Thema:
Unterhalt nach Heirat
Ein Freund hat ein Kind für welches er Unterhalt bezahlt, Umgang ist auch regelmäßig. Die KM hat geheiratet. Ändert sich damit was am Unterhalt für sein Kind? Er hat mit seiner Frau auch ein gemeinsames (jüngeres) Kind.
lG mf4
von
mf4
am 22.12.2010, 20:42
mf4,
am kindesunterhalt ändert das nichts. der würde sich doch nur ändern, wenn der kv bisher unverheiratet/geschieden war und wieder heiratet und nachwuchs (oder im falle deines bekannten: weiteren nachwuchs) bekommt.
so würde doch höchtens der unterhalt an seine frau wegfallen, sofern er welchen zahlen würde?
von
spiky73
am 22.12.2010, 20:45
Nein, mein Mann hat auch ein Kind aus erster Ehe und muss zahlen und mein Ex zahlt auch für seine Kinder Unterhalt. Das ist ja für die Kinder und nicht für die Frau.
LG Petra
von
Pedilein
am 22.12.2010, 20:46
Ich war auch der Meinung aber ganz sicher war ich mir nicht.
Danke euch.
von
mf4
am 22.12.2010, 20:47
Pedilein, ich sehe dich das erste Mal "mein Mann" tippen!
von
Pamo
am 22.12.2010, 20:49
jep, denn ich bin erst seit gestern frisch verheiratet
von
Pedilein
am 22.12.2010, 21:11
Eben, weiss ich doch!!!
von
Pamo
am 22.12.2010, 21:14
was soll ich denn sonst schreiben?
von
Pedilein
am 22.12.2010, 21:16
Ist doch i.O., ist mir nur als nagelneu und glaenzend aufgefallen!
von
Pamo
am 22.12.2010, 21:27
das hast du recht, muß mich auch erst mal dran gewöhnen
von
Pedilein
am 22.12.2010, 21:29
Echt, der KV bleibt unterhaltspflichtig für die Kinder? Dachte immer, ein Mann, der eine Frau mit Kindern heiratet, loest damit praktisch finanztechnisch den eigentlichen Vater ab.
Dann koenntest ich ja bsp. auch nochmal heiraten mit meiner Mannschaft, ohne den neuen Mann zu ruinieren?!
Das waere fein, so als Lebensenfwurf, auch, wenn es derzeit nicht akut brennt. ;))
GLG
von
shortie
am 23.12.2010, 09:59
Klar, der neue Mann heiratet ja nur dich, mit deinen Kindern entsteht kein Verwandtschaftsverhaeltnis. Deswegen finde ich den Begriff "Stiefmutter" bzw. "Stiefvater" so missverstaendlich: Die sind keine Eltern, nur der Gatte, die haben weder Rechte noch Pflichten am Kind. Aus mir unverstaendlichen Gruenden wuerdest du allerdings keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen - am Unterhaltspflicht des Kindsvater aendert das aber nichts.
von
Pamo
am 23.12.2010, 17:56
Achso!
Hab ich stets missverstanden.
Dann sollte ich auf jeden Fall warten, für den Fall der Fälle, bis der Unterhaltsvorschuss ausgelaufen ist. So unromantisch, wie das klingt.
Danach kriege ich ohnehin vom KV auch wie gehabt keinen Cent.
von
shortie
am 23.12.2010, 19:09
Richtig, warte bis der auslaeuft! Dann kannste heiraten ohne dass sich finanziell etwas am Unterhalt aendert.
Und eine Heirat ist sowieso nicht wirklich romantisch, sondern nur ein Wechsel des Familienstandes. (Ich habe heute uebringens den 13. Hochzeitstag)
von
Pamo
am 23.12.2010, 21:13