Alleinerziehend, na und?

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Wie findet man denn weitere Halbgeschwister ?

Thema: Wie findet man denn weitere Halbgeschwister ?

Juhu Ich hatte schon einmal geschrieben vom KV der hier um die Ecke wohnt. Nun hat wohl irgendwer mein Stoßgebet erhört , als wir ihn vor ein paar Monaten beim einkaufen sahen, und er ist 830km umgezogen Man munkelt dass er mal wieder aus Versehen ein Kind außerehelich fremdgezeugt hat, ist aber nur Hörensagen. Meinem Großen ist es immer sehr wichtig genau benennen zu können, wie viele Schwestern und Brüder er hat, auch wenn er ( noch ) keinen Wunsch hat diese zu sehen. Wie behält man das denn im Auge bei Männern die den Erhalt der Menschheit eigens in ihrer Verantwortung sehen ? Hat schon mal jemand Halbgeschwister gesucht ? Kann man mit der Geburtsurkunde zu einem Amt und nachfragen wo der Herr noch so eingetragen ist als Vater quer durch Deutschland ?

von Sternenschnuppe am 11.06.2013, 11:08



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Ob man das schön findet oder eher nicht, aber der Mann darf Kinder am laufenden Band zeugen, ehelich oder nicht. Warum sollte Kind Nr. x eine Aufstellung davon bekommen? Dein Kind verstehe ich, ich selbst habe 5-8 Halbgeschwister, die genaue Anzahl ist mir nur per Gerücht bekannt. Aber Fakt ist, mein Vater ist mir nicht Rechenschaft schuldig, so schade es auch ist. Dem Kind würde ich (erstmal) nicht erzählen, dass es gerüchteweise!!! weitere Halbgeschwister hat. Die, die feststehen, kann er ja wissen. Mehr gibt es erstmal nicht. Entweder fragst du den Vater direkt oder dein Sohn, wenn er alt genug ist. Ich würde dem Kind gegenüber nur Fakten nennen! Wie alt ist das Kind? Also deins? Gruß, (selbstbetroffene) M

Mitglied inaktiv - 11.06.2013, 14:20



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Meiner ist fast 7. Hat eine große Halbschwester nun hier wohnen ( er wurde von meinem Mann adoptiert ) und einen kleinen Halbbruder von mir noch dazu. Von daher ist es bei den Kindern Thema wer von welchem leiblichen Elternteil wieviele Geschwister noch hat. Von mir aus kann mein Ex zeugen so viel er mag, darum geht's mir grad nicht. Nur ob der Junge später mal die Möglichkeit hat diese auf amtlichen Weg zu finden. Zumindest von einer weiteren Frau ist mir bekannt dass sie auch die Anerkennung durchgeboxt hat und er eingetragen ist. Leider verleugnet mein Ex alle unehelichen Kinder und droht den Müttern dazu mit Klage wenn sie versuchen Kontakt aufzunehmen. Ich gehe nicht davon aus dass mein Sohn von ihm Infos erhalten wird, wenn er sich denn überhaupt mit ihm trifft.

von Sternenschnuppe am 11.06.2013, 15:08



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Verpflichtet ist der Vater nicht...nachforschen kann dein Sohn später natürlich. Standesämter etc. helfen ggf., aber erst später deinem Sohn, nicht dir. Er kann auch Keute befragen, Namen heraussuchen oder so, aber er wird nirgendwo eine Liste mit den Namen seiner Geschwister bekommen. Rechtlich relevant wird's erst beim Pflege- oder Todesfall des Vaters. Ich würde wie gesagt dem Kind nur Tatsachen erzählen und alles andere erst, wenn er alt genug ist. Ich kenne das Gefühl, und dein Sohn tut mir leid, aber das ist eins der Päckchen, die der ein oder andere tragen muss.

