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Nur mal Interessehalber - Unterhalt, wenn der KV gestorben ist?

Thema: Nur mal Interessehalber - Unterhalt, wenn der KV gestorben ist?

Der Vater vom Sohn meiner Freundin ist gestorben. Es bestand kein Kontakt, aber er hat immerhin regelmäßig Unterhalt gezahlt. Meine Freundin hat nächste Woche einen Termin mit dem JA (es besteht eine Beistandsschaft). Aber interessehalber frag ich mal hier, ob das jemand weiß: Was kommt jetzt? UHV entfällt, da Mutter neu verheiratet und Kind über 12. Halbwaisenrente? Wieviel ist das? Und müssen u.U. die Eltern des KV einspringen? Die haben reichlich Schotter, sind aber etwas geizig (haben die KM nicht benachrichtigt, aber mit der ersten Post das JA unterrichtet, daß ab sofort kein Unterhalt mehr kommt - die Prioritäten sind also schon mal klar). Wenn jetzt gar nichts mehr kommt, dann hängt doch wieder der neue Mann der Mutter mit drin, oder? Danke und Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 18:15



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Nur gegoogelt: Berechnung der Halbwaisenrente Der Monatsbeitrag der Halbwaisenrente berechnet sich nach der Formel: Steigerungszahl x Rentenfaktor 0,2 x Allgemeiner Rentenwert = Monatsrente

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 18:21



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ot

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 18:42



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ohne rechtliches Wissen - wird das Kind dann jetzt nicht erben? Also, falls überhaupt was zu erben da ist. Wenn ja, ist mit Sicherheit ein Erbanspruch da, da würde ich dann mal wohl beim zuständigen Notariat nachfragen? Das wäre mein Rechtsempfinden, wie gesagt völlig aus dem Bauch raus. Sollte der Mann ein Testament verfasst haben, indem das Kind enterbt ist, besteht meines Wissen nach aber trotzdem Anspruch auf einen Pflichtteil. Wenn seine Eltern (die ja immerhin Opa und Oma des Kindes sind) sich jetzt schon sooo benehmen (finde ich ja unmöglich) und gleich das Jugendamt anschreiben, wäre mir da auch jegliche Rücksichtnahme schnurz. Das Kind soll sein Recht bekommen. Meine Meinung. J.

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 19:31



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Nein, zu holen ist da wohl nichts - die Großeltern mit dem Schotter haben auch den Sohn kurz gehalten - wohl nicht zuletzt deswegen, damit das uneheliche Blag nichts erbt. Der Sohn lebte mietfrei in einer Wohnung, die den Eltern gehörte - aber überschrieben haben sie ihm die Wohnung wohlweislich nicht. Meine Freundin hat vorhin mit der letzten Ehefrau des KV gesprochen, die wohnt lustigerweise (wie sich jetzt herausstellt) hier ums Eck und hat auch einen Sohn von ihm. Langsam kristallisiert sich das ganze Drama heraus - gräßlich, wirklich. Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen, weil Freundin und so, aber Schotter-Eltern haben den totkranken, bei ihnen zu Besuch weilenden Sohn kurz vor Weihnachten als Liegendtransport in den Flieger verfrachtet, weil sich sein Zustand verschlechterte und er für das Land, in dem sie leben, keine Krankenversicherung hatte. Zwei Wochen später war er dann tot. Ich habe meiner Freundin gesagt, sie soll bloß schauen, daß ihr Sohn nicht noch Schulden erbt. Aber merkwürdig, wie der Tod die Menschen dann doch zusammenführt, die nicht zusammengeführt werden sollten/wollten. Der Sohn meiner Freundin hat einen abwesenden Vater verloren - und vielleicht einen Halbbruder gewonnen.

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 19:53



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Hallo Elisabeth, frag mich doch :-) Zum "Unterhalt": die Kinder haben jedes Anspruch auf Halbwaisenrente, mind bis sie 18 Jahre alt sind. Egal wieviele Kinder, die Höhe der HWR ist iummer gleich hoch. Sie errechnet sich aus den Rentenpunkten, die der Verstorbene "gesammelt" hat. (Hineis: evtl. könnte man sich einen Kontenverlauf besorgen und irgendwie rausfinden, ob alle für die Rente relevanten Zeiten dort eingetragen sind, evtl. kann die andere Exfrau helofen und drüberschauen). Die HWR wird nicht dramatisch hoch sein, je nachdem, was er verdient hat. Hat er überhaupt 5 Jahre in die GRV einbezahlt? Grobe Schätzung aus der Erfahrung: 150-250 EUR pro Kind pro Monat. Kindergeld oder sowas wird nicht angerechnet. Zum Erbe: wo hat er gewohnt? Rigene Wohnung? Wer hatte dort bisher Zugang? Wer geht an die Konten des Verstorbenen? Wurden die "abgeräumt" Gibt es einen Erbschein? Und: ich würde versuchen Fotos o. ä. aus der Wohnung vom Vater für das Kind zu bekommen. Sowie halt den ein- oder anderem Erinnerungsgegenstand. Auch wenn er derzeit als Vater nicht präsent war, vielleicht wird er später mal wichtig... Alle Liebe! Désirée

Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 22:18



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und da ichs leider auch schon erleben musste.... bis das die HWR bewilligt ist,bekommt das KInd UHV.....

Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 11:02



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na, das mit den fünf Jahren einzahlen fand und find ich scheisse. Mein Sohn hat keine Halbwaisenrente, weil sein Vater "nur" 4,75" Jahre einzahlen hat können, bevor er vom ADAC zusammengefahren wurde, der nicht mal Unterhalt zahlen muss, weil der Herr Vater zu doof war, sich anzuschnallen. so, alles raus. Weiter mit der Ablage...

Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 12:09