Alleinerziehend, na und?

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Pfänden

Thema: Pfänden

Wie kann ich eigentlich den KV pfänden lassen ?? Nach einer recht frechen mail ( für die Antwort brauchte er alleine schon 8 Tage), bin ich jetzt schon SEHR geladen !! Für die Unterschrift bei der Gemeinde für den Perso hätte er generell zu den Öffnzngszeiten keine Zeit, ich solle mal einfach den Antrag stellen, er kommt dann irgendwann zum unterschreiben vorbei. In der mail klingt das so : Mir doch egal ob Ihr in den Urlaub fliegen könnt, ich leiste die Unterschrift wann ich das will. Zu dem ausstehenden Unterhalt, immerhin jetzt knapp 1000€ kein Kommentar. Und eben sehe ich auf dem Kontoauszug, dass wieder 110€ zu wenig überwiesen wurden,hat er also einfach ignoriert. Ich hab nun die Faxen dicke. Und ich habe einen Titel !! Das Original hole ich am Montag beim alten Anwalt ab. Aber was fange ich damit und ? Und wie ? Seit der SB vom JA krank ist, läuft dort gar nichts mehr ! Gestern hatte ich eine derart lahme Schnecke am Telefon......meine Güte ! Ich solle mal einen 2-zeiler verfassen, sie schaut dann mal. Also, was fang ich mit dem Titel an ? Zum Anwalt gehen ? Lässt der die gesamte Summe pfänden ? Wäre ja zu schön, wenn ich dem Mann auch den Urlaub verhageln könnte !

von Birgit22 am 01.06.2011, 15:00



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Wie oft darf ich raten, wie die lahme Schnecke heißt!? Du kannst mit dem Titel (vollstreckbare Ausfertigung) entweder bei der zuständigen Gerichtsvollzieherverteilerstelle die Pfändung des bewegl. Vermögens beantragen, oder stellst einen Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beim zuständigen Amtsgericht. Dort gibst Du alles an, was Du hast (Bankverbindung, Arbeitgeber...) und die machen das dann. Es werden jeweils Gebühren fällig, die Du aber mit der Pfändung wieder zurückbekommst.

von Curly-Cat am 01.06.2011, 15:21



Antwort auf Beitrag von Curly-Cat

Ich hab den Namen schon wieder vergessen. Aber vermisse den flotten Ernst Der war wirklich auf Zack ! Tausend Dank für die Info. Wenn ich Montag den Titel abhole in Hanau, brauche ich ja nur 100m weiterlaufen zum Amtsgericht. Eben war ich noch schnell beim Einwohnermeldeamt. Sie akzeptieren jetzt auch die Einwilligung von ihm per Fax. Vielleicht doch ganz gut, wenn man am Kaff wohnt, und man jeden kennt.

von Birgit22 am 01.06.2011, 16:46



Antwort auf Beitrag von Birgit22

meine Erfahrung - Papier geduldig, Vater hat Recht und der Liebe Staat bzw JA sagt - Hauptsache es kommt etwas Unterhalt egal wieviel - meine 2 Töchter (21 + 16) es wurde weit unter der Grenze UHG gezahlt (80€ + 150€) jeder (auch Anwalt) sagte mir -sind sie doch zufrieden - Super - hab auch einen tollen Titel, der klebt hinter meinem Spiegel, weil mehr ist das nicht wert. Bei meinem kleinen Sohn ist der Papa zum Glück mit Gewissen und hält sich zumindest an die Tabelle - aber wie gesagt rechtlich hat man wenig Chance- kannst es aber versuchen wenn Du den Streit bzw die Kosten ertragen (tragen) kannst. Drück die Daumen und gebe mal Nachricht was es gebracht hat. LG