Mitglied inaktiv - 11.06.2013, 16:28



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Mein neuer Partner (Ehemann ) hat ihn vor einigen Jahren adoptiert. Aktuell sage ich wenn er fragt : Ich weiß nur dass Du x Schwestern und x Brüder hast bisher ! Er will es aber genau wissen. Hoffe eine kurze Phase, er weiß ja dass ich nicht mehr weiß. Dachte es geben so eine Generalabfrage vielleicht , wenn man die Daten des Vaters nennt und belegen kann anhand der Geburtsurkunde dass man eines der Kinder ist.

von Sternenschnuppe am 11.06.2013, 19:04



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Du sagst: Du hast x Geschwister. Was genau will oder sollte er da wissen wollen? Namen oder fragt er: Und welche Geschwister habe ich noch? dann sagst du einfach: Keine. Oder: Ich weiß es nicht. Erzähl ihm doch nur das, was du sicher weißt. Alles andere weißt du halt nicht. Mach es nicht kompliziert :-) Und wie gesagt, erzähl dem Kind nicht zuviel.

Mitglied inaktiv - 11.06.2013, 22:41



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Es geht darum ob es für ihn später eine Möglichkeit gibt diese zu finden, zumindest die, die vom Vater anerkannt worden. Über Behörden, da sie einen gemeinsamen Vater in den Geburtsurkunden haben, Ich erzähle dem Kind nur das was er fragt, kindgerecht und wahrheitsgemäß :-)

von Sternenschnuppe am 11.06.2013, 23:04



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Ok, war in meiner Startfrage ungenau formuliert. Sorry. Mir geht es vor allem um später :-)

von Sternenschnuppe am 11.06.2013, 23:11



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hier ist es ähnlich. Meiner hat erwiesen vier Halbgeschwister, wurde mir vom JA bestätigt. Allerdings darf das JA mir keine Auskunft geben. Wenn mein Sohn es wissen möchte, dann kann er dort nachfragen und bekommt die Namen. Die Frau vom JA erwähnte, dass es evtl noch ein sechtes Kind gibt, laut Aussage des Vaters, allerdings ist das noch nicht amtlich. Meiner weiß nichts von seinen Halbgeschwistern. Es war nie Thema, zumal der Vater den spärlichen Kontakt vor fast vier Jahren abbrach- da war Kind fünf unterwegs. Die anderen drei sind altersmäßig sehr nah an meinem, vier Kinder in zweieinhalb Jahren, natürlich mit vier Frauen.

von Fröschli am 11.06.2013, 18:55



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich *denke*, dein Sohn kann später bei Interesse das Standesamt kontaktieren und um Auskunft ersuchen. Dass diese biologischen Halbgeschwister nicht mehr mit ihm verwandt sind, halte ich *gefühlsmäßig* für kein Ausschlußkriterium, weil die Adoption eine Kindesadoption war und nicht seine Wahl. Ich *vermute* dass er - genau wie bei der Suche nach den leiblichen Eltern - ein Recht auf Auskunft haben wird. Er kann spaßeshalber sagen, er will eine Liste mit Namen damit er nicht später mal ausversehen mit einer Schwester eine Partnerschaft eingeht und viele, viele Kinder mit ihr zeugt.

von Pamo am 12.06.2013, 09:41



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Pamo, das war ja einer meiner Albträume als KV hier noch um die Ecke wohnte. Eine Schwester von ihm ist ja nur 4 Monate jünger als mein Sohn.

von Sternenschnuppe am 12.06.2013, 09:43



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Albträume hätte ich deswegen nicht. Die genetischen Gefahren werden als sehr übertrieben dargestellt, übel wird es erst bei Inzucht über mehrere Generationen. Übrigens finde ich das gesetzliche Verbot von sexuellen Beziehungen in diesen Fällen übergriffig - denn wer noch nicht einmal Kinder zeugt soll doch bitteschön GV haben können mit wem er will. Meine Meinung.

von Pamo am 12.06.2013, 10:07