Hi zusammen.
Ganz blöde Frage, die ich nur stelle, da mein Ex mal wieder „blöd“ ist.
Wir haben vor kurzem erst das geldliche geklärt, jeder hatte einen Anwalt.
Mein Ex verdient sehr gut, ich auch nicht unbedingt schlecht.
Wir haben uns (unter anderem) geeinigt, dass regelmäßig anfallender Mehrbedarf wie Musikunterricht etc hälftig geteilt wird. Und er bekommt einen Teil des „zuviel“ gezahlten Unterhaltes zurück (ich wollte endlich Ruhe).
Jetzt wollte er heute alles verrechnen und legt in die Rechnung rein, 20€ Sportunterricht, den er zahlt, plus 2x Handy, 25€.
Ich wollte eigentlich nur, dass er sich am Musikunterricht beteiligt. Aber gut, wenn er diese Dinge mitreinlegt, tue ich das auch.
Also habe ich Taschengeld und Sportunterricht vom anderen Kind mit in die Rechnung. (Das unterscheidet sich ingesamt nur um paar Euro).
Klar-es kommen wieder unsachliche Beleidigungen. Und ich würde kleinlich sein etc pp.
Meine eigentliche Frage, dazu habe ich nichts gefunden (ist wahrscheinlich auch nicht erwähnenswert): ist Taschengeld regelmäßig anfallender Mehrbedarf?
Danke.
LG
von Mickymouse am 06.04.2020, 22:10