Hallo,
mein Ex-Mann und ich sind seit 2005 getrennt. Unser Sohn wird 6 Jahre. Bisher hat er ihn fast immer geholt und gebracht, wenn es seine mündlich vereinbarten Tage waren, er war zwar nie pünktlich beim zurückbringen, bei dem Feiertagen bin ich wegen einer Regelung fast immer bis zum letzten Tag hinterhergerannt (am 23.12. wurde dann mal über Weihnachten geredet) aber nun hat er den Vogel abgeschossen. Ich habe letzen Monat wegen dem Tag nach Männertag gefragt, wann er ihn holt, da ich an dem Tag frei habe. Der Kindergarten ist zu und bei der Urlaubsplanung für dieses Jahr gab er nur eine Woche im juli an. Nun sagte er, er hätte ab 20.05. frei und Urlaub mit Kind gebucht. Wohlgemerkt der 20.05. ist mein Geburtstag. Kotz. Wir haben keine schriftliche Vereinbarung über den Umgang, da er nichts unterzeichnen will. Aber das ist mir jetzt eine Nummer zu hart. Würdet ihr zum Jugendamt wegen einer Regelung gehen? Kann ich ihm den Urlaub verweigern?
Danke
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 16:54
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Ja, in dem Fall würde ich schon eine Umgangsregelung herstellen.
Viel Erfolg.
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 16:58
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hi,
urlaub verweigern fänd ich doof. wem nutzt das?
ne feste regelung würde ich auch anstreben. neben jugendamt gibt es auch noch freie träger, caritas awo, etc. sind meistens nicht so einseitig und somit langfristig befriedigender.
greetz,
nachtigall
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 16:59
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wohin solls denn gehen?! und was spricht dagegen, das kind fliegen zu lassen? mal davon abgesehen, dass es mit dir nicht abgesprochen war. aber sorry, niemand bucht urlaub einfach so mit kind, ohne den partner davon zu informieren !!! das ist grad mal noch drei wochen hin.
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 19:06
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Irgendwo in Deutschland, er sagt mir nie genau wo er mit meinem Kind hinfährt. Ich kann nur sicher sein, dass er ihn nicht irgendwo hinbringt, da seine eltern dabei sind und der kleine ihm mit der zeit allein zu streßig wäre.
was dagegen spricht: blöd, wenn man geburtstag hat und das eigene Kind nicht da ist.
lg
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 20:47
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Ja, ok, aber DAS ist wieder nicht im Sinne des Kindes.
Denn es ist ja DEIN Geburtstag;-)
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 21:04
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hi,
>blöd, wenn man geburtstag hat ....
deine meinung. vermutlich 1:2.
mach aus deinem geburtstag was schönes. für dich allein; und ein foto für dein kind.
greetz,
nachtigall
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 21:09