Alleinerziehend, na und?

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Nochmal zu : Was tun wenn...

Thema: Nochmal zu : Was tun wenn...

Hallo, habe ja weiter unten schon gepostet wie ihr das so handhabt mit dem Besuchsrecht. Also von Ihr der Kindertag wieder nicht wahrgenommen wurde , an dem sie die Kinder eigentlich haben sollte - ist mein Bekannter jetzt sehr ernsthaft am überlegen wie das weitergehen soll. Er weiss nicht ob es was bring ihr das quasi auszuzwingen das sie alle 2 WE die Kinder haben soll (viel Interesse scheint sie nicht zuhaben) :-(( Und ob das dann für die Kinder angenehm ist - weiss er auch nicht. Eine Frist im Vorraus bis wann sie sich melden muss wäre vielleicht mal ganz gut oder überdenkbar - und wenn sie sich eben in diesen gewissen Zeitrahmen nicht meldet - dann hat sie Pech - dann wird wohl schon was geplant sein. Aber ob das die richtige Lösung ist ?????!!??

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 18:18



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Hallo, also wir haben es auch offen und Leonies Papa ist auch berufstätig - selbständig im Einzelhandel. Mittlerweile will er sein Geschäft Samstags nur noch mit Terminabsprachen öffnen...anfangs war es immer bis Nachmittags/Abends offen, so daß er sie frühestens Samstag abends geholt hat...dafür hat er sie dann Montags wieder in die Kita gebracht, damit er das WE so gut wie möglich ausnutzen kann...jetzt holt er sie Freitag abends und hat sie dann bis Montag morgens...alle 2 Wochen - ist so "abgesprochen", aber flexibel...wenn was ist, tauschen wir...Er kann sie jederzeit anrufen oder sehen und umgekehrt würde ich meine Tochter auch unterstützen, wenn sie Papa-Sehnsucht hat -> sprich wenn es bei uns klappt und Papa auch keine Termine hat, fahren wir halt mal im Geschäft vorbei und ich trink nen Kaffee solange die beiden sich abknutschen *g*... Wíe alt sind die Kinder denn und wie lange ist er schon AE?? Vermissen die Kinder sie oder gibt es eine neue weibliche Bezugsperson? lg heike

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 19:28



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Den Umgang erzwingen kann man wohl vor Gericht, aber ob das dann so der Brüller ist, weiß ich nicht. Ansonsten und ohne Gericht kann man alles absprechen, wenn man will. Ich würde dazu raten, alles schriftlich zu machen, und jemanden von "außen" hinzuzuziehen - vor allem, wenn man sich nur schwer einigt. Das Jugenadamt macht sowas, aber auch andere "Institutionen", oder Mediatoren, die kosten dann aber Geld. Ich habe meinem Ex immer Fristen gesetzt, und habe damit gute Erfahrungen gemacht. Das ging dann z.B. so: "Ich möchte mit den Kindern von xxxx bis xxxx nach xxx fahren. Das betrifft die Tage xxx bis xxx, an denen Du eigentlich Umgang hast. Wenn Du möchtest, kannst Du die Kinder stattdessen von xxx bis xxx haben, als Ausgleich für die anderen Tage. Bitte teile mir bis xxx mit, wie Du es gerne hättest. Option 1: Ein Tausch kommt nicht in Frage. Option 2: Du stimmst dem Tausch zu und nimmst die Kinder dann von xxx bis xxx. Option 3: Du verzichtest auf den Umgang an diesen Tagen und möchstest auch keinen Ersatz. Wenn Du Dich bis xxx nicht meldest, gehe ich von Option 3 aus." Zunächst gab es auch die Vorgabe, daß Absagen des Umgangs bis 2 Tage vorher stattzufinden haben. Dann tauchte er aber einfach nicht auf. Deswegen habe ich das Ganze dann umgedreht und ihm (schriftlich!!!!) mitgeteilt, daß der Umgang nur stattfindet, wenn er den Termin bis 2 Tage vorher noch einmal kurz bestätigt hat per E-Mail oder SMS. Dann saß ich wenigstens nicht mehr mit den weinenden Kindern am Fenster und wartete auf den Herrn. Umgang erzwingen ist schwer. Aber zum Schutz der Kinder und der eigenen Nerven würde ich das immer schriftlich ausmachen, und zwar so detailliert wie möglich, inklusive aller "was passiert, wenn...."-Möglichkeiten. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 20:04