Alleinerziehend, na und?

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Scheidung Anwesendheit ?

Thema: Scheidung Anwesendheit ?

Muß man als Antragsstellerin bei dem Scheidungstermin anwesend sein ? Oder reicht es aus sich von einem Anwalt vertreten zu lassen ?

Mitglied inaktiv - 09.10.2010, 21:36



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Ich nehme mal an man muss, denn meine Scheidung wurde verschoben, weil ich einen Unfall hatte und im KH lag. Mein Anwalt war da, mein damals-noch-Gatte auch... und ich hab nur geheult, weil ich noch länger verheiratet bleiben musste.

von mf4 am 09.10.2010, 22:32



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Frag deinen Anwalt. Ich musste nicht anwesend sein. Allerdings war es auch schon der dritte Scheidungstermin. Bei den ersten beiden Terminen fehlte mein Mann unentschuldigt, schickte auch keinen Anwalt und hatte sich schon vorher einfach tot gestellt (kein Schreiben beantwortet, weder vom Gericht, noch von meinem Anwalt, noch vom JA). Der Scheidungsantrag musste öffentlich ausgehängt werden. Ich bekam übrigens auch gleich das ASR zugesprochen. Mein Anwalt war anwesend. Mein Mann war, wie schon im gesammten vorangegangenen Prozedere, weder anwesend noch anwaltlich vertreten. LG ahm

von amadeus_hates_music am 10.10.2010, 00:36



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Hallo, ich war bei meiner Scheidung nicht anwesend. Allerdings war der Verhandlungsort ca. 600 km weit entfernt von meinem Wohnort. So gesehen war es mir nicht zuzumuten, mitten unter der Woche die Strecke zu fahren. So durfte ich etwa eine Woche vor der Verhandlung in einem stillen Hinterzimmerchen einer netten, sehr jungen Richterin erklären, dass ich nicht gedenke, die Ehe aufrecht zu erhalten. Damit hatte es sich erledigt, nicht mal ein Anwalt dabei! Ich denke, das hat weniger etwas damit zu tun, ob Du Antragsteller bist. Die äußeren Umstände machen Deine An- oder Abwesenheit aus. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 10.10.2010, 00:42



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Auf der Ladung stand extra das die persönliche Anwesenheit angewiesen ist . Und dabei ein Zettel was es für Rechtliche folgen hat wenn man dagegen verstößt Gruß Noci

von nociolla am 10.10.2010, 17:48