Hallo Mädels!!
Folgende Ausgangsssituation geht voran:
Mutter, alleinerziehend, alleiniges Sorgerecht und zusätzlich steht kein Vater in der Geburtsurkunde des Kindes.
Muss hier zur Beantragung des Reisepasses für das Kind eine Bescheinigung vom JA vorliegen, dass die Mutter allein dazu berechtigt ist einen R.Pass zu beantragen?
DANKE!!
Mitglied inaktiv - 27.01.2012, 23:39
Antwort auf diesen Beitrag
Du brauchst eine Negativbescheinigung vom JA. Die zu bekommen ist ja kein Thema.
von
mf4
am 27.01.2012, 23:42
Antwort auf diesen Beitrag
Also wenn kein Vater eingetragen ist, wozu sollte dann noch eine Negativbescheinigung nötig sein?! Würde mich eben mal bei der Meldestelle erkundigen, die werden dir das schon sagen.
Lg sophieno
von
sophieno
am 28.01.2012, 09:48
Antwort auf diesen Beitrag
Also bei uns arbeiten die Ämter Hand in Hand (oder besser von Hörer zu Hörer) Ich hatte noch nie ne Negativbescheinigung mit wenn ich irgenteine art von pass brauchte. Der Sachbearbeiter vom Einwohnermeldeamt ruft dann immer im Jugendamt an und die Sache ist erledigt.
gruss Chrissie
von
Aprilscherz2000
am 28.01.2012, 10:06
Danke Ladies!!!!
Ja, das ist ja der Knackpunkt, es existiert wirklich kein Vater den es überhaupt interessieren könnte wo sich das Kind wann aufhält....
Es wird jetzt erst mal nur beim bürgeramt so probiert. Und zur Not muss man eben zwei Amtsgänge machen. Was tut man (Frau) nicht alles :)
Aber schön zu hören, dass es auch Ämter gibt die zusammen arbeiten. Finde das total vernünftig und es erspart den Bürgern viel Stress.....
Mitglied inaktiv - 28.01.2012, 10:10