hallihallo,
der KV hat ja nun nach 7 Jahren das erste mal gezahlt.
30 Euro weniger als er müsste.
hmmm, geht ja schon gut los.
was ist mit dem Unterhalt der vergangenen jahre?
muss man das wieder extra anmahnen?
ich denke ja das diese Zahlung für Januar nur ein versuch war zeit zu schinden und der drohenden Pfändung in Norwegen zu entgehen.
wie verhalte ich mich wenn im Februar kein Geld kommt.
muss ich dann wieder alles von vorne in die Wege leiten?
LG Nicole
von
toastie
am 14.01.2011, 14:13
Denke nicht, dass er der Pfändig somit entkommt. Es ist genug aufgelaufen, was sich zu pfänden lohnt und die 30€ von Januar zählen schließlich auch.
Mein ExEx zahlte ob, wann und wieviel er wollte... bis ihm die UH-Schulden und der laufende UH gepfändet worden ist. Ab da lief alles reibungslos.
von
mf4
am 14.01.2011, 15:04
hallo nicole,
wie hat er den unterhalt gezahlt? direkt an dich? oder ging es ueber das jugendamt?
soweit ich weiss, behaelt das jugendamt 10% des unterhaltes ein, fuer auslagenerstattung, ganz salopp gesagt.
koennte das in diesem fall auch zutreffen?
lg,
martina
von
spiky73
am 14.01.2011, 15:05
er hat es übers JA gemacht.
ich habe mail kontakt zum JA.
die bearbeiterin schreib mir auch das er zuweni überwiesen hat.
kein wort von auslagen.
evtl.hat der KV die überweisungsgebühren von norwegen nach D nicht bedacht=
von
toastie
am 14.01.2011, 16:02
Was sagt denn das JA zur Frage, wie man den ausstehenden Unterhalt eintreibt?
von
Pamo
am 14.01.2011, 16:54