Hallo Könnt ihr mir mal bitte helfen? Gibt es die Möglichkeit wenn sich die Lebensumstände geändert haben und dadurch der ARGE Bescheid nicht mehr stimmt das man sich dann evtl. Geld über Scheck holen kann bis der neue Bescheid berechnet werden kann? Konkrete Situation: Bei dem Vater meines Kindes wird der Unterhalt gepfändet, daher werden mir 111€ vom ALG II abgezogen - ist auch völlig in Ordnung nur ich hab noch nichts von diesem Geld gesehen weil der Vater jetzt arbeitslos geworden ist und das JA nicht pfänden kann. Ich bekomm ganz normal das UVG weiterbezahlt es geht nur am das Geld von der Arge mir fehlen mittlerweile 222€ ich hab auch kein Erspartes mehr weil ich letztes Monat eine ziemlich hohe Stromnachzahlung hatte. Ich wäre schon um 50 € Scheck froh, die ARGE weis das der KV arbeitslos ist ich hab es ihnen schon über einen Einschreibebrief mitgeteilt. Gibt es die Möglichkeit wenn ich morgen zur ARGE fahre und durch meine Kontoauszüge beweisen kann das kein Unterhalt gekommen ist das ich mir einen Scheck holen kann oder geht das nicht hat man dann einfach Pech gehabt? War schon mal jemand in ähnlicher Situation?
Mitglied inaktiv - 02.12.2009, 15:12