Alleinerziehend, na und?

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Alleinerziehend, arbeiten und Kind krank!

Thema: Alleinerziehend, arbeiten und Kind krank!

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ab Oktober arbeite ich wieder halbtags im öffentlichen Dienst. Wenn ich da dann alleinerziehend wäre und meine Kleine im Kindergarten was mache ich dann wenn Sie öfters krank ist? Ich habe leider niemanden, der sich um sie kümmern kann. Meine Eltern wohnen 500 km entfernt. Kann ich mich nur 10 Tage mit krankschreiben lassen? Meine Kleine kränkelt sehr leicht. Mach mir so meine Gedanken. Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Gruß Michaela

Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 21:02



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Hallo, als AE hast du 20 "Kindkrank-Tage", wo die Krankenkasse den Lohn (bzw. Teil davon) uebernimmt. Kann auch gut sein, dass du noch 4 Tage von deinem AG bekommst, an dem er bei Krankheit des Kindes den Lohn fortzahlt -> bei Tarifvertrag bzw. Personalabteilung schlau machen. Zur Not unbezahlter Urlaub oder Babyzitter bezahlen.. Bei mir springt auch manchmal der KV ein, soweit er Zeit und Lust hat. LG Berit

Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 21:06



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sicher bekommst du auch ne Tagesmutter, viele nehmen die Kinder dann ja auch , wenn der Kiga sie schon nicht mehr nimmt, also bei Husten und Schnupfen beispielsweise. (Oder wenn der KIga Ferien hat oder Brückentage) Lg von anja

Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 21:25



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Hallo! Als AE hast du 20 Tage für´s kranke Kind. Allerdings mußt du bei der KK nachweisen, daß du das alleinige Sorgerecht hast. Ansonsten müßtest du dir die 10 Tage vom Vater überschreiben lassen. Ich bekam nach dem 11. Tag einen Brief von der KK mit eben so einer Aufforderung und legte dann ein Schreiben vom Jugendamt vor über mein alleiniges Sorgerecht. Ich versuche immer, die Tage zu sparen, so gut es geht und organisiere viel mit meinen Eltern und Freunden. Meine Chefin ist auch sehr nett und gibt mir dann mal eher einen freien Tag, den ich dann nacharbeiten kann. Ein gutes soziales Netzwerk ist schon Gold wert. Beate

Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 22:08



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Hallo Michaela, Ich bin jetzt in einer Maßnahme der AA und habe eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle von 50 Tagen. Bei zwei Kindern und Nachweis AE und Bescheinigung der Krankheit bzw. Betreungsnotwendigkeit durch den Kinderarzt. Roland

Mitglied inaktiv - 07.04.2006, 06:10



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Hallo Roland, du hast aber auch mehr Kinder unter 12 (mind. 3 glaube ich müssen es bei 50 Tagen sein). Sonst gibt es bei pro Kind 10 je Elternteil. lg Ursel

Mitglied inaktiv - 07.04.2006, 09:28



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Hier gehen ein paar Informationen durcheinander bzw stimmen nicht so ganz: FÜR AE gilt, dass es pro Kind unter 12 20 Kind-Krank-Tage gibt. Maximal dürfen es 50 sein (bei 3 und mehr Kindern). Das hat aber überhaupt nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Die 20 Tage pro Kind bekommt man auch mit gemeinsamen Sorgerecht. man muss eben Allerinerziehend sein, die Sorgerechtsregelung ist dabei absolut irrelevant. Für diese Tage braucht man immer ein Attest vom Arzt und nach meinen Erfahrungen ist die Anzahl der Tage eigentlich auch absolut ausreichend. Gruß Kerstin

Mitglied inaktiv - 07.04.2006, 10:25