt, wir müssen noch ende Juli August die Scheidung einreichen. Wenn er bestätigt das wir seit August letzten Jahres ( Datum des Beratungsscheins) Getrennt sind können wir die Scheidung einreichen. In 3- 5 Monaten werden dann die Steuerklassen sich dann ändern? Wenn ich ein Kind habe und er eins, welche Steuerklasse bekomme ich denn dann? L.G

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 20:08



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Also bei mir musste ich sofort nach der trennung die Steuerklasse wechseln. Nicht erst mit de Scheidung. Müsstest bei Steuerklasse 1 landen lg

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 20:16



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Steuerklassen muss man ab "dauernd getrennt lebend" ändern lassen, und man kann ja auch schon in einer Wohnung getrennt leben... also eigentlich hättet Ihr die Steuerklassen schon im August letzten Jahres ändern lassen müssen. Wird also Zeit, die Änderung in Angriff zu nehmen! Ansonsten würdet Ihr beide 2 x 0,5 Kind auf die Lohnsteuerkarte bekommen, also jeder 1,0. Steuerklasse bei ihm wäre dann die I, bei Dir - als "echte Alleinerziehende" wäre es die II. Ich drück Dir alle Daumen, dass Du die letzten paar Wochen mit ihm auch noch gut überstehst, ja? LG, L.

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 20:25



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wir haben uns im juni getrennt und die steuerkarten erst im jan. geändert so wurde es auch vom anwalt gesagt

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 21:07



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Malsehen, wenn da von August so 5 Monate ins Land geht dann könnte es passen, wir wollen im alten Jahr noch das melden bei unseren Bürgerbüro. Wnn wir uns scheiden lassen muß er ca 300 Euro zahlen un ich bekomme Prozesskostenbeihilfe, hat mir mein Anwalt gesagt, aber nur wenns einvernehmlich ist. Kisten sind berreits viele gepackt, Freitag kommt der Maler in die Wohnung, hoffe das ich dann schon Kisten hinbringen kann nächste Woche. In WZ meine ich und die Küche könnte man ja auch stellen dann. Einen Herd habe ich von meinen Übermietern bekommen die jetzt schon weg sind. Ein Badregal konnte ich ergattern und Meine Anbawand könnte man dann aufbauen, ich überlege ja ob mans noch hier macht, das ich sie nun in die Wohnung stellen kann, zum Bohren habe ich ja einen tollen Helfer, " Ja Ralph, glüh Deine Bohrmaschiene mal vor" Meine Hängen warten schon auf Dich. Lach L.G @Leena ich danke Dir, ich schaffe das nervlich habe ich mich vom WE wieder erholt, für den nächsten Ritt.. Das ich mich scheiden lassen will, weiß mein Gatte, " Ich soll die Scheidung bezahlen"

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 21:35



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" Ja Ralph, glüh Deine Bohrmaschiene mal vor" Meine Hängen warten schon auf Dich." Ich muß doch sehr bitten, ich bin vöööööllig unbedaft! Nee klar, Werkzeug kommt mit, ohne Frage. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:01



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Ich halt auch die Küchen-Hängen, war zwar lange nicht in Fitnesstudio, aber ich bekomme sie bestimmt gehalten, wir habe ja noch 4 Hände.

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:05



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hi, >Ab September gibts ein neues Scheidungsrecht. im jemen , vielleicht, hier nicht. greetz, nachtigall

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:04



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Solange ihr auch nur einen Tag des Jahres zusammen wart, paßt das mit den Steuerklassen 3 und 5. Bisher ist also alles okay. Wenn ihr dann aber getrennt wohnt, dann solltet ihr auch die Steuerklassen ändern lassen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Du gleich die 2 bekommst. Du bist zwar alleinerziehend, aber ihr seid ja noch verheiratet und von daher steht Dir ja Unterhalt im Trennungsjahr zu und ich weiß nicht, ob Du in dem Fall vorläufig die 1 bekommst oder doch die 2. Frag doch mal im Steuerforum. LG

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:05



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Der Ehemann muß regelmäßig sein Lohnzettel zeigen und es gibt noch einiges, goggle Dich do mal ran, mein Anwalt sagte es mir bei den letzten Termin. L.G

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:08



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http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/eric-schendel-833420/blog/15/5380/neues-scheidungsrecht-leichter-und-schneller-geschieden.-stundensatz-

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:12



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hi, regelmäßig alle zwei jahre müssen ex-eheleute seite 1977 (81) sich gegenseitig über ihre einkünfte auskunft geben. du oder dein anwalt honkt- guckst du eigentlich in die gesetze die dich betreffen? greetz, nachtigall

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:15



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aber hier ein Konkreter Link, das ist nur für die die es eben nicht wußten http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2008/08/22/neues-scheidungsrecht/das-muessen-sie-jetzt-wissen.html L.G

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:16



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hi, nehm alles zurück und behaupte das gegenteil. die zugewinnänderungen waren mir nur als referentenvorlage zum vielleicht nexten bundestag bekannt. wenns dich betriftt, handle.... greetz. nachtigall

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 22:29