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Ehevertrag -> rechtens?

Thema: Ehevertrag -> rechtens?

Hallo! Heut mal nicht für mich **zumGlück* Mann,Frau,2Kinder,Haus,Hund,Auto,Bike ectpp. Mann nimmt sich 1000000 Geliebte,hat nun wohl was festeres gefunden und es seiner Frau gesagt. Trennung. So,nun gibt es wohl nen Ehevertrag,der besagt,dass sie nix bekommt. Und sie soll nun zügig mit den Kindern das Haus verlassen... :(Unterhalt würde ihr nicht zustehen... Ist das alles rechtens so? Ich hab den Vertag noch nicht gesehen,bin morgen zu Besuch dort und wollt mich vorher mal umhören... Geht es echt an,dass er Frau SAMT KINDER mal eben rauswerfen kann? Wie sieht es hier mit dem Hausrat aus? Bislang war es doch so,dass der,der die Kinder hat Anspruch auf WaMa,Herd,Kühlschrank,Kinderzimmer und so hat,oder? Kann man das auch in eiem Vertrag ausschließen? Kann man den Trennungsunterhalt ausschließen? Manmanman,vor ein paar Jahren hatte ich nur Paare im Freundeskreis,mittlerweile sind es mehr allein erziehende Mamas :( GLG Sif,bei der es z.Z. gut läuft*klopfaufHolz*

von Sif am 22.06.2012, 16:27



Antwort auf Beitrag von Sif

dazu müsste man den Vertrag lesen. Aber wenn da steht, Frauchen bekommt nichts - bekommt sie... NICHTS. Weder den Hausrat noch darf sie im Haus bleiben. Drum prüfe, wer sich ewig bindet...

von Holzkohle am 22.06.2012, 16:32



Antwort auf Beitrag von Sif

Sie sollte den Ehevertrag anwaltlich pruefen lassen. Selbst wenn dieser (mir sehr einseitig erscheinende) Ehevertrag rechtens sein sollte, so gilt er nicht fuer die Kinder. Der Vater der Kinder kann sie nicht einfach so raussetzen, er hat eine Unterhaltspflicht ihnen gegenueber. Jetzt wuerde mich doch mal interessieren, warum sie so einen Vertrag unterschrieben hat. Das macht man/frau doch nur, wenn man/frau sein persoenliches Vermoegen schuetzen will - in diesem Fall muesste sie doch genug selber besitzen, dass sie lachend mit den gemeinsamen Kindern geht.

von Pamo am 22.06.2012, 16:35



Antwort auf Beitrag von Pamo

den vor der Ehe und in der Ehe EIGENS schon erworbenen Gütern!

von Holzkohle am 22.06.2012, 16:36



Antwort auf Beitrag von Pamo

das ist ja der "Haken" oder eben Schutz bei Eheverträgen, je nachdem, wie man es sieht oder auf welcher Seite man steht. Auch wenn ein Ehevertrag gemeinschaftlich geschlossen wird, anders gehts ja auch gar nicht, sind es doch darin immer einseitige Willenserklärungen... "ich will nicht, dass meine Frau was von meinem Geld bekommt... ich will nicht, dass mein Mann das Tafelsilber bekommt, das mir gehört..." usw, was im Falle einer Gütergemeinschaft eben der Fall wäre bzw. wenn man keinen Ehevertrag abschließt. Und ganz im Ernst? Ich habe damals in meiner Laufbahn als ReNo-Gehilfin so viel... Leid erlebt, so viele Trennungen und Scheidungen, wo sich die Leute später wirklich um Eierpiekser und Gurkenhobel gestritten haben, dass mir heute auch nichts Anderes als ein Ehevertrag in den Sinn käme.

von Holzkohle am 22.06.2012, 16:39



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ich bin froh, dass Treva unten den derzeitigen Sachverhalt so detailliert geschildert hat. Ein Ehevertrag darf nicht einseitig nur einen Partner benachteiligen und ihm alle Rechte nehmen - insbesondere duerfen die Kinder nicht darunter leiden, dass ein Elternteil schlecht informiert war. Insofern sollte die betreffende Dame wirklich den Ehevertrag pruefen lassen. Holzkohle, natuerlich: Wo kein Klaeger, da kein Richter. Ich frage mich jedoch, wie frau auf die Idee kommt so einen Ehevertrag zu unterschreiben. Ich bin nicht grundsaetzlich gegen Ehevertraege, ganz im Gegenteil, die haben in vielen Faellen ihren Sinn. Doch wenn eine Frau/Mann tatsaechlich einen Ehevertrag unterzeichnet, der sie/ihn im Trennungsfall ausschliesslich benachteiligt, dann wundere ich mich. Vermutlich hat sie den Inhalt des Vertrages nicht verstanden? Ich wuerde an ihrer Stelle jedenfalls erst mal nicht ausziehen, sondern mich vorher ausgiebig anwaltlich beraten lassen.

