habe ja nun einige urteile gefunden, die gar nicht so negativ sind. sprich, die arge muß durchaus in vielen fällen die mehrkosten tragen, weil man unwirtschaftliches verhalten nicht nachweisen kann
98m² für 3 personen (eigenheim)
beheizt werden aber eh nur knapp 75m², weil in dem einen raum gar keine heizung vorhanden ist.
dürfen sie das nun kürzen oder nicht?!
mein neuer anbieter ist relaxgas. zahle einen monatlichen abschlag von 96€. das sind schonmal 40€ weniger als bei eon. hoffentlich muß ich nicht nachzahlen. durch den wechsel habe ich die kosten schon gesenkt. weiter geht einfach nicht, wenn ich mir die jahresrechnungen angucke. jetzt muß ich noch mehr sparen als vorher und da haben wir schon kaum geheizt. (schlecht fürs gebäude)
von
32+4
am 16.06.2011, 10:25
Hallo,
bezogen auf die HK "müssen"sie wohl ausser eben sie können unwirtsch. nachweisen.
Mir wollen sie ja auch die hälfte der HK streichen ich habe Widerspruch eingelegt und bis heute noch keine Antwort.
Laut Internet müssen sie unw.Nachweisen ggf. Hausbesuch dafür müsste aber mE jmd kommen der Ahnung davon hat, von Isolierung usw. und nciht nur ein Arge Mitarbeiter.
Mehr weiß ich dazu auch nicht, tut mir leid...
von
Savanna2
am 16.06.2011, 11:16
darauf warte ich ja auch und deshalb ziehen sie das in die länge :-(
16.6., der vorläufige bescheid ohne KdU reicht dem gericht nicht aus. wenn nicht bis montag der bescheid beim gericht vorliegt, bleibe ich wirklich auf noch mehr gerichtskosten sitzen.
von
32+4
am 16.06.2011, 11:19
Ich habe den Bescheid 3 Moante vorher bekommen,direkt widerspruch und nun hab ich noch 1 Monat oder so.
Vor Gericht bin ich ja nicht, bei der Arge
von
Savanna2
am 16.06.2011, 11:29