von Fee39 am 01.06.2011, 17:30



Antwort auf Beitrag von Fee39

Laut der Berechnung vom Jugendamt vom letzten Jahr, ist der KV durchaus in der Lage Unterhalt zu zahlen. Er muss nicht den vollen Satz zahlen, wegen zwei weiterer Kinder, aber es kommt dem doch nahe. Ich denke nicht, dass der Titel nichts wert ist. Der KV ist im öffentlichen Dienst angestellt, da wird dann sicherlich Lohnpfändung möglich sein, wenn er nicht willens ist zu zahlen. Und da mein zuständiges JA eher träge ist, und versucht abzuwimmeln, geh ich halt eben selbst zum Amtsgericht. Und ja, der Spaß ists mir wert, denn damit rechnet er gar nicht. Ausserdem steigen gerade die Kosten fürs Kind deutlich an. Hab eben auf der I-netseite vom Amtsgericht nachgeschaut. Ich könnte das Formular auch online ausfüllen und abschicken. Da ich dabei aber nichts verkehrt machen will, geh ich lieber persönlich dorthin. Lustig bei dem Formular fand ich, die Auswahl, wie man denn zu seinem Geld kommen will. Mann kann auch "Verhaftung" ankreuzen *g* Die Vorstellung ist amüsant. Aber ich schätze mal, diese Variante trifft für uns nicht zu.

von Birgit22 am 01.06.2011, 17:41



Antwort auf Beitrag von Birgit22

ob Du etwas erreichen konntest - aus Schaden wird man klug ;-) Danke im Voraus

von Fee39 am 01.06.2011, 19:36



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Hej! Da mir das Ganze noch bevorsteht halt mich mal auf dem Laufenden ;) Dann weiß ich wenigstens schonmal,womit ich rechnen kann! Ich drück dir alle Daumen,dass das schnell klappt! LG Sif

von Sif am 01.06.2011, 17:58



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Beim Amtsgericht mußt Du Dich eigentlich nur melden, wenn Du noch keinen Titel hast (weil Du den dann über Mahnbescheid und/oder Gerichtsverfahren erstreiten mußt). Du hast aber schon einen Titel und kannst gleich zur Vollstreckung übergehen, d.h. Du suchst Dir entweder den bei Dir zuständigen Gerichtsvollzieher oder - meiner Meinung nach noch einfacher - Du schickst eine beglaubigte Kopie des Titels direkt an die Personalstelle seines Arbeitgebers. Das macht gleich doppelt Eindruck, weil der öffentliche Dienst so etwas nicht gern sieht und schon gar nicht bei Unterhaltsverletzungen (gibt dementsprechend Mecker vom Arbeitgeber). Vielleicht passieren solche Unterhaltsrückstände dann zukünftig nicht mehr. Solltest Du allerdings mit Deinem Ex Eurer Kinder / Eures Kindes zuliebe noch "normal" kommunizieren wollen, dann würde ich ihn vorwarnen: "Wie Du weißt habe ich einen sofort vollstreckbaren Unterhalts-Titel vorliegen und entweder Du zahlst ab sofort den vollen Unterhalt plus Betrag X, um den Unterhaltsrückstand auszugleichen oder ich schicke den Titel an Deine Personalstelle und lasse Dein Gehalt pfänden. Da so etwas im öffentlichen Dienst immer Disziplinarmaßnahmen nach sich zieht, die wir vermeiden könnten, bitte ich bis ... um Antwort und bis zum ... um den entsprechenden Geldeingang auf meinem Konto." Damit dürftest Du eigentlich genug Eindruck bei ihm machen. Falls nicht, dann vollstrecke eben einfach beim Arbeitgeber. Du könntest ihm auch das Bankkonto pfänden, das sollte man sich aber wirklich für Personen aufheben, mit denen man dann gar nichts mehr zu tun haben will, weil das für die Betroffenen extrem unangenehm ist (aber bei manchen hilft auch nur das...). Den Gerichtsvollzieher würde ich nicht schicken, das dauert oft sehr lang, ist sehr umständlich und zieht sich manchmal ewig in die Länge. Viel Erfolg!!!

Mitglied inaktiv - 01.06.2011, 19:57