von Pamo am 22.06.2012, 17:56



Antwort auf Beitrag von Pamo

vielleicht war Frau damals in einer Situation, wo der Ehevertrag IHR eher was genutzt hätte als IHM... wer weiß das schon... Ich bin schon für Gütertrennung, habe einfach zu viel erlebt, in der Firma wie auch privat bei Freunden. Wenns um die Wurscht (oder eben den Gurkenhobel) geht, dann ist alle Liebe auf einmal vergessen... Gut, wenn ich George Clooney heirate, ist natürlich klar, dass ich KEINEN Ehevertrag unterschreibe :)))) - oder wenigstens nur einen, wo es sich "lohnt"...

von Holzkohle am 22.06.2012, 17:59



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ja, moeglich dass es damals so war, aber ich denke doch, dass wenn ich selber die Situation vertraglich so geregelt habe, dann werde ich doch den Teufel tun und mich schwaengern lassen + ohne eigenes Einkommen mit den Kindern zuhause bleiben. *wunder* Only women... Es wuerde sich dann lohnen, wenn du in Kalifornien heiratest und lebst - da gibt es immer noch die Regelung 50:50 bei Scheidung, einschliesslich Vermoegen welches VOR der Ehe erworben wurde. Da werde ich dann mit David Tennant hinziehen, nachdem er und ich wieder als Ehegatten verfuegbar sind.

von Pamo am 22.06.2012, 18:26



Antwort auf Beitrag von Pamo

ist nicht wahr? Auf den hat aber schon meine beste Freundin ihr Anrecht angemeldet, die ist total verrückt nach dem. War sogar in London, wo er am Theater aufgetreten ist - dummerweise war er genau an DEM Abend krank und es wurde ein Ersatz auf die Bühne geschickt...

von Holzkohle am 22.06.2012, 19:09



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Du kannst deiner Freundin ausrichten, sie kann gerne haben was von ihm uebrig ist wenn ich mit ihm fertig bin. Das wird aber nicht viel sein... wollluestige Gruesse

von Pamo am 22.06.2012, 20:30



Antwort auf Beitrag von Pamo

meine Freundin schlägt ein Doctor-Who-Quizz vor, um zu entscheiden, wer ihn bekommt (spamen wir geraden???)

von Holzkohle am 22.06.2012, 20:36



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ja wir spammen aber die Lust ist halt wichtiger als alles andere. Waehrend deine Freundin sich auf den Quiz vorbereitet, werde ich dem Herrn ein Beinchen stellen, in meine Hoehle schleppen und ein bisschen naeher kennenlernen.

von Pamo am 22.06.2012, 20:41



Antwort auf Beitrag von Sif

Hmmm...hatte keinen Ehevertrag,laut Gericht standen mir auch bestimmte Dinge zu.Ich sah bis heute nichts.Na ja,brauch auch keine Erinnerung.Ja,es kommt darauf an,was im Vertrag steht.Ansonsten,soll sie sich nicht alles gefallen lassen.

von fsw am 22.06.2012, 17:36



Antwort auf Beitrag von Sif

Grenzen der Vertragsfreiheit Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, das heißt die Eheleute sind frei, welche Regelungen sie in den Ehevertrag aufnehmen wollen. Bis 2001 wurden Eheverträge nur in besonders außergewöhnlichen Fällen für unwirksam erklärt. Seit 2001 hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Vertragsfreiheit jedoch Grenzen gesetzt. Falls der Ehevertrag eine evident einseitige Lastenverteilung enthält und ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung nicht angemessen ausgeglichen werden, kann der Ehevertrag entweder wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein, oder die Berufung auf den Ehevertrag kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. Besonders problematisch sind Vereinbarungen, die nach der Rechtsprechung des BGH in den sog. "Kernbereich" des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Hierzu gehören der nacheheliche Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder (Betreuungsunterhalt), der Unterhalt wegen Alters, Krankheit und Gebrechen sowie der Versorgungsausgleich als vorweggenommener Altersunterhalt. „Paradebeispiel“ für eine unwirksame ehevertragliche Vereinbarung ist der Verzicht des wirtschaftlich unterlegenen Ehepartners auf jede Form des Betreuungsunterhalts, aber auch auf Unterhalt wegen Alters oder Krankheit. Auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sind nach dieser Rechtsprechung häufig unwirksam. Der Ehevertrag darf überdies die Unterhaltspflichten nicht so verteilen, dass damit das Kindeswohl gefährdet ist oder die Vereinbarung den Staat als Träger der sozialen Transfersysteme über Gebühr belastet. Regelungen zum Güterstand sind dagegen in aller Regel wirksam. Denn damit wird nach dem Bundesgerichtshof nicht in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingegriffen. Schließlich kann auch eine ungleiche Verhandlungsposition bei Abschluss des Ehevertrages dazu führen, dass der Ehevertrag nichtig ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes indiziert die Tatsache, dass die Ehefrau bei Abschluss des Ehevertrages schwanger war, eine ungleiche Verhandlungsposition, was zur Unwirksamkeit des Ehevertrages insgesamt führen kann.

von Treva am 22.06.2012, 17:47



Antwort auf Beitrag von Treva

Hej ihr Lieben! Ich hab leider garkeine Ahnung,wann und wie es zu diesem Vertag kam und was drinsteht. Werde morgen mehr wissen. Ich danke euch aber erstmal vielmals für die Infos ♥ GLG Sif

von Sif am 22.06.2012, 20:38