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Unterhaltskürzung durch vater wg, urlaub..?

Thema: Unterhaltskürzung durch vater wg, urlaub..?

ist es rechtens, das der vater den unterhalt im monat kürzen kann, wenn das kind 9 tage urlaub bei ihm macht ?

von Keks10 am 20.08.2012, 20:13



Antwort auf Beitrag von Keks10

ot

von fille am 20.08.2012, 20:18



Antwort auf Beitrag von Keks10

Damit droht der hiesige KV auch jedes Mal. Ich habe ihm angeboten, wenn er streng in "seine Zeit / Kosten" und "meine Zeit / Kosten" trennen will, dass er als Erstes die Kids selber einkleidet, Schuhe besorgt, Rucksack, Koffer, Zahnbürsten, etc.etc.etc. Die habe schließlich ICH für MEINE Zeit mit den Kids besorgt. Ich berechne ja auch keine "Abnutzungsgebühren" oder ? Rechtens ist die Kürzung nicht.

von Ikmam am 20.08.2012, 20:37



Antwort auf Beitrag von Keks10

Hallo, er zahlt also nach Düsseldorfer Tabelle festgelegten Unterhalt, stimmts? Dann wird nämlich, bei regelmäßigem Umgang, automatisch die Hälfte des Kindergeldes von dem Unterhalt, den er zu zahlen hat, abgezogen. Eben für die Kosten, die bei dem Umgang entstehen. Google das mal! Hat mein blöder Ex-Mann auch mal probiert, obwohl er es besser wusste. LG Holly

von Holly Friday am 20.08.2012, 20:49



Antwort auf Beitrag von Holly Friday

mit verlaub, das ist blödsinn. kindergeld ist primär keine zuwendung des staates sondern ein steuerfreibetrag. unterhaltszahler erhalten in der regel das halbe "kindergeld" weil sie beträge ihres einkommens an andere abführen und deshalb nicht vergleichbar sind mit ähnlichen kinderlosen einkommensempfängern, die solches nicht tun müssen. es entspricht einfach dem gebot der steuerlichen gleichbehandlung. wenn sie darüber hinaus noch weiteres geld aufwenden ist das reden darüber durchaus legitim, denn die unterhaltstabellen aus düsseldorf enthalten sich konsequent der frage was sie eigentlich an "umgangskosten" abdecken. "umgangskosten" kennt das steuerrecht, aus dem das kindergeld resultiert, dagegen nicht. lg nightingale

von nightingale am 23.08.2012, 00:04



Antwort auf Beitrag von Keks10

natürlich nicht ... gleich auffordern, den vollen betrag zu überweisen.

von chartinael am 20.08.2012, 21:11



Antwort auf Beitrag von Keks10

Sie kommen doch alle auf die gleiche blöde Idee!!!!

von LillyK am 22.08.2012, 14:28